10.04.2024
ERNÄHRUNG

Olympiasieger und ehemalige RTL-Moderatorin starten Low-Carb-Startup im Weinviertel

Er war Gewichtheber, sehr erfolgreich und wollte nach seiner Karriere "zurück in einen normalen Körper". Dies gelang ihm durch eine gesunde Ernährung ohne Genussverzicht, wie er sagt. Nun bietet Matthias Steiner seine Low Carb-Produkte über Steiner's an.
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Steiner's, Matthias Steiner, Low Carb
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Matthias Steiner ist ein ehemaliger österreichisch-deutscher Olympiasieger im Gewichtheben. Nach seiner Einbürgerung in Deutschland im Jahr 2008 wurde er im Superschwergewicht über 105 Kilogramm im selben Jahr Olympiasieger und Europameister sowie 2010 Weltmeister. Seine Frau Inge Steiner war 20 Jahre lang TV-Moderatorin (RTL, N24, Sat.1), bis sie sich entschied, sich ganz ihrer Leidenschaft, der bewussten Ernährung, zu widmen. Zunächst schrieb sie den Beststeller „Das STEINER Prinzip: Vom Schwergewicht zum Wohlfühl-Ich“ über den „Abnehmweg“ ihres Gatten. Heute ist sie mit Herzblut Unternehmerin und gilt als das Mastermind des Low-Carb-Startups Steiner´s mit Sitz in Sulz im Weinviertel.

Steiner wollte in „normalen Körper zurück“

Das Paar hat Low-Carb-Produkte entwickelt, die dem Ex-Sportprofi beim Abnehmen geholfen haben. Zuzeiten seiner sportlichen Karriere brachte Matthias Steiner knapp 150 Kilo Körpergewicht auf die Waage.

Steiner's
(c) Steiner – Inge und Matthias Steiner.

„Als ich 2013 meine Sport-Karriere beendete, wollte ich wieder in einen normalen Körper zurück“, blickt er heute zurück. „Allerdings ohne Diäten, ohne sich quälen zu müssen. Denn ich war und bin immer noch ein Genussmensch.“

Mit Bäckermeister getüftelt

Doch ohne die geliebten Kohlenhydrate war das schwerer als gedacht. Gemeinsam mit einem befreundeten Bäckermeister experimentierte er in Heidelberg an verschiedenen Rezepturen für gesündere Brote, Brötchen und Nudeln. Nach mehrjähriger Entwicklungszeit entstand die Marke Steiner´s.

„Das sind schmackhafte Low-Carb-Produkte, die nur Spuren an Kohlehydraten enthalten, dafür viele Ballaststoffe, gute Fette und natürlich auch Eiweiß, das wir für den Aufbau und Erhalt unserer Muskulatur benötigen“, erklärt der 41-Jährige.

Seine Frau Inge ergänzt: „Mit unseren Produkten sind wir so breit aufgestellt, dass man problemlos durch den ganzen Tag kommt.“

Steiner’s: Palatschinken und Brötchen im Sortiment

Im Sortiment gibt es Palatschinken, Nudeln, Kuchen sowie verschiedene Brote und Brötchen: „Ich war unser erstes Versuchskaninchen. 45 Kilo habe ich ohne Diäten und ohne mich quälen zu müssen abgenommen. Und bis heute halte ich mithilfe der Produkte mein Gewicht problemlos“, sagt Steiner.


Das Paar ist am 15. April zu Gast in der „Höhle der Löwen“ und bietet für 300.000 Euro zehn Prozent ihrer Firmenanteile an.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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