02.06.2022

Ohana: Runtastic-Gründer investieren in Linzer Handy-Kinderschutz-App

Kinder benutzen bereits im Volksschulalter Smartphones. Ohana will Eltern mit seiner App unter anderem bei der Suchtprävention unterstützen.
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Florian Gschwandtner stieg mit 8Eyes bei Ohana rund um CEO Christian Orgler ein | (c) Ohana
Florian Gschwandtner stieg mit 8Eyes bei Ohana rund um CEO Christian Orgler ein | (c) Ohana

„Spätestens die Pandemie hat uns klar gezeigt, dass zu viel digitale Mediennutzung verheerende Folgen auf Kinder und Jugendliche hat, sei es durch Sucht, gefährliche Online-Trends oder körperliche Beschwerden“, sagt Christian Orgler. Er war zuletzt als Vice President Software Engineering bei Runtastic tätig und gründete nun in Linz gemeinsam mit zwei weiteren ehemaligen Runtastic-Führungskräften, Stephan Brunner und Kevin Snajda, das Startup Ohana. Dieses will mit seiner App den Kinderschutz am Smartphone zu verbessern.

Zeitlimits für die tägliche Gerätenutzung zur Suchtprävention

„Die neue App für iOS und Android nimmt Eltern einen Teil der Mental Load ab und schafft eine altersgerechte, sichere digitale Umgebung für den Nachwuchs. Bestes Beispiel dafür sind Zeitlimits für die tägliche Gerätenutzung zur Suchtprävention. Und zwar plattformübergreifend, einfach zu bedienen und mit Lerneffekt für Eltern und Kids“, heißt es vom Unternehmen. Die Jahresmitgliedschaft mit Zugriff auf alle Features koste dabei „deutlich weniger als ein Netflix-Abo“.

Das Ohana Gründer-Trio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana
Das Ohana Gründer-Trio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana

Standortbestimmung transparent gegenüber Kindern

Konkret können Eltern vom Smartphone aus mehrere Funktionen steuern. Nicht altersgerechte Inhalte, Webseiten und Apps werden automatisch blockiert, die Einstellungen können aber personalisiert werden. „Mit Zeitplänen lässt sich leicht einstellen, zu welchen Tages- und Nachtzeiten welche Apps benutzt werden dürfen, und zwar angepasst an den typischen Tagesablauf“, erklärt Co-Founder Stephan Brunner. Eine weitere Funktion ist die Standortbestimmung über das Gerät. „Den Gründern ist Transparenz gegenüber Kindern dabei sehr wichtig, deshalb erhalten diese bei Standortabfragen eine Benachrichtigung“, heißt es von Ohana.

Runtastic-Gründer stiegen zum Start bei Ohana ein

Gleich zum Start investierten nun die Runtastic-Gründer rund um Florian Gschwandtner mit ihrer Beteiligungsgesellschaft 8eyes einen nicht näher genannten Betrag in das Startup. Dieser kommentiert: „Christian, Stephan und Kevin haben hier einen Trend erkannt und sofort gehandelt. Ich bin überzeugt, dass Kinder den Umgang mit digitalen Medien durch die Begleitung einer App besser lernen können und Eltern dank der praktischen Features Sorgen abgenommen werden“. Im nächsten Schritt will Ohana Eltern Insights und Statistiken bereitstellen, wie sich die Nutzung des eigenen Kindes im Vergleich zu Gleichaltrigen verhält. Zudem soll es künftig auch Einstellungsmöglichkeiten für gängige Spielekonsolen & Plattformen geben.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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