28.04.2016

orat.io: Mit dem dritten Projekt bereit zum Durchstarten

Das Wiener Startup orat.io arbeitet seit 2013 an der perfekten Idee. Für ihr neues Projekt, Chat-Bots für den E-Commerce, haben die Gründer Bernhard Hauser und David Pichsenmeister nun 75.000 Euro Kapital über die Londoner Investmentplattform Seedcamp lukriert. Co-Founder Hauser hat dem Brutkasten dazu ein paar Fragen beantwortet.
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Screenshot: orat.io - Chat-Bots beantworten Kundenanfragen

Business-Angel Michael Altrichter hat es einmal so ausgedrückt: „Du musst einmal öfter aufstehen als Du hinfällst“. Dieses Zitat kommt einem in den Sinn, wenn man die bisherige Geschichte von orat.io ansieht. Denn das Wiener Startup versucht es inzwischen mit dem dritten Projekt. Mit dem ersten, einem Kommentar-Plugin für Blogger und Online-Medien, schafften sie es im Frühjahr 2014 als eines der ersten Projekte in den Axel Springer Plug and Play Accelerator in Berlin. Doch schon Ende 2014 war es wieder vorbei: „Wir haben es nicht mehr weitergeführt, weil der Markt nicht interessant genug war“, sagt Hauser dazu.

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Das dritte Projekt soll orat.io den Durchbruch bringen

Das zweite Projekt, eine Möglichkeit News über Messaging-Apps zu verschicken, war überhaupt nur ein Zwischenschritt: „Das war der erste Prototyp für unser neues Produkt“, sagt Hauser. Mit diesem dritten Projekt scheint orat.io jetzt vorläufig am Ziel zu sein. Schon im Herbst 2015 kamen sie damit in den Wiener Tech-Incubator INiTS, nun wurden sie ins „Early Stage Fund“-Programm von Seedcamp aufgenommen. Denn das Konzept ist vielversprechend: Chat-Bots beantworten für Unternehmen in Messaging-Apps Kundenfragen.

Zwei Milliarden potenzielle Nutzer sind noch nicht genug

Orat.io arbeitet dabei aktuell mit WhatsApp, Facebook Messenger und Telegram Messenger. Die drei Apps werden weltweit insgesamt bereits von zwei Milliarden Menschen genutzt. Hauser will es aber nicht dabei belassen: „Wir arbeiten bereits an der Integration neuer Netzwerke, die wir noch vor Sommer veröffentlichen wollen.“ Denn das System sei flexibel und ließe sich schnell auf weitere Apps adaptieren.

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Neuer Versuch, alter Name

Eines ist dabei von Anfang an immer gleich geblieben: Der Name. „Oratio“ ist lateinisch und bedeutet sich unterhalten, austauschen, eine Rede halten. „Wir haben uns entschieden den Namen zu behalten, weil er uns gut gefällt und der Bezug nach wie vor passt“, begründet Hauser die Treue zum Namen, der beim ersten Mal nicht den großen Durchbruch brachte.

Deals mit Kunden aus Afrika und Südamerika kurz vor dem Abschluss

Jetzt dürfte es für orat.io soweit sein: Deals mit Kunden aus Europa, Afrika und Südamerika stehen bereits kurz vor dem Abschluss. Wer diese Kunden sind, will Hauser aber noch nicht verraten: „Sobald alles unter Dach und Fach ist, gehen wir damit raus.“ Mit den 75.000 Euro, die über den „Early Stage Fund“ von Seedcamp hineingekommen sind, kommen die Founder im Moment jedenfalls gut aus: „Wir decken damit alle Kosten die anfallen, das sind vor allem Software und Gehälter“, sagt Hauser.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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