02.01.2020

Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups

ÖVP und Grüne haben am 2.1.2020 das Regierungsprogramm ihrer Koalition präsentiert. Unter diesen Link kann das Übereinkommen heruntergeladen werden.
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Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) bei der Präsentation des Regierungsprogramms. (c) Screeenshot/ORF

Die Grünen und die Volkspartei haben am 2. Januar 2020 ihr Regierungsprogramm präsentiert. Kurz darauf stand das Übereinkommen bereits auf der Website der Grünen als PDF zum Download bereit, aufgrund des großen Andrangs waren die Server jedoch zeitweise nicht erreichbar. Der brutkasten hat das Regierungsprogramm bereits heruntergeladen und auf die eigenen Server gestellt – unter dem folgen Link steht das PDF als Download bereit.

+++Das Regierungsübereinkommen als Download+++

Startups im Regierungsprogramm

Das Wort „Start-up“ kommt im Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen 19 mal vor. Konkret sind dabei die folgenden Maßnahmen der Regierung für Gründer in Österreich vorgesehen:

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG): Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger).

Kulturelles Erbe

  • Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen, um nachhaltig unser kulturelles Erbe von morgen zu schaffen

Ökologisierung

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen.
  • Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten.

Entbürokratisierung im Kapitalmarkt-Bereich

  • Regulatory Sandbox umsetzen: Konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben.

Fachkräfte durch Förderung von Entrepreneurship gewinnen

  • Entrepreneurship Education: Erarbeitung eines Konzepts, um unternehmerisches Denken im Bildungssystem zu verankern. Z.B. freiwillige „Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe, um Berufsbilder und Wirtschaftsbetriebe kennen zu lernen und Zugang zu unternehmerischem Denken zu ermöglichen
  • Eine Kultur der 2. Chance stärker verankern, besonders für Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-Ups und KMUs (Missbrauch soll vorgebeugt werden)
  • Regulatory Sandboxes umsetzen: Innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen sollen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Rahmen, der nach objektiven Kriterien ausgestaltet ist, erprobt werden können, wenn ihre Anwendung sonst rechtlich nicht gedeckt ist (z.B. innovative Start-ups / KMUs, die neue Geschäftsmodelle, Technologien, Dienstleistungen oder Produkte vertreiben wollen, die sich durch die bestehende Gewerbeordnung nicht abdecken lassen). Dabei soll es zu enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde kommen, um das betroffene Modell ztesten und zu adaptieren. Ab einem bestimmten Reifegrad (zeitlich bestimmt oder durch Unternehmensgröße) soll ein Übergang ins reguläre Gewerbesystem stattfinden.
  • Die Möglichkeit zur Gründung interdisziplinärer Unternehmen erweitern
  • Neue Gesellschaftsform schaffen: Aufbauend auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Startups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.
  • Unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache)
  • Flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit minimalen, digitalen Behördenwegen)
  • Angepasst an österreichische Standards (z.B. Transparenz aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter)
  • Einsatz auf europäischer Ebene, dass eine einheitliche, zeitgemäße Gesellschaftsform für innovative Start-ups und KMUs EU-weit umgesetzt wird („EU Limited“) Innovation durch Risikokapital ermöglichen

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Verbesserte Anreize für privates Risikokapital für innovative Start-ups und KMUs

