14.06.2021

„One Meal A Day“: Wiener Startup startet mit Österreichs erster veganen Kochbox

Das Wiener Startup "One Meal a Day" bietet Österreichs erste gänzlich pflanzenbasierte Kochbox an, die auf regionale Lebensmittel setzt. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Betaphase im Frühling diesen Jahres können seit Montag regulär Boxen für den Monat Juli vorbestellt werden.
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One Meal a Day
Die Co-Founder beim Ausliefern der Boxen | (c) OMAD

Die drei Wiener Studenten Daniel Rieger, Peter Moser und Felix Günther haben im Oktober 2020 im Rahmen der Sustainability-Challenge der Universität Wien die Idee zu One Meal A Day geboren. Der Name verrät dabei schon die wesentlichen Kernpunkte der Unternehmensphilosophie. Ziel ist es, mit Hilfe einer Kochbox, die zu 100 Prozent pflanzenbasiert ist und sich aus regionalen Lebensmittel zusammensetzt, Menschen bewusst zu einer nachhaltigen Ernährung zu motivieren. Im Zentrum stehen allerdings nicht Ernährungsverbote und strickte Regeln, sondern Nudging und Erkenntnisse der Verhaltensökonomie, die motivieren und zugleich inspirieren.

Die Philosophie hinter „One Meal A Day“

„One Meal A Day“ setzt laut eigenen Angaben bei den Kochboxen auf saisonale Rezepte und auf biologischen Anbau. Die Bio-Quote der Lebensmittel beträgt aktuell 80 Prozent und soll künftig noch weiter ausgebaut werden. Besonderen Wert legt das Startup, das mittlerweile auf sieben Mitarbeiter angewachsen ist, jedoch auf die Verwendung emissionsarmer Produkte, weshalb alle Gerichte pflanzenbasiert sind.

„Ganz Wien vegan zu machen, ist aber definitiv nicht das Ziel. Im Wesentlichen geht es darum, das Bewusstsein für unsere Ernährung zu festigen und klimafreundliche Alternativen köstlich und bequem zu präsentieren“, so Felix Günther, der nicht nur Co-Founder, sondern auch Verhaltensökonom ist. Die gezielte Bewusstseinsentwicklung und die vielfältigen, pflanzenbasierten Rezepte sollen nicht nur als Inspirationsquelle für eine nachhaltige Ernährung dienen, sondern zudem auch die eigene Gesundheit fördern.

One Meal a Day
Die vegane Kochbox | (c) OMAD

Vorbestellungen ab sofort möglich

Die vegane Kochbox kann ab sofort bestellt werden und bringt drei Rezepte und alle nötigen Zutaten für ein Frühstück, eine leichte Mahlzeit, sowie ein Hauptgericht direkt an die Haustür. Eine Kochbox kostet 49,99 Euro. Die Zutaten werden laut dem Startup knapp über dem Einkaufswert verkauft, wobei laut Günther aktuell das Sammeln von Feedback der Kunden im Vordergrund steht, um das Produkt laufend weiterzuentwickeln.

Die frischen Zutaten, welche aus dem Wiener Umland von Familien- und Kleinbetrieben kommen, werden um österreichische Partnerprodukte ergänzt. Zudem arbeitet „One Meal A Day“ auch mit anderen österreichischen Startups zusammen. Unter anderem enthält die Kochbox auch Produkte von Unverschwendet. Außerdem findet man detailliertes Informationsmaterial zu einzelnen Lebensmittel beispielsweise in Hinblick auf gesundheitliche Vorteile oder weitere Verwendungsmöglichkeiten. 

Auch bei der Verpackung möchte das One Meal a Day neue Standards setzen. „Wir verzichten auf jegliches zusätzliches Plastik in der Verpackung“, so das Startup auf seiner Website.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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