18.01.2016

Androsch über Innovation: „Kein Geld, keine Musik, aber…“

Bis Sommer 2016 muss eine Open Innovation Strategie für Österreich her. Bei der Entwicklung ist aber nicht nur die Politik und das Unternehmertum in Österreich gefragt. Jeder soll sich beteiligen können, also auch die zivile Bevölkerung. Das ist in Europa bisher einzigartig.
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Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelt zusammen Open Innovation Strategie.

Das Parlament hat die Bundesregierung im Juni 2015 beauftragt, eine Open Innovation Strategie für Österreich zu erarbeiten. Ziel der Initiative ist es, Österreichs Innovationskraft zu stärken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Mit der Durchführung beauftragt wurde „Mr. Startup“ Staatssekretär Harald Mahrer vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, sowie Alois Stöger, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

Open Innovation Workshop

Beim Stakeholder-Workshop, der heute im Julius-Raab-Saal in der WKO im vierten Bezirk stattfindet, geht es noch einmal ins Detail. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen werden Fragestellungen rund um die Open Innovation Strategie ausgearbeitet. Bei der Eröffnung ist klar, dass hier nicht nur Vertreter von Politik und Wirtschaft gekommen sind. Das Thema „Innovation“ und damit einhergehend die Zukunft in einer immer digitaler werdenden Welt, interessiert auch die breite Öffentlichkeit. Und das soll auch so sein, wird man bei der Eröffnung hören.

(c) Sebastian Judtmann: Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelt zusammen Open Innovation Strategie.
(c) Sebastian Judtmann

„Heute blickt die Innovationslandschaft auf Österreich“, meint Mahrer bei der Eröffnung. Dass die Open Innovation Strategie unter Einbezug der Öffentlichkeit stattfindet, ist nicht selbstverständlich. Das ist europaweit sogar bisher einzigartig.

„Die Digitalisierung wird alles auf den Kopf stellen“, Staatssekretär Harald Mahrer.

„Wenn Österreich sein Level an Wohlstand und Kreativität halten will, müssen wir uns weiterentwickeln und in den Kreis der Innovation Leader zurück kommen“, betont Mahrer. Dazu müssten außerdem neue Märkte erschlossen werden – außerhalb von Europa.

+++Harald Mahrer über Österreich als Startup-Land +++

Konzepte von außen

Neue Lösungen und innovative Konzepte kommen heutzutage oft nicht mehr aus dem eigenen Team eines Unternehmen, sondern von außen. Die mit der Digitalisierung einhergehende Vernetzung führt dazu, dass Kommunikationswege vereinfacht werden und auch ein Wissenstransfer zwischen unterschiedlichen Branchen unkomplizierter passieren kann. Dazu müssen auch Grenzen abgebaut werden und eine neue Art der Zusammenarbeit geschaffen werden: Brücken müssen auch zwischen Unternehmen gebaut und der Wissensaustausch in den Vordergrund gestellt werden.

„Geld ist nicht alles“, Hannes Androsch zum Thema Innovation.

Den Stakeholder-Workshop wurde neben Harald Mahrer auch von Wirtschaftskammer Präsident Christoph Leitl, Hannes Androsch und Bundesminister Alois Stöger (per Video) eröffnet.

Was ist Innovation?

Hannes Androsch, Unternehmer und Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklun, versteht unter Innovation den Markteintritt einer neuen Idee/Erfindung, die für Konsumenten nützlich ist. Gleichzeitig müssen Distribution und Leistungserstellung effizienter, kostengünstiger und Ressourcen orientierter gestaltet sein, um damit die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Hannes Androsch Open Innovation
WB/Peroutka

„Natürlich“, schießt der Unternehmer nach, „Kein Geld, keine Musik“, aber, „Geld ist nicht alles“. Gerade bei Innovationen geht es um ein besonderes Bewusstsein, („awareness“), ein offenes „Klima“, den „spirit“, damit eben eine Innovationsdynamik geschaffen werden kann, bei der Österreich zuletzt im europäischen Vergleich stark gefallen sei. Auch im Bezug auf das Thema Wettbewerbsfähigkeit sei Österreich von Platz 11 auf 26 abgedriftet. Und das, obwohl „Interesse und Wissen an Innovation hier überdurchschnittlich ausgebildet ist“, betont Androsch.

Die Open Innovation Strategie ist daher ein „must-have“, ist man sich untereinander einig.

+++ In welche Startups würde Staatssekretär Mahrer investieren, wenn er könnte? +++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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