02.01.2020

Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups

ÖVP und Grüne haben am 2.1.2020 das Regierungsprogramm ihrer Koalition präsentiert. Unter diesen Link kann das Übereinkommen heruntergeladen werden.
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Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) bei der Präsentation des Regierungsprogramms. (c) Screeenshot/ORF

Die Grünen und die Volkspartei haben am 2. Januar 2020 ihr Regierungsprogramm präsentiert. Kurz darauf stand das Übereinkommen bereits auf der Website der Grünen als PDF zum Download bereit, aufgrund des großen Andrangs waren die Server jedoch zeitweise nicht erreichbar. Der brutkasten hat das Regierungsprogramm bereits heruntergeladen und auf die eigenen Server gestellt – unter dem folgen Link steht das PDF als Download bereit.

+++Das Regierungsübereinkommen als Download+++

Startups im Regierungsprogramm

Das Wort „Start-up“ kommt im Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen 19 mal vor. Konkret sind dabei die folgenden Maßnahmen der Regierung für Gründer in Österreich vorgesehen:

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG): Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger).

Kulturelles Erbe

  • Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen, um nachhaltig unser kulturelles Erbe von morgen zu schaffen

Ökologisierung

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen.
  • Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten.

Entbürokratisierung im Kapitalmarkt-Bereich

  • Regulatory Sandbox umsetzen: Konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben.

Fachkräfte durch Förderung von Entrepreneurship gewinnen

  • Entrepreneurship Education: Erarbeitung eines Konzepts, um unternehmerisches Denken im Bildungssystem zu verankern. Z.B. freiwillige „Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe, um Berufsbilder und Wirtschaftsbetriebe kennen zu lernen und Zugang zu unternehmerischem Denken zu ermöglichen
  • Eine Kultur der 2. Chance stärker verankern, besonders für Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-Ups und KMUs (Missbrauch soll vorgebeugt werden)
  • Regulatory Sandboxes umsetzen: Innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen sollen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Rahmen, der nach objektiven Kriterien ausgestaltet ist, erprobt werden können, wenn ihre Anwendung sonst rechtlich nicht gedeckt ist (z.B. innovative Start-ups / KMUs, die neue Geschäftsmodelle, Technologien, Dienstleistungen oder Produkte vertreiben wollen, die sich durch die bestehende Gewerbeordnung nicht abdecken lassen). Dabei soll es zu enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde kommen, um das betroffene Modell ztesten und zu adaptieren. Ab einem bestimmten Reifegrad (zeitlich bestimmt oder durch Unternehmensgröße) soll ein Übergang ins reguläre Gewerbesystem stattfinden.
  • Die Möglichkeit zur Gründung interdisziplinärer Unternehmen erweitern
  • Neue Gesellschaftsform schaffen: Aufbauend auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Startups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.
  • Unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache)
  • Flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit minimalen, digitalen Behördenwegen)
  • Angepasst an österreichische Standards (z.B. Transparenz aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter)
  • Einsatz auf europäischer Ebene, dass eine einheitliche, zeitgemäße Gesellschaftsform für innovative Start-ups und KMUs EU-weit umgesetzt wird („EU Limited“) Innovation durch Risikokapital ermöglichen

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Verbesserte Anreize für privates Risikokapital für innovative Start-ups und KMUs

  • Start-up und KMU-Finanzierung: Um den österreichischen Standort und vor allem die Gründung neuer Unternehmen mit innovativen Ideen (inkl. Social Entrepreneurship) und deren Wachstum zu fördern soll privates Risikokapital mobilisiert werden, z.B. durch die Einführung und Lockerung der Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Aktuell können private Investorinnen und Investoren Verluste aus der Beteiligung an Start-ups nur mit bestimmten positiven Kapitaleinkünften und nur im gleichen Jahr ausgleichen – zukünftig soll die Verlustverrechnung auch über mehrere Jahre hinweg erfolgen können.
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierung für innovative Start-ups und KMUs mit Obergrenze pro Investment (z.B. € 100.000 über 5 Jahre absetzbar) und einer Gesamtdeckelung – nach Vorbild des erfolgreichen (Seed) Enterprise Investment Scheme (SEIS/EIS) in Großbritannien.
  • Institutionelle Investoren, wie Pensionskassen, Vorsorgekassen und Versicherungen sollen in langfristige, innovative Anlageformen (inkl. ökologischem und Social Impact) investieren dürfen (z.B. Seed-Finanzierung für Start-Ups und KMUs). Die zugrundeliegenden Kataloge zulässiger Veranlagungen sollen entsprechend angepasst werden (in Einklang mit EU-Recht).
  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung bestehender Mikrokreditprogramme und zur besseren Bekanntmachung der Möglichkeit der Social Impact Bond Finanzierung.
  • Gesellschaftsform für den alternativen Investmentfonds nach Vorbild SICAV (Société d’investissiment a capital variable) mit variablem Kapital ermöglichen. Dabei werden hohe Transparenzstandards sowie der Anlegerschutz berücksichtigt.

