14.06.2021

„One Meal A Day“: Wiener Startup startet mit Österreichs erster veganen Kochbox

Das Wiener Startup "One Meal a Day" bietet Österreichs erste gänzlich pflanzenbasierte Kochbox an, die auf regionale Lebensmittel setzt. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Betaphase im Frühling diesen Jahres können seit Montag regulär Boxen für den Monat Juli vorbestellt werden.
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One Meal a Day
Die Co-Founder beim Ausliefern der Boxen | (c) OMAD

Die drei Wiener Studenten Daniel Rieger, Peter Moser und Felix Günther haben im Oktober 2020 im Rahmen der Sustainability-Challenge der Universität Wien die Idee zu One Meal A Day geboren. Der Name verrät dabei schon die wesentlichen Kernpunkte der Unternehmensphilosophie. Ziel ist es, mit Hilfe einer Kochbox, die zu 100 Prozent pflanzenbasiert ist und sich aus regionalen Lebensmittel zusammensetzt, Menschen bewusst zu einer nachhaltigen Ernährung zu motivieren. Im Zentrum stehen allerdings nicht Ernährungsverbote und strickte Regeln, sondern Nudging und Erkenntnisse der Verhaltensökonomie, die motivieren und zugleich inspirieren.

Die Philosophie hinter „One Meal A Day“

„One Meal A Day“ setzt laut eigenen Angaben bei den Kochboxen auf saisonale Rezepte und auf biologischen Anbau. Die Bio-Quote der Lebensmittel beträgt aktuell 80 Prozent und soll künftig noch weiter ausgebaut werden. Besonderen Wert legt das Startup, das mittlerweile auf sieben Mitarbeiter angewachsen ist, jedoch auf die Verwendung emissionsarmer Produkte, weshalb alle Gerichte pflanzenbasiert sind.

„Ganz Wien vegan zu machen, ist aber definitiv nicht das Ziel. Im Wesentlichen geht es darum, das Bewusstsein für unsere Ernährung zu festigen und klimafreundliche Alternativen köstlich und bequem zu präsentieren“, so Felix Günther, der nicht nur Co-Founder, sondern auch Verhaltensökonom ist. Die gezielte Bewusstseinsentwicklung und die vielfältigen, pflanzenbasierten Rezepte sollen nicht nur als Inspirationsquelle für eine nachhaltige Ernährung dienen, sondern zudem auch die eigene Gesundheit fördern.

One Meal a Day
Die vegane Kochbox | (c) OMAD

Vorbestellungen ab sofort möglich

Die vegane Kochbox kann ab sofort bestellt werden und bringt drei Rezepte und alle nötigen Zutaten für ein Frühstück, eine leichte Mahlzeit, sowie ein Hauptgericht direkt an die Haustür. Eine Kochbox kostet 49,99 Euro. Die Zutaten werden laut dem Startup knapp über dem Einkaufswert verkauft, wobei laut Günther aktuell das Sammeln von Feedback der Kunden im Vordergrund steht, um das Produkt laufend weiterzuentwickeln.

Die frischen Zutaten, welche aus dem Wiener Umland von Familien- und Kleinbetrieben kommen, werden um österreichische Partnerprodukte ergänzt. Zudem arbeitet „One Meal A Day“ auch mit anderen österreichischen Startups zusammen. Unter anderem enthält die Kochbox auch Produkte von Unverschwendet. Außerdem findet man detailliertes Informationsmaterial zu einzelnen Lebensmittel beispielsweise in Hinblick auf gesundheitliche Vorteile oder weitere Verwendungsmöglichkeiten. 

Auch bei der Verpackung möchte das One Meal a Day neue Standards setzen. „Wir verzichten auf jegliches zusätzliches Plastik in der Verpackung“, so das Startup auf seiner Website.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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