10.04.2024
ERNÄHRUNG

Olympiasieger und ehemalige RTL-Moderatorin starten Low-Carb-Startup im Weinviertel

Er war Gewichtheber, sehr erfolgreich und wollte nach seiner Karriere "zurück in einen normalen Körper". Dies gelang ihm durch eine gesunde Ernährung ohne Genussverzicht, wie er sagt. Nun bietet Matthias Steiner seine Low Carb-Produkte über Steiner's an.
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Steiner's, Matthias Steiner, Low Carb
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Matthias Steiner ist ein ehemaliger österreichisch-deutscher Olympiasieger im Gewichtheben. Nach seiner Einbürgerung in Deutschland im Jahr 2008 wurde er im Superschwergewicht über 105 Kilogramm im selben Jahr Olympiasieger und Europameister sowie 2010 Weltmeister. Seine Frau Inge Steiner war 20 Jahre lang TV-Moderatorin (RTL, N24, Sat.1), bis sie sich entschied, sich ganz ihrer Leidenschaft, der bewussten Ernährung, zu widmen. Zunächst schrieb sie den Beststeller „Das STEINER Prinzip: Vom Schwergewicht zum Wohlfühl-Ich“ über den „Abnehmweg“ ihres Gatten. Heute ist sie mit Herzblut Unternehmerin und gilt als das Mastermind des Low-Carb-Startups Steiner´s mit Sitz in Sulz im Weinviertel.

Steiner wollte in „normalen Körper zurück“

Das Paar hat Low-Carb-Produkte entwickelt, die dem Ex-Sportprofi beim Abnehmen geholfen haben. Zuzeiten seiner sportlichen Karriere brachte Matthias Steiner knapp 150 Kilo Körpergewicht auf die Waage.

Steiner's
(c) Steiner – Inge und Matthias Steiner.

„Als ich 2013 meine Sport-Karriere beendete, wollte ich wieder in einen normalen Körper zurück“, blickt er heute zurück. „Allerdings ohne Diäten, ohne sich quälen zu müssen. Denn ich war und bin immer noch ein Genussmensch.“

Mit Bäckermeister getüftelt

Doch ohne die geliebten Kohlenhydrate war das schwerer als gedacht. Gemeinsam mit einem befreundeten Bäckermeister experimentierte er in Heidelberg an verschiedenen Rezepturen für gesündere Brote, Brötchen und Nudeln. Nach mehrjähriger Entwicklungszeit entstand die Marke Steiner´s.

„Das sind schmackhafte Low-Carb-Produkte, die nur Spuren an Kohlehydraten enthalten, dafür viele Ballaststoffe, gute Fette und natürlich auch Eiweiß, das wir für den Aufbau und Erhalt unserer Muskulatur benötigen“, erklärt der 41-Jährige.

Seine Frau Inge ergänzt: „Mit unseren Produkten sind wir so breit aufgestellt, dass man problemlos durch den ganzen Tag kommt.“

Steiner’s: Palatschinken und Brötchen im Sortiment

Im Sortiment gibt es Palatschinken, Nudeln, Kuchen sowie verschiedene Brote und Brötchen: „Ich war unser erstes Versuchskaninchen. 45 Kilo habe ich ohne Diäten und ohne mich quälen zu müssen abgenommen. Und bis heute halte ich mithilfe der Produkte mein Gewicht problemlos“, sagt Steiner.


Das Paar ist am 15. April zu Gast in der „Höhle der Löwen“ und bietet für 300.000 Euro zehn Prozent ihrer Firmenanteile an.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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