30.05.2025
GRÜNER WASSERSTOFF

OMV: Neue Projekte für „Netto-Null-Emissionen“-Ziel präsentiert

Der Ölkonzern OMV präsentierte nun mehrere Projekte, um seine Umweltziele zu untermauern.
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OMV-CEO Alfred Stern und Executive Vice President Martijn van Koten bei der Eröffnung der neuen Anlagen | (c) Kurt Prinz
OMV-CEO Alfred Stern und Executive Vice President Martijn van Koten bei der Eröffnung der neuen Anlagen | (c) Kurt Prinz

CO2-neutral zu werden stellt für viele große Unternehmen eine Herausforderung dar. Besonders schwierig ist das Unterfangen klarerweise für Ölkonzerne. Die österreichische OMV hat ihr diesbezügliches Ziel schon vor einiger Zeit klar festgelegt: Bis 2050 will man „Netto-Null-Emissionen“ erreichen.

Neue Geschäftsfelder für das Emissionsziel

Dazu setzt der Konzern auch auf Venture Building, also das Erschließen neuer Geschäftsfelder neben dem Kerngeschäft. Zwei solcher Innovationsprojekte wurden nun präsentiert:

Die selbst entwickelte „ReOil“-Anlage für chemisches Recycling wandelt laut OMV schwer recycelbare Kunststoffe in Produkte in Neuwarenqualität um. Damit fördere die Anlage die Kreislaufwirtschaft bei gleichzeitiger Reduktion der Umweltbelastung.

Zudem eröffnete die OMV eine neue Elektrolyseanlage mit einer Leistung von zehn Megawatt. Diese verfügt über eine Produktionskapazität von bis zu 1.500 Tonnen grünem Wasserstoff pro Jahr und ist laut Konzern damit die größte ihrer Art in Österreich.

OMV-CEO Stern: „Systemischer Wandel“

„Diese Eröffnung markiert einen entscheidenden Schritt in unserer Strategie 2030. Sie wird von dem klaren OMV-Ziel angetrieben, ein integriertes, nachhaltiges Unternehmen für Chemikalien, Kraftstoffe und Energie zu werden – und dabei konsequent an unserem Bekenntnis festzuhalten, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen“, kommentiert OMV-CEO Alfred Stern. Ein solcher systemischer Wandel erfordere Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Deutlich größere Elektrolyseanlage in Bruck an der Leitha angekündigt

Noch deutlich größer ist ein weiteres Projekt, das im Zuge der Eröffnung angekündigt wurde: Im niederösterreichischen Bruck an der Leitha soll bis Ende 2027 eine 140-Megawatt-Elektrolyseanlage entstehen, die dann eine jährliche Produktionskapazität von bis zu 23.000 Tonnen grünem Wasserstoff haben soll – diese wäre dann eine der größten Europas. „Das 140 MW Elektrolyseprojekt profitiert dabei von den Erfahrungen, die mit der 10 MW Elektrolyseanlage von OMV gesammelt wurden“, heißt es vom Konzern. Man wolle einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag in das Projekt investieren, „vorbehaltlich und unter der Annahme einer positiven Förderzusage der Europäischen und der Österreichischen Wasserstoffbank“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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