30.01.2020

Was die türkis-grüne Regierungsklausur für Unternehmer bringt

Die Steuerreform wird sich auf den Inlandskonsum auswirken, die Ökologisierung des Systems die Preise für Dienstreisen verändern: Die wichtigsten Aspekte der türkis-grünen Regierungsklausur.
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Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz zur Regierungsklausur.
Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz zur Regierungsklausur. (c) Screenshot/Volkspartei

Zum Abschluss der Regierungsklausur in Krems hat die türkis-grüne Regierung die Schwerpunkte ihre Pläne für die kommenden Monate präsentiert. Wie von Beobachtern erwartet, geht es dabei unter anderem um Details zur kommenden Steuerreform, sowie um das grüne Schwerpunktthema der Ökologisierung. Beide Themenbereiche werden sich auch auf den unternehmerischen Alltag auswirken.

Video: Die Regierungsklausur im Live-Stream

Steuerreform bringt Senkung der Lohnsteuer

So wird im Rahmen der Steuerreform im Jahr 2021 die unterste Progressionsstufe von 25 Prozent auf den Steuersatz von 20 Prozent gesenkt. Im Jahr 2022 sollen daraufhin die Steuersätze der nächsten beiden Progressionsstufen gesenkt werden: Laut Finanzminister Gernot Blümel wird die zweite Stufe von 35 auf 30 und die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt.

+++Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups+++

Diese Maßnahmen werden die Kaufkraft erhöhen und somit den Inlandskonsum voraussichtlich stärken – was sich positiv auf den Umsatz mancher Unternehmen auswirken dürfte. Zudem sind für 2022 Entlastungen für die Landwirtschaft geplant, und der Familienbonus soll erhöht werden.

Ökologisierung von Pendeln und Geschäftsreisen

Außerdem sollen Dienstwege ökologisiert werden. Kurzstreckenflüge sollen teurer werden, sowie öffentliche Verkehrsmittel billiger werden. Unter anderem hatte das Umweltministerin unter Führung von Umweltministerin Leonore Gewessler mit der Arbeit am 1-2-3-Ticket begonnen, mit dem die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb einzelner Bundesländer und in ganz Österreich billiger werden soll. Das wird nicht nur für Privatpersonen relevant, sondern wird auch Geschäftsreisen und Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstiger machen.

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

A propos Pendeln: Bezüglich der Pendlerpauschale betonte Gewessler, dass man neben der ökologischen Lenkungswirkung auch soziale Treffsicherheit und regionale Begebenheiten im Auge haben werde. Die Pendlerpauschale soll im Rahmen einer von Blümel geleiteten Task Force besprochen werden.

Der eigene Dienstwagen wiederum wird für Unternehmer und Mitarbeiter teurer: NOVA und Dienstwagenprivileg sollen reformiert werden. Für Logistik-Unternehmen relevant: Auch die LKW-Maut soll ökologisiert werden.

Sebastian Kurz zufrieden mit Regierungsklausur

Insgesamt zeigt sich die Regierung zufrieden mit den Ergebnissen der Klausur. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz handelt es sich summa summarum um „genau die Versprechen, für die wir gewählt worden sind.“

Kritik kam wiederum prompt von der Opposition: Unter anderem bezeichnete Norbert Hofer (FPÖ) die Regierungsklausur in einer OTS-Aussendung als „Marketing-Schmäh“ und übte vor allem Kritil an seiner Nachfolgerin Gewessler: Das geplante 1-2-3-Ticket sei etwa eine „komplexe Aufgabe“, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde, um sie zu lösen. „Die Einrichtung eines sechsköpfigen Projektteams im BMVIT ist eine Geste, die sich gut verkaufen lässt – mehr aber nicht“, schreibt Hofer: „Wenn die Grünen dann ernsthaft behaupten, das 1-2-3-Ticket nehme nun Fahrt auf, dann ist das ein Marketing-Gag der Extraklasse.“

Die Umwelt-NGO Greenpeace wiederum kritisiert, dass es keine konkreten Zeitpläne und unklare Maßnahmen im Klimaschutz gebe. Wörtlich ist hier von einem „schwachen Ergebnis in Sachen Klimaschutz“ die Rede: „Die vorgestellten Maßnahmen zur Ökologisierung der Steuersystems wurden weder gegenüber dem Regierungsprogramm konkretisiert, noch wurde ein detaillierter Zeitplan vorgestellt, wann die ersten Maßnahmen im Jahr 2021 umgesetzt werden. Für das laufende Jahr wurden lediglich Gespräche und die Gründung einer Task-Force angekündigt, aber keine klaren steuerlichen Schritte. Besonders unverständlich ist das hinsichtlich simpler Maßnahmen, wie der Angleichung der Flugticketabgabe.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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