23.11.2022

Onsight Ventures: Fonds mit Hermann Hauser und BioNTech-Gründer soll auf 20 Mio Euro wachsen

Der auf Deep-Tech-Spin-Offs spezialisierte Fonds Onsight Ventures wurde vor einem Jahr präsentiert. Erste Investments wurden bereits getätigt.
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Onsight Ventures - das Geschäftsführungs-Trio (v.l.n.r.): Klaus Grössinger, Jasmin Güngör, Christian Czernich | (c) Onsight Ventures
Onsight Ventures: das Geschäftsführungs-Trio (v.l.n.r.): Klaus Grössinger, Jasmin Güngör, Christian Czernich | (c) Onsight Ventures

Im Dezember 2021 wurde der VC Fonds Onsight Ventures in Tirol präsentiert. Dahinter stehen neben dem Wiener VC Round2 Capital, der kürzlich einen 100 Mio. Euro-Fonds schloss, und der Standortagentur Tirol zwei denkbar profilierte heimische Tech-Persönlichkeiten: Hermann Hauser mit seinen Unternehmen HHI und I.E.C.T. und BioNTech-Gründer Christoph Huber. Gemanagt wird der Fonds vom Trio Jasmin Güngör, Klaus Grössinger und Christian Czernich.

Bislang vier Beteiligungen

Im April gab es das erste Closing mit zehn Millionen Euro. Seitdem wurden vier Beteiligungen publik gemacht: in die Tiroler Startups Keyone und AR-Technology sowie in die deutschen Statups Black Semiconductor und Refined Laser Systems. Damit zeigt sich auch eine trotz des klar kommunizierten Fokus auf Deep-Tech-Spin-Offs recht große breite an Branchen, in die Onsight Ventures investiert. „Der Sweet Spot sind University Spin-Offs, die kritische Technologien in den Bereichen Semiconductors, Photonics, Additive Manufacturing, AR/VR, DigitalHealth oder Synthetic Biology entwickeln“, heißt es vom Fonds in einer Aussendung.

Fonds-Volumen soll auf 20 Mio. Euro wachsen

Das Fonds-Volumen soll im nächsten Schritt auf 20 Millionen Euro anwachsen. Ankerinvestoren sind neben Hermann Hauser und Christoph Huber die Bank für Tirol und Vorarlberg und „einige Serial Entrepreneurs sowie Unternehmer aus dem Netzwerk der Partner“. Onsight Ventures plane, mindestens 70 Prozent der Erstinvestments im Bereich Seed Stage und bis zu 30 Prozent im Bereich Series A zu investieren heißt es weiter. Die durchschnittliche Investment-Höhe beträgt zwischen 200.000 und einer Million Euro beim Erstinvestment mit einer klaren Absicht zu Follow-on-Investments.

Onsight Ventures will Investorenlandschaft sensibilisieren und zu Tech-Souveränität beitragen

Onsight Ventures formuliert zwei große Ziele: Erstens wolle man „die Investorenlandschaft sensibilisieren und aufzeigen, dass Investitionen in Venture Capital unerlässlich sind“. Dazu Geschäftsführerin Jasmin Güngör: „Europa hat kein Startup-Problem, sondern ein Asset Allocation-Problem. Wir wollen in der Finanzindustrie die Meinung etablieren, dass man mit Venture Capital einen unglaublichen Impact auf Mensch und Umwelt erzielen kann“. Zweitens will der Fonds zur europäischen Tech-Souveränität beitragen. Dazu Hermann Hauser: „Investments in kritische Technologien sind in Europa unerlässlich, um unsere Souveränität gegenüber China und den USA in Bereichen wie Semiconductors, Energie oder 5G zu stärken“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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