02.06.2022

Ohana: Runtastic-Gründer investieren in Linzer Handy-Kinderschutz-App

Kinder benutzen bereits im Volksschulalter Smartphones. Ohana will Eltern mit seiner App unter anderem bei der Suchtprävention unterstützen.
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Florian Gschwandtner stieg mit 8Eyes bei Ohana rund um CEO Christian Orgler ein | (c) Ohana
Florian Gschwandtner stieg mit 8Eyes bei Ohana rund um CEO Christian Orgler ein | (c) Ohana

„Spätestens die Pandemie hat uns klar gezeigt, dass zu viel digitale Mediennutzung verheerende Folgen auf Kinder und Jugendliche hat, sei es durch Sucht, gefährliche Online-Trends oder körperliche Beschwerden“, sagt Christian Orgler. Er war zuletzt als Vice President Software Engineering bei Runtastic tätig und gründete nun in Linz gemeinsam mit zwei weiteren ehemaligen Runtastic-Führungskräften, Stephan Brunner und Kevin Snajda, das Startup Ohana. Dieses will mit seiner App den Kinderschutz am Smartphone zu verbessern.

Zeitlimits für die tägliche Gerätenutzung zur Suchtprävention

„Die neue App für iOS und Android nimmt Eltern einen Teil der Mental Load ab und schafft eine altersgerechte, sichere digitale Umgebung für den Nachwuchs. Bestes Beispiel dafür sind Zeitlimits für die tägliche Gerätenutzung zur Suchtprävention. Und zwar plattformübergreifend, einfach zu bedienen und mit Lerneffekt für Eltern und Kids“, heißt es vom Unternehmen. Die Jahresmitgliedschaft mit Zugriff auf alle Features koste dabei „deutlich weniger als ein Netflix-Abo“.

Das Ohana Gründer-Trio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana
Das Ohana Gründer-Trio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana

Standortbestimmung transparent gegenüber Kindern

Konkret können Eltern vom Smartphone aus mehrere Funktionen steuern. Nicht altersgerechte Inhalte, Webseiten und Apps werden automatisch blockiert, die Einstellungen können aber personalisiert werden. „Mit Zeitplänen lässt sich leicht einstellen, zu welchen Tages- und Nachtzeiten welche Apps benutzt werden dürfen, und zwar angepasst an den typischen Tagesablauf“, erklärt Co-Founder Stephan Brunner. Eine weitere Funktion ist die Standortbestimmung über das Gerät. „Den Gründern ist Transparenz gegenüber Kindern dabei sehr wichtig, deshalb erhalten diese bei Standortabfragen eine Benachrichtigung“, heißt es von Ohana.

Runtastic-Gründer stiegen zum Start bei Ohana ein

Gleich zum Start investierten nun die Runtastic-Gründer rund um Florian Gschwandtner mit ihrer Beteiligungsgesellschaft 8eyes einen nicht näher genannten Betrag in das Startup. Dieser kommentiert: „Christian, Stephan und Kevin haben hier einen Trend erkannt und sofort gehandelt. Ich bin überzeugt, dass Kinder den Umgang mit digitalen Medien durch die Begleitung einer App besser lernen können und Eltern dank der praktischen Features Sorgen abgenommen werden“. Im nächsten Schritt will Ohana Eltern Insights und Statistiken bereitstellen, wie sich die Nutzung des eigenen Kindes im Vergleich zu Gleichaltrigen verhält. Zudem soll es künftig auch Einstellungsmöglichkeiten für gängige Spielekonsolen & Plattformen geben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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