02.05.2023

OpenAI: Warum große VC-Firmen nun 300 Millionen Dollar in das ChatGPT-Startup investieren

Große Risikokapitalgeber beteiligen sich nun am KI-Startup OpenAI. Damit erhält die ChatGPT-Entwicklerfirma nun weitere großzügige Finanzierungen für seine Entwicklung von Künstlicher Intelligenz.
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ChatGPT OpenAI, Investment, ChatGPT
Das hochdotierte Tech-Unternehmen OpenAI hat neben Microsoft nun weitere Investor:innen - diesmal aus dem VC-Bereich (c) Rolf van Root / unsplash

OpenAI, das Überflieger-Startup, das hinter ChatGPT steckt, erhält 300 Millionen US-Dollar an neuen Investments von großen VC-Unternehmen. Darunter sind Tiger Global, Sequoia Capital, Andreessen Horowitz, Thrive und K2 Global, laut einem Bericht auf TechCrunch. Auch Founders Fund, das VC-Unternehmen des einflussreichen Tech-Moguls Peter Thiel, soll unter den neuen OpenAI-Investor:innen sein. Der einstige Facebook-Investor und Paypal-Mitgründer Thiel ist auch Gründer der Investmentfirma Thiel Investments, bei der einst Sebastian Kurz als „Global Strategist“ fungierte.

Nicht das erste Mega-Investment in OpenAI

Durch das neue Finanzierungsvolumen von 300 Millionen Euro hat OpenAI seinen Marktwert nun auf bis zu 29 Milliarden US-Dollar erhöht. Die neuen Investments der Risikokapitalunternehmen kommen drei Monate nach der letzten großen Finanzierungsrunde. Damals investierte Microsoft ein gigantisches Volumen von kolportierten 10 Milliarden US-Dollar in OpenAI.

Investment-Tempo gedrosselt

Angesichts des durch die Decke gehenden Erfolges des OpenAI-KI-Chatbots ChatGPT kommt das rege Interesse der VC-Firmen an OpenAI nicht überraschend. In den vergangenen Monaten sollen zahlreiche Risikokapitalgeber:innen aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage das Tempo ihrer Investments merklich gedrosselt haben. Die schwierige Situation machte sich unter anderem in dem massiven Personalabbau in der internationalen Tech-Szene bemerkbar, den unter anderem Meta, Amazon oder Clubhouse im großen Stil betrieben.

OpenAI, das aktuell als erfolgreichstes Unternehmen in puncto Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gilt, erscheint nun als eine gute Gelegenheit für VC-Firmen, ihre Investmentaktivität wieder aufzugreifen. Eine nicht näher genannte Quelle erzählt TechCrunch: „Sie [Anm.: die VC-Firmen] nutzen die Investitionen nun wohl, um zu zeigen: Seht her, wir haben einen „Goldesel“ gefunden“.

OpenAI früher unattraktiv für Investor:innen

Die Bereitschaft von VC-Unternehmen, in OpenAI zu investieren, war nicht immer so hoch wie es nun scheint. Im vergangenen Jahr waren einige große Investor:innen noch skeptisch. Laut einem Reuters-Bericht von Dezember sollen einige prominente VC-Firmen eine Beteiligung an OpenAI 2022 noch abgelehnt haben. Sie hinterfragten, ob sich OpenAI gegen die große Konkurrenz in puncto KI-Entwicklung wie beispielsweise Google durchsetzen könnte.

Auch hatte OpenAI für seine Investor:innen eine spezielle Obergrenze eingerichtet, wie viel sie mit einer Beteiligung verdienen konnten. Konkret können Investor:innen bei OpenAI nicht mehr als das Hundertfache an der investierten Summe zurückerhalten. Diese Grenze könnte aber in Zukunft herabgesetzt werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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