07.10.2016

Open Austria: Das neue Konsulat in San Francisco ist eröffnet

Gastkommentar Mario Herger Jetzt ist es offiziell: Österreich hat ein Konsulat in San Francisco eröffnet. Nicht ein traditionelles Konsulat mit dem sonst üblichen Angebot, sondern eines das in Zusammenarbeit mit Außenministerium und Wirtschaftskammer die innovativste Region der Welt mit Österreich verbinden soll.
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Im Zuge der "Open Austria" Initiative wurde ein österreichisches Konsulat in San Francisco eröffnet. Frédéric Prochasson - fotolia.com
Konsul Martin Rauchbauer und Technology Officer Georg Fürlinger, die gemeinsam Open Austria leiten, kümmern sich ab sofort um österreichische Unternehmen und Startups die im Silicon Valley Fuß fassen oder Geschäftsbeziehungen anbahnen wollen. Umgekehrt wollen sie es amerikanischen Unternehmen und Startups ermöglichen, leichter mit Österreich in Geschäftsbeziehung zu treten.

Speed Dating zur Vorstellung

Um Open Austria offiziell zu eröffnen fanden Anfang Oktober zwei Veranstaltungen statt. Eine wurde von mir selbst veranstaltet, um in einer Art Speed-Dating die beiden vorzustellen, und andererseits aber auch den Österreichern im Silicon Valley ein Forum zu geben um die Bandbreite ihres Schaffens zu zeigen. Mit dabei waren:
  • Gymnasiallehrerin Julia Wendel verglich die beiden Schulsysteme
  • Architektin und Stanfordforscherin Andrea Jany stellte die Wohnsituationen gegenüber
  • Fastlane-Gründer und nunmehriger Twitter-Mitarbeiter Felix Krause
  • Chemikerin Patricia Buben die Hirse in die USA bringt
  • Sini Ninkovic, der Produktmanager beim Elektrofahrzeughersteller Atieva in Menlo Park

So konnte ein interessanter Überblick über das Schaffen und die Leidenschaften aussergewöhnlicher Österreicher gewonnen werden.

Österreich hat ab sofort ein Konsulat im Silicon Valley

Auch „richtige“ Botschafter waren dabei

Botschafter Wolfgang Waldner aus Washington DC und die Generalkonsulin Ulrike Ritzinger aus LA lauschten gemeinsam mit 70 Teilnehmern den Vorträgen und nutzten die Pausen zum Netzwerken.
Am folgenden Morgen fand ein Open Austria Frühstück statt, bei dem in einer Google-Hangout-Sitzung aus Wien Außenminister Sebastian Kurz, die amerikanische Botschafterin Alexa Wesner und WKÖ Vizepräsident Jürgen Roth die Bedeutung des neuen Konsulats hervor strichen. Open Austria soll auch ab sofort die Betreuung des bisher aus LA gemanagten Go-Silicon-Valley-Programs übernehmen. Veranstaltungen werden sich aber nicht nur auf technologisches und geschäftliches beschränken. Kulturveranstaltungen mit Österreichbezug werden ein wichtiger Bestandteil des Angebots von Open Austria sein.

Österreichische „Konditorei“ in San Francisco

Die Gäste beim Open Austria Frühstück wurden aus der 120 Kilometer von San Francisco gelegenen Konditorei (ja, die heißt so) mit österreichischen Mehlspeisen verwöhnt. Mit der Eröffnung des Konsulats fiel ein langjähriger Wunsch der hiesigen Österreicher auf offene Ohren. Zu wichtig und zu groß sind die Auswirkungen der Unternehmen und Innovationen aus dem Silicon Valley, als das Österreich nicht vor Ort eine Präsenz hat. Und die Änderungen werden nicht weniger. Die beiden Leiter von Open Austria werden die Hände voll zu tun haben.

Dr. Mario Herger ist der CEO von Enterprise Garage Consultancy und lebt seit 2001 im Silicon Valley. Der langjährige SAP-Entwicklungsleiter und Innovationsstratege berät Unternehmen, wie sie den innovativen und entrepreneurischen Spirit aus dem Silicon Valley auf ihre Organisationen übertragen können. Als Autor ist er mit dem Buch “Das Silicon Valley Mindset” erfolgreich.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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