26.02.2026
ÜBERNAHME

Online-Markting-Agentur otago kauft Social-Media-Spezialist umundauf.at

Wiener Agentur übernimmt Wiener Agentur: Mit dem Kauf von umundauf.at baut die Online-Marketing-Agentur otago ihr Angebot im Social-Media-Bereich deutlich aus. Gründerin Martina Eggenfellner verlässt das Unternehmen nach einer Übergangsphase.
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Vl. Jan Königstätter, Martina Eggenfellner und Markus Inzinger | (c) otago
v.l.n.r.: Jan Königstätter, Martina Eggenfellner und Markus Inzinger | (c) otago

2014 gegründet hat die Wiener Online-Marketing-Agentur otago mittlerweile fast 60 Mitarbeiter:innen und kann Kunden wie die Wiener Städtische, EVN, die TU Wien oder Cupra als Referenzen nennen. In seiner Entwicklung setzt das Unternehmen nun auch auf anorganisches Wachstum. Heute gab otago bekannt, die Wiener Social-Media-Agentur umundauf.at zu übernehmen. Die Marke soll dabei bestehen bleiben.

Gründerin Eggenfellner zieht sich zurück

Umunundauf.at wurde 2016 von Martina Eggenfellner gegründet und setzt ganz auf Social-Media-Marketing. Die Agentur kann ihrerseits einige namhafte Referenzen vorweisen. Die vier Mitarbeiter:innen werden im Zuge des Aufkaufs übernommen, Eggenfellner selbst wird sich aber nach einer Übergangsphase, in der sie beratend tätig ist, zurückziehen. Die beiden Otago-Gründer und -Geschäftsführer Markus Inzinger und Jan Königstätter haben bereits die Geschäftsführung übernommen.

„Wir verdoppeln unseren Umsatz in diesem Segment“

Für Königstetter sind die beiden Agenturen „zwei Firmen mit eigenem Fokus, die sich bei Bedarf ideal ergänzen“. Inzinger führt aus: „Mit dieser Übernahme steigen wir als Gruppe zu einem der stärksten Player im österreichischen Social-Media-Marketing auf. Wir verdoppeln unseren Umsatz in diesem Segment und schaffen eine hervorragende Basis für weiteres gemeinsames Wachstum.“ Besonders die Expertise in der Content-Erstellung sei ein Baustein, der das Portfolio „ideal vervollständigt“.

„Spüre, dass es Zeit für einen neuen Abschnitt ist“

Eggenfellner äußert sich auch zu ihrem Entschluss, umundauf.at zu verkaufen und sich als Geschäftsführerin zurückzuziehen: „Nach vielen Jahren voller Leidenschaft und harter Arbeit für mein Unternehmen umundauf.at spüre ich, dass es Zeit für einen neuen Abschnitt ist – für mich persönlich und für das Unternehmen. Ich wollte, dass es in gute Hände kommt und gleichzeitig Platz für Neues in meinem Leben entsteht“, so die Gründerin. Käufer otago sei „jemand, der die Vision, meine Werte, meinen Qualitätsanspruch weiterträgt, die Mitarbeitenden unterstützt und die Kund:innen in den Mittelpunkt stellt“.

Und Inzinger kommentiert: „Wir haben Martina Eggenfellner im Übernahmeprozess als beeindruckende Unternehmerin kennengelernt, die in der Branche einen exzellenten Ruf genießt. Sie hat ihr Geschäft extrem professionalisiert und mit ihrem Team außergewöhnlich gute Prozesse aufgesetzt. Dieser Eindruck hat sich in den ersten Tagen der Geschäftsführung weiter verfestigt und begeistert uns.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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