20.04.2018

Onloom-CEO Scheithauer über große Hürden im E-Commerce

Paul Scheithauer, Gründer des Online-Teppichhandels-Startups Onloom, skizziert Problemfelder, die der heimischen Startup-Szene das Leben schwer machen würden - insbesondere im E-Commerce.
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Onloom
(c) Nikolic - Onloom-CEO Paul Scheithauer und Steuerberaterin Katharina Bichler drängen auf eine Novellierung der Umsatzsteuergesetze.

Mit 500 Millionen potentiellen Kunden besteht am europäischen B2C-Markt ein enormes Potenzial. Beim Wachstum hinken europäische und österreichische Startups im Durchschnitt aber jenen aus den USA und Asien hinterher. In seinem Metier, E-Commerce, würden dabei eine ganze Reihe von Faktoren als Hürden zusammenspielen, sagt Paul Scheithauer, Gründer des Online-Teppichhandels-Startups Onloom. „Die Regelungen im E-Commerce-Bereich sind komplex und vor allem kostspielig“, sagt er. Das könne schon zu einem frühen Zeitpunkt ein jähes Ende für Startups bedeuten. Im Gespräch präzisiert er die Felder, in denen seiner Meinung nach politischer Handlungsbedarf herrsche und kritisiert die hierzulande „feige Investitions-Kultur“.

+++ Logistik als Erfolgsfaktor im E-Commerce Zeitalter +++

Onloom: Erste Hürden genommen

Scheithauer hat mit Onloom bereits einige Hürden genommen. Das Startup hat sich im eher konservativen Teppich-Handels-Markt eine Position aufgebaut. 2017, im dritten Geschäftsjahr wurde der Umsatz auf 2.5 Millionen Euro verdoppelt. Insgesamt wurden bisher 100.000 Teppiche an rund 70.000 Kunden versandt. In sechs Ländern ist Onloom momentan aktiv (Österreich, Spanien, Deutschland, Frankreich, UK und Italien). Von anfänglich vier Mitarbeitern, ist das Team mittlerweile auf 17 Personen angewachsen. „Es war kein einfacher Weg“, sagt Scheithauer, „und er wurde von uns alleine geschafft. Es gab keine Wachstumskapitalgeber.“ Im Zuge des eigenen Wachstums habe er aber Problemfelder ausgemacht, die die Kernbereiche des E-Commerce bremsen würden und damit auch den europäischen Markt im Vergleich zum asiatischen und US-Markt hintanstehen ließen, sagt Scheithauer.

HR: „Bringen den Mitarbeitern das Geschäft selber bei“

„Es ist schwer, im E-Commerce-Bereich Leute zu finden“, sagt der Onloom-Geschäftsführer. Freilich, dieser Befund trifft wohl auf fast alle Bereiche der Digital-Branche zu. Scheithauer berichtet von Vorstellungsgesprächen und Initiativbewerbungen, die allesamt motivierte alte und junge Leute zeigen würden, denen es aber an Vorwissen und Erfahrung fehle. „Es geht um den Grad der Ausbildung. Wir als junge Firma bringen den Mitarbeitern in vielen Monaten das Geschäft selber bei. Dieses Investment in die Mitarbeiter kommt erst nach dieser Zeit zurück. Eine verlorene Zeit, in der das Unternehmen nicht wachsen kann“, erklärt Scheithauer. Auch eine weitere Klage ist nicht neu: Die hohen Arbeitgeberabgaben seien ein großes Problem.

