01.03.2022

Online-Apotheke Vamida wird an Pharmosan verkauft und wechselt Geschäftsführung

Der bisherige Geschäftsführer Marco Vitula verkauft Vamida an Pharmosan und übergibt im Zuge dessen seinen Posten an Pharmosan-Geschäftsführer Thomas Mittelbach.
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Thomas Mittelbach (links) und Marco Vitula
(c) Stephan Rauch. Thomas Mittelbach (links) übernimmt die Geschäftsführung und Gesellschaftsanteile von Marco Vitula.

Die 2012 gegründete Versandapotheke Vamida wird vom Mitgründer Marco Vitula im März 2022 vollständig an das Wiener Familienunternehmen Pharmosan verkauft. Der Pharmosan-Geschäftsführer Thomas Mittelbach übernimmt damit sowohl dessen Unternehmensanteile als auch die Geschäftsführung von Vamida.

„Mit Thomas Mittelbach und seinem Unternehmen Pharmosan zieht eine traditionelle österreichische Apothekerfamilie mit jahrzehntelanger Erfahrung im Pharma-Großhandel in die Geschäftsführung von Vamida ein. Das ist die ideale Basis für das weitere Wachstum in einem Markt, der sich in einem radikalen Umbruch befindet und mehr denn je Chancen für eine Versandapotheke wie Vamida bietet“, meint Marco Vitula zum Verkauf. Auch Thomas Mittelbacher findet positive Worte, bedankt sich und betont bei der Übernahme die hervorragende Arbeit Vitulas, die dieser in den vergangenen vier Jahren als Geschäftsführer geleistet habe.

Corona-Pandemie brachte Aufschwung

Vor allem die Corona-Pandemie hat die Unternehmensentwicklungen beeinflusst und das Bestellverhalten bei Vamida innerhalb kürzester Zeit stark geprägt. Laut Vitula konnte sich das Unternehmen mit seinem Sortiment in den vergangenen Jahren gut gegenüber der internationalen Konkurrenz behaupten. Dies belege auch die Umsatzverdoppelung innerhalb von drei Jahren. Vamida habe inzwischen einen Kundenstamm von circa 250.000 Kund:innen, die regelmäßig über die Versandapotheke bestellen – sie gehören also zu jenen Unternehmen, die von den Entwicklungen der Coronakrise profitiert haben.

Der Serienunternehmer Vitula gründete Vamida vor zehn Jahren mit, welches damals aus dem ebenfalls von ihm mitgegründeten Unternehmen Diagnosia entstand. 2018 übernahm er dann die Geschäftsführung. Mit dem Verkauf an Pharmosan geht das Unternehmen an einen österreichischen Familienbetrieb aus dem Pharma-Großhandel, welches die Faktoren Einkauf, Lagerung, Kommissionierung und Zustellung abdeckt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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