22.04.2020

Online-Shop und Website: So kann man externe Dienstleistungen fördern lassen

Die Coronakrise bringt einen Digitalisierungsschub in Österreichs Unternehmen. Doch wie "digitalisiert" man sich? Ein zertifizierter Dienstleister wie Cyber-Solutions aus Oberösterreich kann bei Online-Shop und Co. beauftragt werden. Und über zahlreiche Fördermöglichkeiten kann man sich einen großen Teil der Kosten zurückholen.
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Online-Shop & Website - Förderungen für E-Commerce und externe IT-Dienstleistungen in Österreich
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„Wir brauchen einen Online-Shop“, „wir brauchen eine bessere Website“ oder „wir brauchen eine App“ – diese Erkenntnisse hatten in den zurückliegenden Wochen der Coronakrise wohl sehr viele heimische Unternehmer. Und bei vielen kamen wohl noch zwei Fragen dazu: „Wie machen wir das?“ und „können wir uns das leisten?“. Die erste Frage lässt sich leicht beantworten: Webagenturen wie Cyber-Solutions aus Oberösterreich sind genau darauf spezialisiert. Das Unternehmen kann aufgrund seiner langjährigen Expertise andere mit seinen Leistungen gezielt unterstützen. Und auch auf die zweite Frage gibt es eine klare Antwort: Es gibt in Österreich eine Reihe von Förderungen, die man sich für diese externen Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung holen kann.

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Zahlreiche Möglichkeiten bei Förderungen für Digitalisierung

Hierzulande gibt es gleich mehrere Förderstellen, die passende Förderungen anbieten. Neben österreichweiten Förderangeboten, mit denen externe IT-Dienstleistungen gefördert werden können, gibt es noch weitere in den einzelnen Bundesländern. Hier sind einige der gängigsten Möglichkeiten:

KMU Digital (BMDW und WKÖ)

Das Programm KMU Digital bietet prinzipiell zwei verschiedene Module: „Beratung“ und „Umsetzung“.

  • Beratungsleistungen in der Betriebsdigitalisierung werden mit bis zu 80 Prozent / max. 400 Euro (Status- und Potenzialanalysen) bzw. bis zu 50 Prozent / max. 1000 Euro (Strategieberatung) in Form eines Zuschuss gefördert. (von der WKÖ abgewickelt)
  • Umsetzungsmaßnahmen, also etwa auch externe IT-Dienstleistungen im Web-Bereich, werden mit bis zu 30 Prozent / max. 5000 Euro in Form eines Zuschuss gefördert. (vom aws abgewickelt)
  • Zudem können Unternehmen sich im Rahmen des Programms beraten lassen.

⇒ Mehr Informationen auf der offiziellen Page

aws Digitalisierung

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) fördert Unternehmen aus dem Bereich der Sachgüterproduktion oder produktionsnahen Dienstleistungen (bzw. in Tirol alle Branchen) bei der Digitalisierung von Unternehmensprozessen und beim Aufbau digitaler Geschäftsmodelle.

  • Gefördert werden mit einem Zuschuss von maximal 500.000 Euro Personalkosten, u.A. Gehälter, Löhne, Ausbildungskosten, Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Software-Lizenzen, Patente) und Drittkosten (z. B. für Beratung, Software-Entwicklung)

⇒ Mehr Informationen auf der offiziellen Page

Digitalisierungsscheck: Aufbau eines digitalen Auslandsauftritts (go international / WKÖ)

Das Programm go international fördert KMU bei Digitalsierungsmaßnahmen im Zuge der Internationalisierung (externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing/Website Anpassungen).

  • In Form eines Zuschusses wird bis zu 50 Prozent bzw. max. 5000 Euro gefördert.

⇒ Mehr Informationen auf der offiziellen Page

Bundesländer-spezifische Förderungen

Zusätzlich gibt es für fast alle Bundesländer eigene Förderungen durch regionale Fördergeber. Ein Auszug (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Burgenland / Niederösterreich: Das Programm DIHOST von FFG und Ecoplus bietet eine Reihe von Förderungen unter anderem auch für die direkte Projekt-Umsetzung. ⇒ Offizielle Page
  • Oberösterreich: Mit Digital Starter Plus fördern WKO Oberösterreich und Land Oberösterreich Digitalsierungsprojekte in KMU mit bis zu 50 Prozent / max. 10.000 Euro. ⇒ Offizielle Page ⇒ Infopage zur Förderung
  • Salzburg: Mit Salzburg.digital fördert das Land Salzburg Digitalsierungsprojekte in KMU mit bis zu 50 Prozent / max. 7.500 Euro. ⇒ Offizielle Page
  • Steiermark: In der Steiermark bietet die SFG mehrere Förderungen im Digitalisierungsbereich in unterschiedlichen Branchen. ⇒ Offizielle Page
  • Tirol: Mit der Digitalisierungsförderung für das Land Tirol förder das aws Digitalsierungsprojekte mit bis zu 500.000 Euro (auf drei Module mit unterschiedlichen maximalen Förderhöhen aufgeteilt). ⇒ Offizielle Page
  • Wien: Mit Wien Digital fördert die Wirtschaftsagentur Wien Digitalisierungsprojekte in KMU mit bis zu 30 Prozent / max. 30.000 Euro. ⇒ Offizielle Page

Achtung: Richtlinien und Kriterien der Förderungen

Bei all den genannten Förderungen muss freilich im Vorfeld abgeklärt werden, ob sie auf das jeweilige Unternehmen anwendbar sind. Die Richtlinien und Kriterien der einzelnen Möglichkeiten sind unterschiedlich. Bei fast allen muss die Förderung vor Projektstart beantragt werden. Dennoch sollte man Maßnahmen in den Bereichen webbasierte Software, Websites & Onlineshops, Apps, Strategie und Planung und Programmierunterstützung und Consulting, wie sie von Cyber-Solutions angeboten werden, zunächst mit dem Dienstleister abklären um dann vor dem Start die Förderung bereits mit konkreten Daten und erwarteten Kosten einreichen zu können.

⇒ Zur Page von Cyber-Solutions

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

Online-Shop und Website: So kann man externe Dienstleistungen fördern lassen

  • In Österreich gibt es eine Reihe von Förderungen, mit denen man einen Teil der Kosten für externe IT-Dienstleistungen von Cyber-Solutions zurückbekommen kann.
  • So kann man sich etwa Website oder Online-Shop bauen lassen und je nach Förderung teilweise bis zu 80 Prozent von Projektkosten erstattet bekommen.
  • Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern runden das Angebot ab.

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  • So kann man sich etwa Website oder Online-Shop bauen lassen und je nach Förderung teilweise bis zu 80 Prozent von Projektkosten erstattet bekommen.
  • Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern runden das Angebot ab.

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Online-Shop und Website: So kann man externe Dienstleistungen fördern lassen

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