Appell an die Bildungspolitik

Scheithauer hat im Bezug auf HR einen klaren Appell an die Bildungspolitik: „Die Ausbildung im E-Commerce-Bereich muss forciert werden. Vor allem in den Handelsakademien“, sagt der Gründer. Zudem wünscht er sich von der hiesigen Politik Fokus-Programme in höheren Schulen und auch, dass Lehrlinge besser gefördert werden. Es brauche große Kampagnen. „In den Handelsakademien fehlt der Online-Aspekt. Es gibt schon ein paar innovative Vorstöße, aber da muss mehr Druck gemacht werden. Die Leute von den Förderprogrammen kommen nicht an“, sagt er. Er sinniert über neue Plicht-Matura-Fächer und einen gestärkten Wirtschaftsinformatik-Unterricht, damit sich in Zukunft Startups Kosten in Sachen Recruiting sparen können.

„Um so eine Firma wie unsere in einen Bereich hochzukriegen, sprechen wir von sieben-, achtstelligen Beträgen, die es bereits in der Frühphase braucht.“

Finanzierungsproblem – auch in der Frühphase

Handlungsbedarf sieht Scheithauer auch bei der „Investmentkultur“ in Österreich. Der CEO stellt die Frage, warum es in den USA oder auch in Deutschland möglich ist, dass Firmen sich beim Umsatz in Milliardenhöhe bewegen, hier aber nicht. „In anderen Ländern werden Visionen von Investoren auf breiterer Basis getragen“, beantwortet er die Frage. Als Beispiel nennt er die Sendung 2 Minuten 2 Millionen, in der es meist um Fundings um die 250.000 Euro gehe. „Um so eine Firma wie unsere in einen Bereich hochzukriegen, sprechen wir von sieben-, achtstelligen Beträgen, die es bereits in der Frühphase braucht. Wenn man wirklich die große Vision trägt, braucht es eben massive Investments. So ein Investitionsumfeld ist bis heute in Österreich per se nicht gegeben. Da fehlt für eine Firma, wie die unsrige, die Aussicht, wirklich wachsen zu können“. Es gehe also um eine mutige Investementkultur. „Wenn man kein Geld hat kommt man fast nicht ins Geschäft hinein“, befindet der Onloom-CEO. Die Fördersituation und die Vorstöße der Regierung seien zwar insgesamt sehr positiv zu betrachten. „Aber dieser primäre Punkt, wie komme ich an das erste Kapital, ist noch weitgehend ungelöst.“

Kein österreichisches Zalando

Junge Unternehmer, müssten sich, überspitzt gesagt, fürchten, „die gesamte Firma abzugeben“, um an ausreichend Kapital zu kommen, sagt Scheithauer. Und auch im Bereich Folgefinanzierung attestiert er Mutlosigkeit und eine mangelnde Vision. „Hier spreche ich aus der Position heraus, dass wir Arbeitsplätze schaffen. Wir schaffen hier Steuerleistung. Wir schaffen hier Konjunktur. Es braucht ein Umfeld, eine Biosphäre, die dies ermöglicht“, sagt er. Er sieht die Gründe für die vorsichtige Investitionskultur auch in fehlenden Vorbildern, wie etwa Zalando in Deutschland. Solange derartige Präzedenzfälle nicht existieren, brauche es den Einsatz der Politik, die ein entsprechendes Umfeld etablieren solle. „Dann ist es möglich in Umsatz-Summen von 200 bis 300 Millionen Euro zu denken. Und in Europa mitzuspielen. Kurz gesagt: Es geht um eine Änderung des Mindsets“, sagt Scheithauer. Letztlich ginge Innovation und Know How verloren, wenn junge Startups kein ausreichendes Startkapital erhielten, um zu wachsen und konkurrenzfähig zu bleiben.

Uneinheitliche Steuer-Regelung in EU

Einen großes Problem sieht Scheithauer auch in der dezentralen Regelung von Steuern innerhalb der EU. Jährlich 291 Milliarden Euro würden im E-Commerce in Europa grenzüberschreitend umgesetzt. „Wir haben eine Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt, aber die Steuergesetzgebung hat nicht nachgezogen. Wir bedienen Kunden in sechs Ländern und brauchen sechs Steuerberatungs-Agenturen“, sagt Scheithauer. Das sei ein enormer bürokratischer und finanzieller Aufwand, der einen sechsstelligen Betrag im Jahr verschlinge. Zugleich stellt er klar: „Es geht nicht darum, weniger Steuern zu zahlen“. Die dezentrale Regelung am 500 Millionen Einwohner-Markt Europa schaffe aber große Hürden für Wachstum.

