23.11.2017

Finanzierung: So geht’s. Geheimtipps für den OÖ HightechFonds

Der OÖ HightechFonds unterstützt Unternehmen dabei, ihre patentfähigen Hightech-Innovationen auf den Markt zu bringen. Wir haben die besten Tipps, wie oberösterreichische Unternehmen – und solche, die es werden wollen – bis zu 1,5 Millionen Euro Finanzierung erhalten können.
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Um eine Finanzierung des OÖ HightechFonds zu erhalten, gilt es mit einem fundierten Konzept zu überzeugen. Im Bild (v.l.) die Geschäftsführung – Konrad Remplbauer und Fritz Filzmoser – sowie Fondsmanager Christian Matzinger.
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Woher nehmen, was man nicht hat? An Geld zu kommen, ist für innovative Gründer immer ein Thema. Ein Venture Capital Fonds mit öffentlichem Auftrag – wie der OÖ HightechFonds – ist hier eine gute Alternative zu privaten Investoren aka Business Angels. Der große Vorteil: Die Bewertung des Unternehmens erfolgt nicht nur nach gewinnorientierten Schwerpunkten. Nachhaltigkeit und Standortsicherung sind ebenfalls relevante Faktoren. Wir haben nachgefragt, was man beachten sollte – und Geheimtipps für die Antragstellung erhalten.

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Marktreife als idealer Zeitpunkt für den Antrag

Der OÖ HightechFonds setzt relativ spät an. Erst wenn ein Produkt so gut wie fertig entwickelt und reif für den Markt ist, ist der ideale Zeitpunkt für die Antragstellung. Investiert wird in patentfähige Hightech-Entwicklungen: Produkte, aber auch Dienstleistungen kommen dafür in Frage. Sowohl neugegründete Firmen als auch bestehende Unternehmen, die eine Produktinnovation launchen, können bis zum Ende der Förderperiode 2020 jederzeit einen Antrag stellen.

Das ist recht unkompliziert: Auf der Website www.hightechfonds.at sind geforderten Unterlagen gelistet – vom Businessplan bis zu allfällig vorhandenen Jahresabschlüssen. Auch die Richtlinien und das Antragsformular stehen dort zum Download bereit. „Inhaltlich orientieren wir uns auch an den Leitlinien des Programmes OÖ 2020 – umgelegt für den Hochtechnologiesektor“, erzählt Christian Matzinger, einer der beiden Fondsmanager. „Es ist also schlau, sich auch diese anzusehen.“

„Wir wollen keine Romane, sondern eine knappe Aufbereitung der Idee und ihres Marktpotentials“

„Verlässlichkeit ist ein zentraler Faktor für uns“

Der Antragstext zeigt idealerweise die Neuartigkeit, den Hightech-Schwerpunkt und die Markteinschätzung klar. „Wir wollen keine Romane, sondern eine knappe Aufbereitung der Idee und ihres Marktpotentials“, ergänzt Horst Gaisbauer, der zweite Fondsmanager. Pluspunkte gibt es auch für eine professionelle Abwicklung auf Seiten der Antragsteller, wie z.B. eine vollständige Übermittlung der Unterlagen. Denn erst auf deren Basis folgt eine Einladung zum persönlichen Gespräch. Fehlendes, eine stückweise Übermittlung oder nicht eingehaltene Termine vermitteln Nachlässigkeit. „Und Verlässlichkeit ist ein zentraler Faktor für uns“, so Gaisbauer.

Beim „Pitch“ – dem ersten Gespräch – kommt dann die Persönlichkeit ins Spiel: Hier kann der/die (Jung-)Unternehmer/-in mit der Idee und den eigenen Unternehmerfähigkeiten punkten. Wichtig ist eine realistische Vorstellung vom Unternehmenswert – denn davon hängt schlussendlich die Beteiligungssumme ab. „Wir erwarten uns hier einen Vorschlag. Bitte im Vorfeld unbedingt überlegen!“, raten Matzinger und Gaisbauer. Ist das Team des HightechFonds überzeugt, wird das Projekt dem Beirat zur Bewilligung vorgelegt. Mit etwa 3-4 Monaten ist für die gesamte Abwicklung zu rechnen – am Schluss winkt frisches Eigenkapital in der Höhe zwischen 250.000 und 1,5 Million Euro.

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Im Rahmen des Programmes „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2020“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung sowie aus Mitteln des Landes Oberösterreich gefördert.

⇒ Zur Website des Hightechfonds

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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