06.10.2017

One Player Down: Exit-Erlös von Wiener Startup geht an Charity

Es ist ein sehr kleiner Exit: One Player Down aus Wien wird an Footy Addicts aus London für einen vierstelligen Betrag verkauft. Das Beispiel zeigt, wie man mit einem nicht durchgezogenen Projekt umgehen kann.
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(c) Max Spilcke-Liss: Nick Stein

„Microsoft und die Boston Consulting Group haben uns zum Pitch eingeladen. Wir hatten ein wirklich gutes Konzept, wir haben nur nie geliefert“, erzählt Nick Stein. Bereits 2013 hatte er gemeinsam mit Matthias Buchetics One Player Down gegründet. Über die Plattform können sich einander Unbekannte zum Sport zusammenfinden, etwa wenn eine Gruppe beim Fußball einen Spieler zu wenig hat (engl.: one player down) und daher noch jemanden sucht. Die Idee hatte Stein in einer Bar, als er jemanden darüber sprechen hörte, dass sein Tennis-Partner ihm abgesagt hatte. Stein bot an einzuspringen und startete wenig später gemeinsam mit Buchetics die Plattform.

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In den Hintergrund geraten, über Ebay angeboten

Nun, rund vier Jahre später wurde die Firma verkauft. Etwa 1000 treue Kunden hatte One Player Down laut den Gründern. 6000 mal wurden über die Plattform Sportaktivitäten organisiert. Beim mehreren Aktionen, etwa bei einer zum „Movember“, erhielt das Startup mediale Aufmerksamkeit. Doch die geplante App wurde, genau so wie viele andere Pläne, niemals realisiert. Bereits im Mai diesen Jahres hatten die Gründer über Facebook kundgetan, dass sie die Plattform mit ihren Stammkunden über Ebay an jemanden verkaufen wollen, der mehr daraus machen will. Denn jeder hätte an die Idee geglaubt, erzählt Stein, „aber zugleich habe ich meine Agentur Electric Railway erfolgreich aufgebaut und eine Familie gegründet und One Player Down geriet immer mehr in den Hintergrund.“ Zwei Personen hätten letztendlich nicht stemmen können, was es gebraucht hätte, um mit dem Konzept wirklich durchzustarten.

Vierstelliger Exit-Erlös geht an Charity

Schon im Mai, als das Startup über die Plattform Ebay angeboten wurde, lautete das Versprechen: Der Erlös geht an einen wohltätigen Zweck. Und nun fand sich ein Käufer: Das Londoner Startup Footy Addicts hat ein sehr ähnliches Konzept wie One Player Down (und eine eigene App), ist allerdings auf Fußball spezialisiert. Es zählt etwa 30.000 Kunden. „Wir haben sie in einer Facebook-Gruppe kennengelernt. Sie wollten international expandieren und wir haben mit 1000 Kunden bereits eine Ausgangsbasis in Österreich für sie“, erzählt Stein. Der Verkaufspreis: Einige Tausend Euro. Und die gehen nun, wie versprochen, an ein Charity-Projekt. Bei allen ursprünglich gesteckten Zielen für die Plattform, die nicht erreicht wurden – das letzte, das er mit One Player Down hatte, hat Stein nun jedenfalls geschafft. Es wurde jemand gefunden, der mehr aus der Plattform machen will.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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