  • Start-up und KMU-Finanzierung: Um den österreichischen Standort und vor allem die Gründung neuer Unternehmen mit innovativen Ideen (inkl. Social Entrepreneurship) und deren Wachstum zu fördern soll privates Risikokapital mobilisiert werden, z.B. durch die Einführung und Lockerung der Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Aktuell können private Investorinnen und Investoren Verluste aus der Beteiligung an Start-ups nur mit bestimmten positiven Kapitaleinkünften und nur im gleichen Jahr ausgleichen – zukünftig soll die Verlustverrechnung auch über mehrere Jahre hinweg erfolgen können.
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierung für innovative Start-ups und KMUs mit Obergrenze pro Investment (z.B. € 100.000 über 5 Jahre absetzbar) und einer Gesamtdeckelung – nach Vorbild des erfolgreichen (Seed) Enterprise Investment Scheme (SEIS/EIS) in Großbritannien.
  • Institutionelle Investoren, wie Pensionskassen, Vorsorgekassen und Versicherungen sollen in langfristige, innovative Anlageformen (inkl. ökologischem und Social Impact) investieren dürfen (z.B. Seed-Finanzierung für Start-Ups und KMUs). Die zugrundeliegenden Kataloge zulässiger Veranlagungen sollen entsprechend angepasst werden (in Einklang mit EU-Recht).
  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung bestehender Mikrokreditprogramme und zur besseren Bekanntmachung der Möglichkeit der Social Impact Bond Finanzierung.
  • Gesellschaftsform für den alternativen Investmentfonds nach Vorbild SICAV (Société d’investissiment a capital variable) mit variablem Kapital ermöglichen. Dabei werden hohe Transparenzstandards sowie der Anlegerschutz berücksichtigt.

Vereinheitlichung und Stärkung des öffentlichen Risikokapitals

  • Verstärkte Kooperation des Bundes mit der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)
  • Vergabeprozess der Österreichischen Entwicklungsbank AG (OeB) weniger bürokratisch gestalten, um zügigere Entscheidungen zu ermöglichen, z.B. Genehmigungsverfahren für Afrika-Fazilität
  • Ausbau der Verfügbarkeit von Wachstumskapital für Start-Ups und KMUs (Finanzierungsvolumen € 2 Mio. bis € 20 Mio.) in Zusammenarbeit mit privaten Investorinnen und Investoren. Mögliche internationale Beispiele wären z.B. Modell Schweiz (Corporate Venture Fund unter Einbindung österreichischer Leitbetriebe) oder Modell Dänemark (Dachfonds/Fund of Funds Lösung).
  • Verstärkte Zusammenarbeit des Bundes mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zur zielorientierten Förderung von Klima- und Umweltschutzprojekten

Umsetzung einer „Green Finance Agenda“

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-Ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den
    Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten

Technologieoffensive, Digitalisierung und Innovation

  • Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für Strom, Wärme und Mobilität
  • Technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung
    o Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien, Wasserstoff, Demand Side Management
    o Energieeffizienz
    o ggf. neue Projekte (z.B. „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“)
  • Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen
  • Innovation – von Start-ups bis Industrie. Energie-Cluster & Open Energy Innovation
  • Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz
    sicherstellen
  • Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität (E-Mobilität, Wasserstoff, synthetische Treibstoffe) mit Fokus auf
    Gesamt-Klimabilanz
  •  Neue Österreichische Wasserstoffstrategie: Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln
    o Damit soll Österreich zur Wasserstoffnation Nummer 1 werden.
    o Klimaschutz- und Wasserstoffzentrum als Cluster für Forschung, Innovation und Technologie umsetzen
    • Internationale Positionierung Österreichs als Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energie als Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft
    o Vorreiter bei Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; Anti-Atomkraft/Anti-Kohlekraft; Innovationsführer bei Wasserstofftechnologie

Tourismus

  • Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus

Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovationsund Digitalisierungsförderung
  • Wissenstransfer, Internationale Beteiligungen und Forschungsinfrastrukturen
  • Verstärkte Entwicklung von gemeinsam von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft getragenen Maßnahmen zur spürbaren Steigerung der Aktivitäten im Bereich F&E, Wissenstransfer, Start-ups und Spin-offs

Türkis-grüne Steuerreform – auch für Startups

Zudem sind Maßnahmen für die Wirtschaft vorgesehen, die nicht explizit für Startups gedacht sind, diese aber freilich auch betreffen werden – allen voran eine geplante Steuerreform, die für das Jahr 2021 geplant ist: Die Körperschaftssteuer sinkt laut Plan auf 21 Prozent, auch die ersten drei Steuerstufen werden von ÖVP und Grünen  auf jeweils 20, 30 und 40 Prozent (von 25, 35 und 42 Prozent) gesenkt. Zudem ist eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und der LKW-Maut vorgesehen.

