22.06.2022

Opus Novo: Grazer Startup holt Investment nach 2m2m-Enttäuschung

Das junge Grazer Startup Opus Novo hat mit Elly ein Pflegesystem entwickelt, das Stürze vermeiden soll und Hilfe holen kann.
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Opus Novo: Gründer Andreas Frankl mit Elly
Opus-Novo-Gründer Andreas Frankl mit Elly © Opus Novo

Einen Tag nachdem die TV-Investoren von 2 Minuten 2 Millionen Andreas Frankl mit dem digitalen Pflegehelfer Elly abblitzen ließen, kann das Startup doch noch einen Erfolg verkünden: Opus Novo, das Jungunternehmen hinter Elly, holt sich bei Investoren ein mittleres sechsstelliges Investment. Das frische Kapital kommt von den Business Angels Gernot Singer, Martin Grüll und Thomas Blaschke und der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG. Gründer Frankl gehören nach dem Deal nach wie vor 58 Prozent der Firmenanteile.

Mit dem Investment sollen die nächsten Wachstums- und Internationalisierungsschritte finanziert werden. Bei der Expansion gehe es zunächst um Deutschland und die Niederlande, wie das Startup bekannt gab. Produktseitig sollen Zusatzfunktionen implementiert und erste größere Chargen produziert werden. Das Startup ist derzeit im steirischen Inkubator Science Park Graz.

Bei 2 Minuten 2 Millionen: „zu früh“

Bei 2 Minuten 2 Millionen kam das Produkt zwar gut an, Deal gab es aber keinen. Die Forderung lag bei 120.000 Euro für 7,5 Prozent der Anteile. Für die Investoren war das Startup noch etwas zu früh dran, auch wenn sie großes Marktpotential bei diesem Thema erkennen konnten.

Entwickelt wurde Elly von Andreas Frankl, Anton Schnurrer und Jürgen Osterbrink, die sich von gemeinsamen Lichttechnik-Projekten kannten. Aus der Idee mit Lichttechnik Stürze zu vermeiden und das für die Pflege einzusetzen, entstand Elly. Frankl und Schnurrer gründeten das Startup Opus Novo 2020. Osterbrink ist Institutsvorstand der Pflegewissenschaften der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg und Berater des Jungunternehmens.

Das Team von Opus Novo © Opus Novo
Das Team von Opus Novo © Opus Novo

So funktioniert Elly von Opus Novo

Bei Elly erkennt ein Infrarotsensor, wenn die zu pflegende Person sich im Bett aufrichtet bzw. aufsteht. Das funktioniert nicht durch eine Kamera, sondern durch Körperwärme und Bewegung. Dann werden Lichtpunkte aktiv. Diese leuchten – je nach Einstellung – vom Bett zur Zimmertür. Dies soll den Weg dorthin erleichtern und Orientierung bieten, bis Unterstützung eintrifft. Es ist auch möglich, per App benachrichtigt zu werden, sobald jemand das Bett verlässt. Die Kerntechnologie hat das Startup mit einem Patent abgesichert. Neben allen anderen Funktionen kann der digitale Helfer auch als dauerhaft leuchtendes Nachtlicht verwendet werden.

„Das Älter werden bringt in allen Bereichen des Lebens Veränderung mit sich. Es gilt Trends und Entwicklungen aufzuspüren und die Chancen zu nutzen, die ein längeres und bewegtes Leben, sowie eine aktive Teilhabe ermöglichen. Bedürfnisse und Ansprüche verändern und wandeln sich, sind stetig in Bewegung und darauf werden sich Systeme, Organisationen und die Gesellschaft künftig optimaler ausrichten müssen. Elly ist ein erster Lichtblick in diese Richtung und wir sind von der Strahlkraft und dem Potential dieser Idee überzeugt und können mit unserem Beitrag im Bereich Venture Capital die Einlagen weiterer Investoren verdoppeln“, sagt SFG-Geschäftsführer Christoph Ludwig über das Investment.

So sieht Elly aus © Opus Novo
So sieht Elly aus © Opus Novo

Neue Felder: Betreuung von Kindern

Elly ist seit Mitte 2021 in rund hundert Testläufen im Einsatz gewesen und derzeit in Österreich erhältlich. „Dank unserer ersten Finanzierungsrunde können wir erste größere Schritte außerhalb Österreichs starten und darüber hinaus auch die Entwicklung neuer Produktfunktionen vorantreiben“, sagt Frankl. „Mittelfristig möchten wir unserer Distribution auf ganz Europa ausweiten und Elly auch in neuen Einsatzgebieten, wie zum Beispiel bei der Betreuung von Kindern und Kleinkindern, zum Einsatz bringen“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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