21.02.2024

OÖ-Stromspeicher-Startup muss Insolvenzantrag stellen

Das auf Stromspeicher-Lösungen spezialisierte Mauthausener Unternehmen XelectriX Power stellt einen Insolvenzantrag. Eine Sanierung ist beabsichtigt.
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(c) Adobe Stock

Das 2016 gegründete Unternehmen XelectriX Power hat sich auf die Entwicklung von Stromspeichern für den stationären und mobilen Gebrauch spezialisiert. Hervorgegangen ist das OÖ-Startup aus einem traditionsreichen Familienbetrieb, der 1935 von Franz Hartl Senior für Schrottabbau gegründet worden war. Dessen Enkel Alexander und Dominik Hartl haben mit XelectriX Power über 80 Jahre später einen Strom- und Energiespeicher-Spezialisten für Photovoltaik- und Windenergieanlagen, Baustellen, Fabriken sowie für Privat-Anwender:innen gegründet.

2020: Covid-Hilfsfonds und Investment

Im Juli 2020 kommunizierte das Mauthausener Jungunternehmen, dass es zwei Investoren an Bord holen konnte: die Lansdowne Investment Company Cyprus (LICC) Limited und die Tansanit-Stiftung, die nachher 49 Prozent des Unternehmens hielten. Davor war bereits ein Investment durch den Covid-Startup-Hilfsfonds mit 800.000 Euro unterstützt worden – brutkasten berichtete im Mai 2020, nachdem entsprechende Angaben auf der Transparenzdatenbank der EU veröffentlicht worden waren.

Ein Jahr später – im November 2021 – startete das Mauthausener Startup mit einer Kooperation mit dem deutschen Spezialisten für Wasserstoff-Brennstoffzellen Proton Motor Fuel Cell. Im Zuge der Kooperation entwickelte XelectriX Power für den Treibstoff-Provider Shell eine Lösung zur Vereinigung von Brennstoffzellen- und Batteriespeichertechnologien – hieß es in Medienberichten.

Insolvenzverfahren am Landesgericht Linz beantragt

Nun musste XelectriX Power am heutigen Mittwoch, den 21. Februar 2024, ein Insolvenzverfahren beantragen. Als bestehende Gesellschafter nennt der Kreditschutzverband KSV1870 XelectriX Power-Co-Founder Alexander Hartl (11,26 Prozent der Firmenanteile) sowie Gregor Eckhard (1,01 Prozent) und die Aurelius Management GmbH (10,41 Prozent) – neben den seit November 2021 bestehenden Gesellschaftern Lansdowne Investment Company Cyprus Limited (38,41 Prozent der Firmenanteile) sowie die Transanit Stiftung (19,2 Prozent) und die Property Invest Holding GmbH (19,99 Prozent).

Betroffen sind laut KSV1870 30 Dienstnehmende. Die Summen der Aktiva und Passiva sind derzeit noch unbekannt. Wie der Kreditschutzverband Preis gibt, soll die XelectriX Power GmbH über ein einbezahltes Stammkapital von rund 1,779 Millionen Euro verfügen. „Aufgrund der offensichtlich hohen Forschungskosten waren zudem auch mehrere Förderungen im Millionenbereich offen“, schreibt der KSV1870.

Laut Insolvenzantrag habe sich das erwartete Wachstum „aufgrund der geänderten Zinspolitik im EU-Raum und der ablaufenden wirtschaftlichen Gesamtsituation unerwarteterweise nicht eingestellt.“ Mit dem erreichten Auftragsvolumen konnte keine Kostendeckung erreicht werden, heißt es vom KSV1870.

Sanierung beabsichtigt

Eine Sanierung des Unternehmens sei beabsichtigt. Die Erbringung des Sanierungsplanes sei allerdings „vom Erfolg der derzeit stattfindenden Investorengespräche abhängig.“ Alexander Meinschad, KSV1870 Referent der Region Nord, geht von einer Insolvenzeröffnung in den nächsten Tagen aus. Der Kreditschutzverband gibt weiters an, die Angaben des schuldnerischen Unternehmens „in der kurzen Zeit noch nicht ausreichend“ überprüft zu haben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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