31.07.2019

Halbe Million Euro Investment für Linzer Musik-Startup Oktav

Der karriere.at Co-Founder Oliver Sonnleithner investiert 500.000 Euro in das Linzer Musiknoten-Startup Oktav. Das Kapital soll in die weitere Internationalisierung des Unternehmens fließen.
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Oktav
(c) Oktav: v.l.n.r: David Kitzmüller (Co-Founder Oktav), Oliver Sonnleithner (Geschäftsführer karriere.at), Toni Luong (Co-Founder Oktav)

Das in Linz ansässige Startup Oktav hat eine personalisierte Musiknoten-Plattform entwickelt. Über ein Abo-Modell können Musiker online auf einen Notenkatalog zugreifen, wobei der Fokus auf Klavierspieler gelegt wird. Das Besonders daran: Durch eigens entwickelte Algorithmen, werden für die Nutzer Empfehlungen basierend auf deren Können und Vorlieben berechnet.

+++ Zwei auf einen Streich: Investment und Förderung für Linzer Musitk-Startup +++

Das Startup rund um die Gründer David Kitzmüller und Toni Luong wurde im Jahr 2017 gegründet. Wie Oktav nun in einer Aussendung mitteilte, beteiligt sich karriere.at-Co-Founder Oliver Sonnleithner mit einer halben Million Euro an dem Startup.

Kapital für Internationalisierung

Das Kapital soll laut Oktav in die Internationalisierung des Linzer Startups fließen. Derzeit wird die Plattform in über 30 Ländern genutzt. In einem ersten Statement begründet Co-Founder & CEO David Kitzmüller die Beteilung durch Sonnleithner wie folgt: „Wir haben Oktav gegründet, um Musikern die Freude am Spielen zurückzubringen. Mit Oliver Sonnleithner holen wir einen erfolgreichen Unternehmer an Bord, der uns mit seiner Digital-Expertise auf dieser Mission einen großen Schritt weiterbringt.“

FFG-Förderung Oktav

Erst letztes Jahr hat das Startup eine 350.000 Euro Förderung der FFG bekommen (der brutkasten berichtete). Damals hieß es, dass Oktav für Klaviernoten das werden sollte, was Spotify für Musik sowie Netflix für Film und Serien ist.

Sonnleithner sieht in der FFG-Förderung und dem bereits bestehenden Kundenstock des Startups eine solide Basis für das weitere Wachstum: „Oktav hat mit Unterstützung der FFG die Basis für eine Erfolgsstory gelegt. Das Team hat mich von Beginn an überzeugt und mit einem genialen Produkt über den DACH-Raum hinaus Kunden gewonnen. Die Musiknoten-Nische ist ein Milliardenmarkt. Damit sehe ich optimale Voraussetzungen für die weltweite Skalierung des Geschäftsmodells.“

40.000 Nutzer und USA-Expansion

Derzeit verfügt Oktav laut eigenen Angaben über 40.000 monatliche Nutzer aus Europa. Mit der frischen Kapitalspritze soll der Kundenstock erweitert und der Markteintritt in den USA vorbereitet werden. Die Lizenzverträge dafür gebe es schon. Das Startup hat dafür langfristige Vereinbarungen mit Verlagspartnern aus Europa und den USA geschlossen. Zu diesen gehören unter anderem Sony, Universal und Warner.

Derzeit 10.000 Titel verfügbar

Derzeit verfügt die Plattform über mehr als 10.000 Titeln. Laut dem Startup würde der Bestand wöchentlich um mehrere hundert Titel wachsen. Die Arrangements sind in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen verfügbar. Damit sollen sowohl Anfänger als auch fortgeschrittene Musiker dieselben Titel erlernen können. Die Musikgenres reichen von Klassik über Filmmusik bis hin zu Pop und Rock. Zudem können Nutzer auch Stücke bekannter Youtube-Stars nachspielen.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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