17.07.2018

Online-Apotheke Vamida erhält Investment und fusioniert mit Apobag

Die Versandapotheken Vamida und Apobag fusionieren. Die Apothekerfamilie hinter Apobag investiert wiederum einen sechsstelligen Betrag in Vamida. Beide Seiten sprechen über die Zukunft der Apotheken und die gemeinsamen Pläne für die kommenden Jahre.
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Vamida
(c) Vamida. Die Apothekerfamilie Mittelbach investiert in Vamida.

Die Versandapotheke Vamida hat in einer Aussendung bekannt gegeben, einen weiteren Schritt in Richtung Wachstum zu gehen und die Online-Apotheke Apobag zu übernehmen. Vamida ging ursprünglich 2012 als erste Versandapotheke Österreichs an den Start. Apobag.com hingegen wurde bislang von der Familie Mittelbach von der Wiener Maria Lourdes Apotheke aus betrieben. Diese investiert überdies einen „hohen sechsstelligen Betrag und wird Gesellschafter der Vamida“, heißt es.

+++ Versandapotheke Vamída: Mitgründer Vitula kehrt als Geschäftsführer zurück +++

Vamida soll „klare Nummer eins in Österreich bleiben“

„Wir konnten eine traditionelle österreichische Apothekerfamilie mit jahrzehntelanger Erfahrung im Pharma-Großhandel als Partner gewinnen. In einem weiteren Schritt werden wir für unsere Kunden zusätzliche europäische Märkte identifizieren, um unseren Wachstumskurs fortzusetzen“, erklärt Marco Vitula, Gründer und Geschäftsführer der Vamida. „Über 97 Prozent aller Kunden sind derzeit mit unserem Service sehr zufrieden. Diesen hohen Servicegrad wollen wir auf 99 Prozent heben. Um das zu erreichen, werden wir an der Zustellgeschwindigkeit, am Produktangebot und an der Benutzerfreundlichkeit unserer Webshops arbeiten, um die klare Nummer eins in Österreich zu bleiben“, so Vitula.

„Skalierbarkeit von Vamida hat überzeugt“

Neben der Expansion in Europa steht auch die technische Zusammenführung beider Shops auf dem Plan. Dadurch wolle man den Grundstein für die künftige Multi-Shop-Strategie legen. „Der gesamte Apothekenmarkt befindet sich in einem radikalen Umbruch, welcher durch innovative und digitale Jungunternehmen heute stark mitbeeinflusst wird. Die beeindruckende Entwicklung und die Skalierbarkeit von Vamida hat uns überzeugt und wir freuen uns deshalb den weiteren Weg gemeinsam beschreiten zu können“, sagt Sigismund Mittelbach, Apotheker der Maria Lourdes Apotheke aus Wien.

Über Vamida
Vamida wurde im Jahr 2012 als erste Versandapotheke Österreichs gegründet ist mit 200.000 Kunden zugleich die größte ihrer Art am heimischen Markt. So überzeugte sie zum Beispiel die Business Angels Hansi Hansmann, Fred Kranich, Arnaud C. Enée und Philippe Prufer schon früh, die schließlich investierten. Der Gründer Marco Vitula war schon zuvor im E-Health-Bereich erfolgreich unterwegs. So hat er 2008 beispielsweise das Ärzteverzeichnis Arztsuche24 gegründet. Nur drei Jahre später folgte die Gründung von Diagnosia. Zudem ist er Betreiber des Portals Medikamio.

Über Apobag
Apobag.com entstand nach der Marktliberalisierung in Österreich von 2015 als Online-Shop der Wiener Maria Lourdes Apotheke. Mit über 3000 Medizinprodukten und 50.000 Kunden konnte sich das Unternehmen weit vorne am heimischen Markt platzieren. Apobag.com wird nun von der Vamida betrieben.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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