12.12.2018

ONDEWO bringt Mensch-Maschine-Kommunikation auf das nächste Level

Für das Wiener Startup ONDEWO ist klar: Mensch-Maschine-Kommunikation ist die Zukunft. Die Co-Founder Andreas Rath und Alexander Schult wollen mit ihrer Conversational AI Plattform mit Deep Learning und Machine Learning Algorithmen das „SAP für Conversational AI werden“.
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(c) ONDEWO.
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Werden wir bald mit Maschinen genauso sprechen können wie von Mensch zu Mensch? Ja, wenn es nach Andreas Rath und Alexander Schult geht. Gemeinsam haben sie im Juni 2017 die ONDEWO GmbH gegründet. “Wir haben eine “Conversational AI Plattform mit fortgeschrittenen Deep Learning- und Machine Learning Algorithmen entwickelt”, berichtet Co-Founder, CEO und CTO Andreas Rath. Diese Plattform ermöglicht Maschinen, natürlichsprachliche Dialoge mit Menschen zu führen – und zwar besser, als alle anderen Lösungen am Markt. Das verspricht zumindest das Gründer-Team: “Eigentlich wollten wir eine Chatbot-Lösung für das Vermitteln von Dienstleistungen bauen. Doch wir mussten feststellen, dass die existierenden Cloud-basierten Chatbot-Plattformen nicht die Anforderungen komplexer Unternehmensanwendungen erfüllen. Somit blieb uns nichts anderes übrig, als die Conversational AI Plattform selbst zu bauen”, fasst Rath zusammen. Geht es nach dem bisherigen Erfolg des Produkts, war die Entscheidung jedenfalls richtig.

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Founder-Power und Support von außen

“Wir haben unsere eigenen Ersparnisse in unsere Idee gesteckt und unsere Karrieren in einer der führenden Unternehmensberatungen weltweit hinter uns gelassen”, so Andreas Rath. Er und sein Co-Founder , CFO und COO Alexander Schult kennen einander aus vier gemeinsamen Jahren in der Digital Practice bei McKinsey & Company. Nachdem sie zwei Jahre lang in mehreren internationalen Projekten in der Telekommunikations- und High-Tech-Industrie eng zusammengearbeitet haben, kam die Entscheidung zur gemeinsamen Gründung. Neben den Eigenmitteln konnten die Founder von Anfang an auf externe Partner zählen: “Im ersten Jahr hat uns das Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen von aws PreSeed bei unserer Hochtechnologieentwicklung bei den Gesamtprojektkosten von rund 225.000 Euro unterstützt. Catalysts, eine bekannte österreichische Softwarefirma, wurde im Juli 2018 als strategischer Partner und Investor für einen mittleren sechsstelligen Betrag für 5 Prozent ins Boot geholt”, so Rath.

ONDEWO: Das Produkt „spricht“ für sich

Der Einsatz hat sich gelohnt, denn: “Als wir mit ersten Proof-of-Concept Anwendungen für Ministerien, Versicherungen und Telekommunikations-Unternehmen sowie mit einem Benchmarking gemeinsam mit der WU Wien gezeigt haben, was unsere Plattform kann und möglich macht, sind immer mehr große Unternehmen auf uns zugekommen”, so Rath. Jetzt geht es darum, konkrete Lösungen für immer komplexere Use Cases von Unternehmen umzusetzen, insbesondere jene, die mit herkömmlichen Chatbotplattformen und auf Textsuche-basierte Lösungen nicht mehr möglich sind: “Unsere AI-basierten Meta-Algorithmen sind etwas Besonders, da diese automatisch ‚lernen‘, für welche Anfrage welcher unserer fast 20 AI-Algorithmen die besten Antworten liefern kann. Dadurch erreicht unsere Plattform überdurchschnittliche Erkennungsraten und somit höhere Kundenzufriedenheit, insbesondere bei komplexen Anfragen an Unternehmen”; so Rath.

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(c) ONDEWO. Andreas Rath ist CEO des Conversational AI-Startups ONDEWO.

„Wir sind vielen anderen voraus“

Der Kern der Innovation von ONDEWO besteht genau in diesem Hybridansatz, der unterschiedlichste Erkennungsalgorithmen für Gesprächsinhalte und Benutzerintentionen verwendet. In einer von ONDEWO durchgeführten weltweiten Markt- und Technologiestudie mit über 200 Artificial Intelligence (AI) Startups im Textbereich, bestätigt sich der technologische Vorsprung des österreichischen Produkts: “Da wir unsere und externe Forschungsergebnisse in den Bereichen “Klassifikation von Text” mit Deep Learning und Machine Learning Verfahren innerhalb von wenigen Wochen in unser Produkt einfließen lassen können, sind wir vielen anderen voraus”, freut sich Rath.

Das Ohr nahe am Kunden

Derzeit steht bei ONDEWO vor allem die Weiterentwicklung und Optimierung des Produkts für die unterschiedlichsten Anwendungsfälle am Programm. “Aktuell möchten wir im Rahmen von Leuchtturmprojekten unser Ohr weiter sehr nah am Kunden haben, um zu verstehen, wie unsere Technologie noch besser eingesetzt und verwendet werden kann”, so Rath. Projekte mit österreichischen Ministerien und Versicherungen sowie international mit finnischen Telekommunikationsanbietern wurden bereits realisiert. “Zugleich sind wir sehr an Partnerschaften mit Software-Firmen interessiert, die spannende Anwendungen für ihre Kunden auf unserer Conversational AI Platform realisieren möchten“, ergänzt Rath.

