02.01.2020

Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups

ÖVP und Grüne haben am 2.1.2020 das Regierungsprogramm ihrer Koalition präsentiert. Unter diesen Link kann das Übereinkommen heruntergeladen werden.
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Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) bei der Präsentation des Regierungsprogramms. (c) Screeenshot/ORF

Die Grünen und die Volkspartei haben am 2. Januar 2020 ihr Regierungsprogramm präsentiert. Kurz darauf stand das Übereinkommen bereits auf der Website der Grünen als PDF zum Download bereit, aufgrund des großen Andrangs waren die Server jedoch zeitweise nicht erreichbar. Der brutkasten hat das Regierungsprogramm bereits heruntergeladen und auf die eigenen Server gestellt – unter dem folgen Link steht das PDF als Download bereit.

+++Das Regierungsübereinkommen als Download+++

Startups im Regierungsprogramm

Das Wort „Start-up“ kommt im Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen 19 mal vor. Konkret sind dabei die folgenden Maßnahmen der Regierung für Gründer in Österreich vorgesehen:

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG): Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger).

Kulturelles Erbe

  • Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen, um nachhaltig unser kulturelles Erbe von morgen zu schaffen

Ökologisierung

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen.
  • Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten.

Entbürokratisierung im Kapitalmarkt-Bereich

  • Regulatory Sandbox umsetzen: Konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben.

Fachkräfte durch Förderung von Entrepreneurship gewinnen

  • Entrepreneurship Education: Erarbeitung eines Konzepts, um unternehmerisches Denken im Bildungssystem zu verankern. Z.B. freiwillige „Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe, um Berufsbilder und Wirtschaftsbetriebe kennen zu lernen und Zugang zu unternehmerischem Denken zu ermöglichen
  • Eine Kultur der 2. Chance stärker verankern, besonders für Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-Ups und KMUs (Missbrauch soll vorgebeugt werden)
  • Regulatory Sandboxes umsetzen: Innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen sollen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Rahmen, der nach objektiven Kriterien ausgestaltet ist, erprobt werden können, wenn ihre Anwendung sonst rechtlich nicht gedeckt ist (z.B. innovative Start-ups / KMUs, die neue Geschäftsmodelle, Technologien, Dienstleistungen oder Produkte vertreiben wollen, die sich durch die bestehende Gewerbeordnung nicht abdecken lassen). Dabei soll es zu enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde kommen, um das betroffene Modell ztesten und zu adaptieren. Ab einem bestimmten Reifegrad (zeitlich bestimmt oder durch Unternehmensgröße) soll ein Übergang ins reguläre Gewerbesystem stattfinden.
  • Die Möglichkeit zur Gründung interdisziplinärer Unternehmen erweitern
  • Neue Gesellschaftsform schaffen: Aufbauend auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Startups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.
  • Unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache)
  • Flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit minimalen, digitalen Behördenwegen)
  • Angepasst an österreichische Standards (z.B. Transparenz aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter)
  • Einsatz auf europäischer Ebene, dass eine einheitliche, zeitgemäße Gesellschaftsform für innovative Start-ups und KMUs EU-weit umgesetzt wird („EU Limited“) Innovation durch Risikokapital ermöglichen

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Verbesserte Anreize für privates Risikokapital für innovative Start-ups und KMUs

  • Start-up und KMU-Finanzierung: Um den österreichischen Standort und vor allem die Gründung neuer Unternehmen mit innovativen Ideen (inkl. Social Entrepreneurship) und deren Wachstum zu fördern soll privates Risikokapital mobilisiert werden, z.B. durch die Einführung und Lockerung der Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Aktuell können private Investorinnen und Investoren Verluste aus der Beteiligung an Start-ups nur mit bestimmten positiven Kapitaleinkünften und nur im gleichen Jahr ausgleichen – zukünftig soll die Verlustverrechnung auch über mehrere Jahre hinweg erfolgen können.
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierung für innovative Start-ups und KMUs mit Obergrenze pro Investment (z.B. € 100.000 über 5 Jahre absetzbar) und einer Gesamtdeckelung – nach Vorbild des erfolgreichen (Seed) Enterprise Investment Scheme (SEIS/EIS) in Großbritannien.
  • Institutionelle Investoren, wie Pensionskassen, Vorsorgekassen und Versicherungen sollen in langfristige, innovative Anlageformen (inkl. ökologischem und Social Impact) investieren dürfen (z.B. Seed-Finanzierung für Start-Ups und KMUs). Die zugrundeliegenden Kataloge zulässiger Veranlagungen sollen entsprechend angepasst werden (in Einklang mit EU-Recht).
  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung bestehender Mikrokreditprogramme und zur besseren Bekanntmachung der Möglichkeit der Social Impact Bond Finanzierung.
  • Gesellschaftsform für den alternativen Investmentfonds nach Vorbild SICAV (Société d’investissiment a capital variable) mit variablem Kapital ermöglichen. Dabei werden hohe Transparenzstandards sowie der Anlegerschutz berücksichtigt.

