11.10.2024
ONLINE MAKERS CAMP

Neues Bootcamp möchte Gründer:innen fit fürs umkämpfte Online-Business machen

Das neue Programm von Online Makers Camp zielt darauf ab, in drei Tagen Basics in Sachen Online-Business und digitales Marketing näher zu bringen. Hinter dem Programm stehen die beiden österreichischen Gründer Christoph Wallner und Ali Deliri.
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Christoph Wallner und Ali Deliri | (c) Online Makers Camp

Ein starkes digitales Marketing ist in der Regel entscheidend, um als Startup mit begrenzten Ressourcen schnell Sichtbarkeit zu erlangen und sich in einem oft hart umkämpften Markt zu behaupten. Junge Startups müssen ihre Online-Präsenz von Anfang an strategisch aufbauen und kanalübergreifend agieren, um effizient Kunden zu gewinnen und zu binden.

Die Gründer hinter Online Makers Camp

Mit Online Makers Camp startet in Österreich nun ein neues Format für Unternehmer:innen, Gründer:innen und Angestellte in den Bereichen “Marketing und Kommunikation”, die ihre
digitalen Projekte voranbringen möchten.

Hinter dem Programm stehen die Co-Founder Christoph Wallner und Ali Deliri. Beide sind selbst Unternehmer, die in den letzten Jahren zahlreiche digitale Projekte umgesetzt und Startups auf ihrem Weg begleitet haben. Deliri war unter anderem auch Co-Founder von easygoinc, ein Unternehmen, das sich auf den Ausbau von Campervans spezialisiert hat.

„Gemeinsam mit meinem Co-Founder Christoph Wallner sind wir der Meinung, dass es in Österreich an einer Schulungsform mangelt, die nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern direkt auf die konkreten Herausforderungen der Unternehmer:innen eingeht“, so Ali Deliri gegenüber brutkasten.

Direkte Umsetzung im Fokus

Das Online Makers Camp möchte sich von herkömmlichen Seminaren oder Kursen durch den Fokus auf die direkte Umsetzung abgrenzen. So arbeiten etwa die Teilnehmer:innen live an ihren eigenen Projekten und setzen im Ideallfall das Gelernte sofort um – unterstützt von Mentor:innen und Freelancer:innen, die aus der Praxis kommen. Als Beispiel führen die Gründer Web-Strategien, SEO-Optimierung oder die Entwicklung einer funktionierenden Social Media Strategie an.

Die Mentor:innen

Das Camp wird von Mentor:innen aus der Praxis begleitet. Mit dabei ist Sebastian Prohaska, Gründer und CEO der internationalen Digital-Agentur ithelps, die auf SEO, Google Ads und E-Commerce spezialisiert ist. Rudi Zwieselbauer, Senior UX Designer und Trainer, bringt seine über 15-jährige Erfahrung im Digital-, Web- und App-Design ein und vermittelt innovative Lösungsansätze. Theresa Schuler, Senior Social Media Managerin bei ProSiebenSat.1 PULS 4, ist Expertin für Social-Media-Strategien, Performance-Marketing und Community-Building.

Das erste Bootcamp wird übrigens vom 22. bis 24. November 2024 am Campus Alps in Hieflau stattfinden. Die abgeschiedene und inspirierende Umgebung bietet den perfekten Rahmen, um sich drei Tage lang intensiv den eigenen Projekten zu widmen


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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