Die eigene Technolgie herausfordern

Die Rückmeldungen sind positiv, vor allem das außergewöhnlich gute Endkundenerlebnis durch die hohen Erkennungsraten überzeugt. Denn natürlich: Je besser die AI versteht, desto zufriedener sind Endkunden mit der Konversation mit einer Maschine. Um die eigene Technologie möglichst stark herauszufordern, sind die aktuellen Leuchtturm-Projekte von ONDEWO sehr breit gefächert. Sie reichen von der Automatisierung von Call-Center Kommunikation mit Endkunden, Sprachsteuerung und automatisches Ausfüllen von Formularfeldern, bis hin zum AI-basierten Chatbot für komplexe Unternehmensprozesse. Messbarkeit ist wichtig für Unternehmen: “Mit unserer ONDEWO Benchmarking Lösung schaffen wir für Unternehmen erstmals Transparenz im Dschungel der Chatbotlösungen, indem wir die Leistung der im Unternehmen aktuell laufenden Chatbotsoftware mit den besten Cloud-Lösungen und unserer ONDEWO Conversational AI Plattform vergleichen“, erklärt Rath.

“SAP für Conversional AI” werden

“Unser Ziel ist ein skalierbares, lizenz-basiertes Geschäftsmodell mit einem starken Netzwerk von Wiederverkäufern und Software-Integrationspartnern, um „SAP für Conversational AI“ zu werden”, blickt Rath in die Zukunft. Das Potenzial ist groß: Conversional AI hat ein ungeheures Marktpotenzial. Zwischen 2.900 bis 4.800 Milliarden Euro beträgt der insgesamt verfügbare Markt für KI-Lösungen laut einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey, mit überdurchschnittlichen Wachstumschancen von 60 Prozent p.a.

Heiß umkämpfter Markt

Viele Player kämpfen um diesen Markt: “Es gibt natürlich zahlreiche Chatbot-Plattformen und Cloud-Lösungen im Bereich Natural Language Understanding (NLU) von großen Unternehmen wie Google, IBM, SAP, Facebook, Amazon, aber auch von kleineren Unternehmen und Open Source Lösungen wie Rasa und Snips”, kennt Rath das wirtschaftliche Umfeld. Doch für ONDEWO sieht er gute Chancen, denn “fast alle bestehenden Plattformen scheitern, wenn es um die Automatisierung von komplexen Kundeninteraktionen in natürlichsprachlicher Sprache entlang von Unternehmensprozessen geht, also bei Vorgängen wie Bestellungen, Verkauf, Rückforderungen oder 2nd Level Support. Nicht zu vergessen ist, dass die großen Anbieter das Know-How aus dem Startup Umfeld meist zukauft haben – z.B. Google Dialogflow war früher ein Startup namens API.AI“ weist Rath auf die Chancen für junge Unternehmen gegenüber Tech-Giganten hin.

Österreich: Top-Technologiestandort mit vielseitiger Förderlandschaft

Wien als Firmenstandort hat sich für ONDEWO als ideal erweisen, unter anderem durch die Nähe zu renommierten technischen Wissensinstitutionen. “Außerdem gibt es in Wien eine sehr aktive Deep Learning und AI Community und eine dynamische Startup Community. Damit ist Wien ein guter Nährboden für Vernetzung, Wissenstransfer und die Gewinnung von Experten”, so Rath. ONDEWO profitierte auch von Förderangeboten: “Die Förderlandschaft in Österreich ist sehr vielfältig. Wir haben uns damals intensiv mit allen Fördermöglichkeiten auseinandergesetzt und mit Fördereinrichtungen persönlich zusammengesetzt, um zu verstehen, wer uns bei der ‚Neugründung eines Startups im Hochtechnologiebereich‘ am besten unterstützen kann.”

aws als strategischer Partner

Die Wahl fiel auf das aws, das die Gründer beim Aufbau von Kontakten zu Investoren und österreichischen Unternehmen sowie bei Unternehmensaufbau und -entwicklung stark unterstützt hat. “Wir sehen das aws als strategischen Partner, der uns hilft ein exzellentes, skalierbares Hochtechnolgieprodukt aus Österreich heraus auf den Markt zu bringen, und sind für die Unterstützung und Guidance sehr dankbar”, so Rath. Kompetente Unterstützung im Bereich Forschung- und Entwicklung gab es durch die FFG, im Bereich Business Plan und Coaching von der Wirtschaftsagentur sowie generell von den Inkubatoren bzw. Hubs der INiTS, weXelerate und der WKO Rocket Science Akademie.

Mensch-Maschine-Kommunikation für komplexe Anwendungsfälle

Mit dem Schwerpunkt, Interaktionen zwischen Menschen und Maschinen in natürlicher Sprache über alle Kanäle für komplexe Anwendungsfälle zu ermöglichen, haben die ONDEWO-Founder ein klares Ziel vor Augen. Die Ausgangslage dafür ist gut: Ein vielversprechendes Produkt, ein gut gefüllte Recruiting-Pipeline mit hochkarätigen Data Scientists, ein Team aus AI-Experten aus ganz Europa, ein großes Marktpotenzial und eine starke finanzielle Basis inkl. strategischer Partner. Die natürliche Kommunikation zwischen Mensch und Maschine rückt damit in greifbare Nähe.

Archiv: Andreas Rath im Video-Interview

Wir bauen die High-Performance Deep Learning Machine

Live mit Andreas S. Rath, dem Founder & CEO von ondewo: Wir bauen die High-Performance Deep Learning Machine mit genug Power, um die Algorithmen für ihr Deep Learning Produkt zu rechnen.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. November 2017


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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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