21.05.2024
KOOPERATION

ooia-Gründerin Kati Ernst: „Wir sind erfolgreicher als Männer“

Entgegen widriger Fremdkapital-Umstände hat Kati Ernst mit ooia ein Imperium für Frauenbedarf hochgezogen. Wie sie das geschafft hat und wieso Carsten Maschmeyer dabei keine Hilfe war, schilderte sie brutkasten am diesjährigen 4Gamechangers-Festival.
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ooia-Gründerin Kati Ernst auf der Global Stage des 4Gamechangers-Festivals.

Female Funding Gap, unbezahlte Care-Arbeit, Frauenmangel in Führungspositionen: Die Probleme, mit denen sich Frauen im Arbeitsleben konfrontiert sehen, wurden bereits erkannt, benannt und „x-fach diskutiert“, wie 4Gamechangers-Mitgründerin Nina Kaiser es formuliert. „Und trotzdem kommen wir nicht wirklich weiter.“ Um den Diskurs anzufachen und hoffentlich etwas schneller in Richtung Problemlösung zu peitschen, wurde Equality zu einem Leitthema des diesjährigen 4Gamechangers-Festivals erklärt. Das Resultat: Ein Programm gespickt mit Keynotes, Panels und Chats, in denen Vorreiterinnen aus Wirtschaft und Technik über ihre Erfolge referierten – und über den Hürdenlauf dorthin.

ooia: Erfolg against all Odds

Eine davon ist Kati Ernst, Co-Gründerin des deutschen Periodenwäsche-Imperiums ooia. Auf der Bühne sprach sie mit Mahdis-Gharaei, CEO von „The Female Factor“, über ihren Erfolg als Unternehmerin, Podcasterin und Mutter. Mittlerweile rühmt sich die deutsche Startup-Szene mit ihrem Namen, 2021 wurde ooia sogar in die Top 10 der Startup Brands in Deutschland gereiht. Von diesem Support war zu Anfangszeiten noch keine Spur. „Die Investmentsuche gestaltete sich deutlich schwerer, als wir uns das vorgestellt haben“, so Ernst.

Eine Ex-Unternehmensberaterin von McKinsey und eine vormalige Zalando-Managerin, zuständig für die Unterwäsche-Abteilung – mit ihrer Vorerfahrung rechnete sich das Gründungsduo gute Aussichten beim Fundraising aus. Außerdem, so Ernst, sei das Timing optimal gewesen. 2018, als ooia mitten in der Produktentwicklung steckte, verstärkte sich das feministische Bewusstsein für Periodenartikel. Aus Protest gegen das Duopol von Tampons und Binden – beide umweltbelastend, beide oft mit Unbehagen verbunden – entstand die Nachfrage nach Alternativen. Und ooia hatte sie.

„Nur“ was für Frauen

Eine erfahrene Crew und Wind in den Segeln: Günstige Bedingungen für das junge Startup, um ins Fundraising zu stechen. Woher also die Probleme, Investments zu finden? „Ich glaube, es war das Produkt“, so Ernst. Den Periodenmarkt habe damals noch niemand auf dem Schirm gehabt – dementsprechend mussten die Gründerinnen oft erst Aufklärungsarbeit leisten. „Einfach ein total schlecht ausgeprägtes Verständnis in einem extrem männlich dominierten Bereich, wie es eben die Investorenlandschaft auch heute noch ist“, erklärt Ernst.

Eine Reaktion aus der Investmentszene blieb in Erinnerung: Und zwar die von Carsten Maschmeyer in der VOX-Sendung „Die Höhle der Löwen“. Nach dem Pitch der Gründerinnen zog sich der Finanzunternehmer aus den Investmentgesprächen zurück mit dem Argument, es handle sich um ein Produkt, in das eigentlich nur Frauen investieren könnten. „Dabei wissen wir alle, dass die Frauen in der Investorenlandschaft vielleicht auf drei Prozent des Kapitals sitzen, wenn überhaupt. Zu sagen, dass Produkte, die für Frauen sind, nur von Frauen gefundet werden können – genau das macht Ideen von Frauen klein“, so Ernst.

Der Markt hat gesprochen

Klein blieb ihre Idee trotzdem nicht. Innerhalb von drei Jahren schaffte es ooia, achtstellige Umsätze zu erzielen – und das gänzlich ohne Fremdkapital. Das Sortiment umfasst mittlerweile auch Still-BHs, Antitransparenz-Tops, Inkontinenzprodukte und vieles mehr. Mit ihrem Bestseller, der Periodenunterwäsche, schaffte ooia nun auch die Listung im Handel: Seit etwa vier Wochen sind ooia-Panties österreichweit in fast 400 dm-Filialen erhältlich.

Ein besonderer, persönlicher Erfolg für Ernst: Knapp fünfzig Personen beschäftigt ihre Firma, die meisten davon Frauen. „Da bin ich besonders stolz drauf, dass ich so vielen Frauen finanzielle Stabilität gewähren kann. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in unseren europaweiten Produktionsstätten, wo fair produziert wird. Wir als frauengeführtes Unternehmen glauben, dass es nicht reicht, nur die westlichen europäischen Konsumentinnen zu empowern, an die wir vermarkten.“

Kein Akt der Wohltätigkeit

Bis heute ist ooia bootsrapped; zuerst mangels Angebot, später bewusst. „Wir haben von Anfang an gesehen, dass die Firma so gut läuft und hatten dann das Gefühl, dass wir das auch selber hinkriegen. Und dann war’s uns lieber, unsere Freiheit zu behalten“, so Ernst. Der Erfolg von ooia ist ein Paradebeispiel für Märkte, die systematisch unterschätzt werden. „Dafür, dass das wirklich Relevanz hat – nicht nur gesellschaftliche, sondern auch ökonomische, weil es da wirklich um viel Geld geht – dieses Verständnis hat komplett gefehlt“, so Ernst.

Dieses Verständnis müsse schnellstmöglich in allen Köpfen ankommen; denn auf Frauen und Diversität zu setzen, ist kein Akt der Wohltätigkeit, sondern ein wirtschaftlich logischer Schritt. „Statistisch gesehen sind wir ökonomisch erfolgreicher als Männer“, sagte Ernst. Und fügte noch hinzu: „Das ist ein Fakt“. Oder, wie es Weltstar Charlize Theron später bei ihrem Auftritt auf derselben 4Gamechangers-Bühne formulierte: „Women are fucking amazing“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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