27.11.2017

Ohne Top Glasfaser-Infrastruktur droht der wirtschaftliche und technologische Rückschritt

Mit 5G, dem Mobilfunknetz der fünften Generation, rücken digitale Innovationen wie diese in greifbare Nähe. Doch: Um die Breitband-Netze der Zukunft überhaupt nutzen zu können, ist ein weiterer Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur unabdingbar. Österreich müsse seine Ambitionen verstärken und bestehende Investitionen vor allem sinnvoll einsetzen, um den wirtschaftlichen und technologischen Anschluss nicht zu verlieren.
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© PID/Christian Jobst

Beim ausgebuchten CMG-AE Fiberday 2017 am 29. November im Wiener Rathaus informieren hochkarätige Expertinnen der Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche über die Herausforderungen und Chancen der Gigabit-Gesellschaft. Eines der zentralen Themen der Veranstaltung ist der Mobilfunkstandard 5G. Das Mobilfunknetz der fünften Generation bildet auch die Grundlage für das Internet der Dinge oder zeitkritische Industrieanwendungen und wird sich als vorteilhafte Allzwecktechnologie mit nachhaltigen Effekten für Investitionen und Wertschöpfung etablieren. In der Strategie der Europäischen Kommission werden mobile und feste Breitband-Netze mit sehr hoher Kapazität, wie 5G, als ein entscheidender Wettbewerbsvorteil Europas hervorgehoben.

Pressegespräch zum Auftakt

Im Vorfeld zum Fiberday 2017 sprachen Ulrike Huemer, CIO der Stadt Wien, Jan Trionow, CEO von Hutchison Drei Austria und Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), Heinz Pabisch, Vice President der CMG-AE und Vorsitzender der Action Group Gigabit Fiber Access (AGGFA) sowie Josef Dirmüller, Breitbandkoordinator der Stadt Wien unter der Moderation von Johannes Zeitelberger, Director Corporate Communications der CMG-AE, über die Zusammenhänge und Synergien von Glasfaser und 5G und den dringenden Handlungsbedarf, den es in Österreich gibt. Die Teilnehmer des Pressegesprächs werden auch beim CMG-AE Fiberday am 29. November 2017 unter dem Motto „Der Weg in die Gigabit-Gesellschaft – Herausforderungen und Chancen“ im Wiener Rathaus zu hören sein.

Glasfaser-Ausbau: Vom Vorreiter zum Schlusslicht

„Österreich ist innerhalb der EU Schlusslicht beim Glasfaser-Ausbau. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um nicht wirtschaftlich und technologisch den Anschluss zu verlieren“, eröffnete Johannes Zeitelberger das Pressegespräch der CMG-AE und Stadt Wien. Dabei betonte er vor allem die unübersehbaren Zusammenhänge zwischen der Glasfaser-Infrastruktur und 5G und dass es zwischen Kabel und Drahtlos keinen Widerstreit, sondern ein perfektes Zusammenspiel geben muss. „Ein flächendeckendes Glasfasernetz ist die Grundlage für die Breitband-Netze der Zukunft und den 5G-Ausbau“, so Zeitelberger.

Flächendeckendes Breitband für digitale Infrastruktur

Ulrike Huemer, CIO der Stadt Wien, betonte, dass die flächendeckende Glasfaserversorgung als Fundament der digitalen Infrastruktur der Stadt Wien für mobile und feste Breitbandanwendungen von zentraler Bedeutung sei. Daher unterstützt die Stadt Wien, als eine der lebenswertesten Städte weltweit, intensiv den Ausbau der digitalen Infrastruktur, um das Nervensystem für die „Smart City“ zu sichern. „Erst auf Basis einer exzellenten digitalen Infrastruktur ist es möglich, Serviceangebote zu entwickeln, die den Bürgerinnen und Bürgern den Alltag erleichtern und den Wirtschaftsstandort Wien noch attraktiver machen. Breitband wird immer mehr zur kritischen, also zwingend notwendigen Infrastruktur“, so Huemer. Als oberste IT-Strategin der Stadt Wien ist sie wesentlich an der Weiterentwicklung der Bundeshauptstadt zur Smart City beteiligt.

Ohne Glasfaser-Infrastruktur und investitionsfreundliche Frequenzvergabe auch kein 5G

Rund um das Mobilfunknetz der fünften Generation, 5G, ist international ein Wettlauf ausgebrochen, wie Jan Trionow, CEO von Hutchison Drei Austria und Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), skizzierte. Hier gilt es in Österreich Schritt zu halten. „Regulation und Bürokratie müssen reduziert und der Ausbau wettbewerbs- und anbieterneutraler Infrastrukturen sowie eine komplexitätsreduzierende und transparente Frequenzvergabe forciert werden.“ Ein klares Bekenntnis machte der Geschäftsführer zum Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur, auf die auch alle Mobilfunkbetreiber angewiesen seien. “Die Zielsetzungen beim Breitbandausbau der österreichischen Bundesregierung für 2025 könnten jedoch mit den laufenden Maßnahmen nicht erreicht werden!“

Bestehende Infrastrukturen nutzen und Investitionen nachhaltig einsetzen

Mit Josef Dirmüller, hat die Stadt Wien einen erfahrenen Koordinator für die Schaffung einer durchgängigen digitalen Infrastruktur. Er beschrieb den aktuellen Status Quo der Breitbandversorgung in der Bundeshauptstadt und überraschte mit zahlreichen weißen Flecken, die derzeit noch ungenügend angebunden sind. Die Stadt Wien begrüßt den 5G-Rollout der Mobilfunknetzbetreiber und unterstützt den weiteren Breitbandausbau durch die Möglichkeit der Mitnutzung öffentlicher Infrastrukturen. „Die Stadt Wien möchte dazu beitragen, dass Österreich ein Pilotland und konkret Wien ein Pilotstandort für 5G wird. Deshalb steht die Stadt Wien ab sofort für Kooperation bereit“, so Dirmüller.

Zielgerichteter Einsatz öffentlicher Mittel

Neben der bestehenden Infrastruktur muss auch der Einsatz der öffentlichen Mittel überdacht werden. „Wir rufen dazu auf, die Förderungen der öffentlichen Hand nachhaltig und zielführend einzusetzen. Das bedeutet, eine Abkehr von der Vergabe verlorener Zuschüsse zu vollziehen und die substanziellen Stärkung der Betreiber von offen zugänglichen Glasfaser-Infrastrukturen zu forcieren! Subventionen in bestehende kupferbasierte Netze fließen zu lassen, ist mehr als kurzsichtig, da deren Leistung schon bald an Grenzen stößt“, mahnt Heinz Pabisch, Vice President CMG und Vorsitzender der AGGFA, und fasst abschließend zusammen: „Das Glasfaser-Netz wird zur essenziellen Infrastruktur zur Daseinsvorsorge. Ohne zügigen Ausbau droht Österreich ein wirtschaftlicher, aber auch gesellschaftlicher Rückfall, der nur schwer aufzuholen sein wird.“ (PA/Red)

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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