Sechs Länder, sechs Steuersätze

Unterstützung bekommt er dabei von Katharina Bichler, Steuerberaterin von BKS. „Österreich hat drei verschiedene Steuersätze, andere Länder sogar vier. Pro Region braucht man verlässliche Steuerpartner“, sagt sie und deutet die Komplexität des Cross-Border-Handels an: „Die Finanzämter der anderen Länder akzeptieren teilweise nur Einreichungen von Kanzleien mit Unternehmenssitz im eigenen Land. Bei Onloom sind das sechs Kanzleien in sechs Ländern, aus denen die Kunden kommen. Das heißt sechs Steuersätze, sechs verschiedene Umsatzsteuergrenzen, und in der Matrix Herkunftsland-Zielland dutzende Kombinationsmöglichkeiten und Zusatzbestimmungen, was auf einer Rechnung für einen Kunden draufstehen muss, damit er selber wieder gegebenenfalls absetzen kann,“ erklärt sie.

„China und die USA hängen Europa beim E-Commerce weiter ab. Die EU-Ratspräsidentschaft wäre eine gute Gelegenheit, die verbleibenden Steuerbarrieren für den digitalen Binnenmarkt zu beseitigen.“ Zum Vergleich: In China beläuft sich das E-Commerce-Geschäft auf 452 Milliarden Euro und in den USA auf umgerechnet 379 Milliarden. Die Wachstumsraten für die nächsten Jahre sind in Europa mit zu erwartenden 7,9 Prozent im Vergleich zu den USA mit 9,3 Prozent und China mit 13,9 Prozent bescheiden.

28 unterschiedliche Lieferschwellgrenzen

Beim Online-Einzelhandel werden innerhalb der EU noch weitere (nicht zentral geregelte) Regelungen schlagend. Onloom liefert etwa nach Deutschland Teppiche im Wert von mehr als 100.000 Euro (Lieferschwelle). Dadurch ist das Startup verpflichtet, sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Das Unternehmen erhält damit eine deutsche UID-Nummer und muss dort eine Steuererklärung abgeben. In den 28 EU-Länder gelten jeweils unterschiedliche Lieferschwellgrenzen. „Und hier reden wir nur vom Umsatzsteuer-Faktor“, sagt Bichler. Wenn ein Unternehmen wie Onloom hauptsächlich private Kunden hat, so brauche die Firma in jedem Land verlässliche Steuerpartner. „Wir haben in der EU 28 verschiedene Umsatzsteuergesetze“, so Bichler weiter. Sie verweist auf eine EU-Richtline, die sich der Problematik annehmen möchte, aber erst 2021 voll implementiert werden soll.

„Nur Leute, die aus dem Geld kommen, haben eine Chance“

Beiden Gesprächspartner sind sich einig, dass ein einheitlicher europäischer Steuersatz utopisch sei. Daher fordern beide eine Plattform für Steuersätze, damit Startups und Unternehmen, die Cross-Border agieren, das Problem effizient lösen können. Es soll quasi ein EU-Finanzamt oder eine zentrale Anlaufstelle sein. „Derartige Kosten können Unternehmen zerstören. Es widerspricht dem Solidaritäts-Prinzip und einer Wachstums-Kultur wie in den USA, dass nur Leute, die aus dem Geld kommen, eine Chance bekommen ihre genialen Ideen zu verwirklichen. Es ist eine Wirtschaftsbremse“, sagt Scheithauer zum Abschluss. Er hoffe, dass das Ministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung Impulse für einfache, rasche und schnelle Lösungen im digitalisierten grenzüberschreitenden Handel bald implementieren könne.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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