Vereinheitlichung und Stärkung des öffentlichen Risikokapitals

  • Verstärkte Kooperation des Bundes mit der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)
  • Vergabeprozess der Österreichischen Entwicklungsbank AG (OeB) weniger bürokratisch gestalten, um zügigere Entscheidungen zu ermöglichen, z.B. Genehmigungsverfahren für Afrika-Fazilität
  • Ausbau der Verfügbarkeit von Wachstumskapital für Start-Ups und KMUs (Finanzierungsvolumen € 2 Mio. bis € 20 Mio.) in Zusammenarbeit mit privaten Investorinnen und Investoren. Mögliche internationale Beispiele wären z.B. Modell Schweiz (Corporate Venture Fund unter Einbindung österreichischer Leitbetriebe) oder Modell Dänemark (Dachfonds/Fund of Funds Lösung).
  • Verstärkte Zusammenarbeit des Bundes mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zur zielorientierten Förderung von Klima- und Umweltschutzprojekten

Umsetzung einer „Green Finance Agenda“

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-Ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den
    Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten

Technologieoffensive, Digitalisierung und Innovation

  • Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für Strom, Wärme und Mobilität
  • Technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung
    o Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien, Wasserstoff, Demand Side Management
    o Energieeffizienz
    o ggf. neue Projekte (z.B. „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“)
  • Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen
  • Innovation – von Start-ups bis Industrie. Energie-Cluster & Open Energy Innovation
  • Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz
    sicherstellen
  • Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität (E-Mobilität, Wasserstoff, synthetische Treibstoffe) mit Fokus auf
    Gesamt-Klimabilanz
  •  Neue Österreichische Wasserstoffstrategie: Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln
    o Damit soll Österreich zur Wasserstoffnation Nummer 1 werden.
    o Klimaschutz- und Wasserstoffzentrum als Cluster für Forschung, Innovation und Technologie umsetzen
    • Internationale Positionierung Österreichs als Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energie als Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft
    o Vorreiter bei Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; Anti-Atomkraft/Anti-Kohlekraft; Innovationsführer bei Wasserstofftechnologie

Tourismus

  • Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus

Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovationsund Digitalisierungsförderung
  • Wissenstransfer, Internationale Beteiligungen und Forschungsinfrastrukturen
  • Verstärkte Entwicklung von gemeinsam von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft getragenen Maßnahmen zur spürbaren Steigerung der Aktivitäten im Bereich F&E, Wissenstransfer, Start-ups und Spin-offs

Türkis-grüne Steuerreform – auch für Startups

Zudem sind Maßnahmen für die Wirtschaft vorgesehen, die nicht explizit für Startups gedacht sind, diese aber freilich auch betreffen werden – allen voran eine geplante Steuerreform, die für das Jahr 2021 geplant ist: Die Körperschaftssteuer sinkt laut Plan auf 21 Prozent, auch die ersten drei Steuerstufen werden von ÖVP und Grünen  auf jeweils 20, 30 und 40 Prozent (von 25, 35 und 42 Prozent) gesenkt. Zudem ist eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und der LKW-Maut vorgesehen.

Verschärfungen gibt es auch bei der Plattformökonomie, konkret bei Anbietern wie Airbnb: Eine Registrierungspflicht für alle Anbieter von Privatunterkünften soll eingeführt werden, auf Online-Buchungsplattformen sollen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte angeboten werden dürfen.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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