26.02.2026
ÜBERNAHME

Online-Markting-Agentur otago kauft Social-Media-Spezialist umundauf.at

Wiener Agentur übernimmt Wiener Agentur: Mit dem Kauf von umundauf.at baut die Online-Marketing-Agentur otago ihr Angebot im Social-Media-Bereich deutlich aus. Gründerin Martina Eggenfellner verlässt das Unternehmen nach einer Übergangsphase.
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Vl. Jan Königstätter, Martina Eggenfellner und Markus Inzinger | (c) otago
v.l.n.r.: Jan Königstätter, Martina Eggenfellner und Markus Inzinger | (c) otago

2014 gegründet hat die Wiener Online-Marketing-Agentur otago mittlerweile fast 60 Mitarbeiter:innen und kann Kunden wie die Wiener Städtische, EVN, die TU Wien oder Cupra als Referenzen nennen. In seiner Entwicklung setzt das Unternehmen nun auch auf anorganisches Wachstum. Heute gab otago bekannt, die Wiener Social-Media-Agentur umundauf.at zu übernehmen. Die Marke soll dabei bestehen bleiben.

Gründerin Eggenfellner zieht sich zurück

Umunundauf.at wurde 2016 von Martina Eggenfellner gegründet und setzt ganz auf Social-Media-Marketing. Die Agentur kann ihrerseits einige namhafte Referenzen vorweisen. Die vier Mitarbeiter:innen werden im Zuge des Aufkaufs übernommen, Eggenfellner selbst wird sich aber nach einer Übergangsphase, in der sie beratend tätig ist, zurückziehen. Die beiden Otago-Gründer und -Geschäftsführer Markus Inzinger und Jan Königstätter haben bereits die Geschäftsführung übernommen.

„Wir verdoppeln unseren Umsatz in diesem Segment“

Für Königstetter sind die beiden Agenturen „zwei Firmen mit eigenem Fokus, die sich bei Bedarf ideal ergänzen“. Inzinger führt aus: „Mit dieser Übernahme steigen wir als Gruppe zu einem der stärksten Player im österreichischen Social-Media-Marketing auf. Wir verdoppeln unseren Umsatz in diesem Segment und schaffen eine hervorragende Basis für weiteres gemeinsames Wachstum.“ Besonders die Expertise in der Content-Erstellung sei ein Baustein, der das Portfolio „ideal vervollständigt“.

„Spüre, dass es Zeit für einen neuen Abschnitt ist“

Eggenfellner äußert sich auch zu ihrem Entschluss, umundauf.at zu verkaufen und sich als Geschäftsführerin zurückzuziehen: „Nach vielen Jahren voller Leidenschaft und harter Arbeit für mein Unternehmen umundauf.at spüre ich, dass es Zeit für einen neuen Abschnitt ist – für mich persönlich und für das Unternehmen. Ich wollte, dass es in gute Hände kommt und gleichzeitig Platz für Neues in meinem Leben entsteht“, so die Gründerin. Käufer otago sei „jemand, der die Vision, meine Werte, meinen Qualitätsanspruch weiterträgt, die Mitarbeitenden unterstützt und die Kund:innen in den Mittelpunkt stellt“.

Und Inzinger kommentiert: „Wir haben Martina Eggenfellner im Übernahmeprozess als beeindruckende Unternehmerin kennengelernt, die in der Branche einen exzellenten Ruf genießt. Sie hat ihr Geschäft extrem professionalisiert und mit ihrem Team außergewöhnlich gute Prozesse aufgesetzt. Dieser Eindruck hat sich in den ersten Tagen der Geschäftsführung weiter verfestigt und begeistert uns.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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