Vereinheitlichung und Stärkung des öffentlichen Risikokapitals

  • Verstärkte Kooperation des Bundes mit der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)
  • Vergabeprozess der Österreichischen Entwicklungsbank AG (OeB) weniger bürokratisch gestalten, um zügigere Entscheidungen zu ermöglichen, z.B. Genehmigungsverfahren für Afrika-Fazilität
  • Ausbau der Verfügbarkeit von Wachstumskapital für Start-Ups und KMUs (Finanzierungsvolumen € 2 Mio. bis € 20 Mio.) in Zusammenarbeit mit privaten Investorinnen und Investoren. Mögliche internationale Beispiele wären z.B. Modell Schweiz (Corporate Venture Fund unter Einbindung österreichischer Leitbetriebe) oder Modell Dänemark (Dachfonds/Fund of Funds Lösung).
  • Verstärkte Zusammenarbeit des Bundes mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zur zielorientierten Förderung von Klima- und Umweltschutzprojekten

Umsetzung einer „Green Finance Agenda“

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-Ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den
    Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten

Technologieoffensive, Digitalisierung und Innovation

  • Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für Strom, Wärme und Mobilität
  • Technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung
    o Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien, Wasserstoff, Demand Side Management
    o Energieeffizienz
    o ggf. neue Projekte (z.B. „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“)
  • Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen
  • Innovation – von Start-ups bis Industrie. Energie-Cluster & Open Energy Innovation
  • Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz
    sicherstellen
  • Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität (E-Mobilität, Wasserstoff, synthetische Treibstoffe) mit Fokus auf
    Gesamt-Klimabilanz
  •  Neue Österreichische Wasserstoffstrategie: Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln
    o Damit soll Österreich zur Wasserstoffnation Nummer 1 werden.
    o Klimaschutz- und Wasserstoffzentrum als Cluster für Forschung, Innovation und Technologie umsetzen
    • Internationale Positionierung Österreichs als Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energie als Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft
    o Vorreiter bei Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; Anti-Atomkraft/Anti-Kohlekraft; Innovationsführer bei Wasserstofftechnologie

Tourismus

  • Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus

Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovationsund Digitalisierungsförderung
  • Wissenstransfer, Internationale Beteiligungen und Forschungsinfrastrukturen
  • Verstärkte Entwicklung von gemeinsam von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft getragenen Maßnahmen zur spürbaren Steigerung der Aktivitäten im Bereich F&E, Wissenstransfer, Start-ups und Spin-offs

Türkis-grüne Steuerreform – auch für Startups

Zudem sind Maßnahmen für die Wirtschaft vorgesehen, die nicht explizit für Startups gedacht sind, diese aber freilich auch betreffen werden – allen voran eine geplante Steuerreform, die für das Jahr 2021 geplant ist: Die Körperschaftssteuer sinkt laut Plan auf 21 Prozent, auch die ersten drei Steuerstufen werden von ÖVP und Grünen  auf jeweils 20, 30 und 40 Prozent (von 25, 35 und 42 Prozent) gesenkt. Zudem ist eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und der LKW-Maut vorgesehen.

Verschärfungen gibt es auch bei der Plattformökonomie, konkret bei Anbietern wie Airbnb: Eine Registrierungspflicht für alle Anbieter von Privatunterkünften soll eingeführt werden, auf Online-Buchungsplattformen sollen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte angeboten werden dürfen.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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