Verschärfungen gibt es auch bei der Plattformökonomie, konkret bei Anbietern wie Airbnb: Eine Registrierungspflicht für alle Anbieter von Privatunterkünften soll eingeführt werden, auf Online-Buchungsplattformen sollen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte angeboten werden dürfen.

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© Tom Jackson via Pexels

Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten, dass die ÖBB Postbus beim Forum Alpbach einen autonomen Bus testen wird. Der Regelbetrieb mit bis zu 100 fahrerlosen Fahrzeugen ist hierzulande frühestens ab 2028 geplant. Was in Österreich also noch Zukunftsmusik ist, wird in Kalifornien gerade in einer ganz anderen Dimension Realität: Schwere autonome Lkw dürfen dort ab sofort auf öffentlichen Highways getestet werden.

Ein Heimspiel mit Verspätung

Die Situation hatte bislang etwas Paradoxes: Auf autonomes Fahren spezialisierte Firmen wie Aurora und Kodiak entwickeln ihre Technologie direkt im Silicon Valley, durften ihre schweren Trucks aber lange nicht auf kalifornischen Straßen erproben. Aurora wurde 2017 von drei Veteranen der Selbstfahr-Branche gegründet, unter anderem ehemals bei Tesla und beim Google-Ableger Waymo. Kodiak wiederum hat sich auf autonome Sattelschlepper spezialisiert.

Fahrzeuge ab 10.001 Pfund Gesamtmasse waren vom Testbetrieb ausgeschlossen. Mit neuen Regeln, die am 28. April beschlossen wurden, ist damit Schluss. Kodiak hat rund um seinen Firmensitz in Mountain View, mitten im Silicon Valley, bereits erste Fahrzeuge auf die Straße geschickt.

Von führerlosen Trucks kann trotzdem noch keine Rede sein. Die Genehmigungen gelten vorerst nur für Tests mit Sicherheitsfahrer:in am Steuer. Kalifornien will das Ganze stufenweise angehen: Auf begleitete Tests soll die fahrerlose Erprobung folgen, ein kommerzieller Einsatz ist frühestens danach denkbar.

Texas war schneller

Dass Aurora und Kodiak überhaupt schon so weit sind, liegt an Texas. Dort waren die regulatorischen Auflagen für autonomes Fahren von Anfang an niedriger, weshalb beide Unternehmen ihr operatives Geschäft zunächst dort entwickelten.

Aurora fährt seit 2025 kommerziell und fahrerlos zwischen mehreren texanischen Städten, Kodiak startete im wenig befahrenen Permian Basin und ist mittlerweile ebenfalls auf öffentlichen Highways unterwegs. Die kalifornische Zulassung erlaubt es nun vor allem Kodiak, seine Systeme erstmals auch im eigenen Heimmarkt unter anderen Verkehrsbedingungen weiterzuentwickeln.

Gewerkschaft sieht Jobs in Gefahr

Weniger Begeisterung für die neuen Regeln gibt es bei den Lkw-Fahrer:innen selbst. Die Gewerkschaft Teamsters California hat das für die Zulassung zuständige DMV (Department of Motor Vehicles) verklagt und will die Zulassung wieder kippen. Ihr Vorwurf: Die Behörde habe mögliche Sicherheitsrisiken für andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht ausreichend untersucht.

Die Unternehmen argumentieren umgekehrt mit mehr Effizienz und langfristig höherer Sicherheit. Am Ende steht die Frage, wer die amerikanische Logistik von morgen kontrolliert und was das für Fahrerjobs und die Milliarden bedeutet, die bereits in die Technologie geflossen sind.

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