04.07.2018

Österreichisches A1 Startup Parkbob expandiert nach New York

Das A1 Startup Parkbob setzt seinen Expansionskurs fort und wird nun in New York gelauncht. Auf dem Plan stehen in den nächsten zwei Jahren 160 weitere Städte.
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Parkbob kooperiert mit ESA - Rebranding auf Ubiq
(c) Ubiq / Parkbob: CEO Christian Adelsberger.

Das von A1 stammende Startup Parkbob wächst immer weiter. Anfang des Jahres etablierte sich der Dienst in 40 weiteren Städten. Nun startet der Dienst auch in New York City und leistet somit einen Beitrag zur Lösung der Parkprobleme der Metropole. „Wir freuen uns, nun auch den Menschen in der größten Metropole der USA beim Finden von Parkplätzen und Vermeiden von Parkstrafen zu helfen. New York City ist ein Meilenstein für uns. Wir verstehen die Komplexität der Parkregeln großer US Metropolen jetzt viel besser und konnten unsere Technologien dementsprechend anpassen“, erklärt Christian Adelsberger, CEO von Parkbob. Nicht nur zeigt die App in Echtzeit an, wo freie Parkplätze vorhanden sind, sondern weiß auch, wo man parken darf und wie viel es kostet. Möglich ist dies durch selbstlernende Algorithmen und angewandter Data Science.

+++1,2 Millionen Euro für Parkbob +++

Standort Österreich als Wettbewerbsvorteil

Adelsberger ist zufrieden mit dem Standort des Startups in Österreich: „Wir können alles von Österreich aus machen. Anfangs haben wir auch sehr davon profitiert, dass wir in den A1 Start Up Campus einziehen durften, und von der A1 Group in puncto Infrastruktur, aber auch durch Expertise bei rechtlichen Fragen, bei der Mitarbeiter-Akquise und beim Networking unterstützt wurden.“ Darüber hinaus seien die geringeren Personalkosten in Österreich verglichen mit dem Silicon Valley ein echter Vorteil.

Parkbob in 160 weiteren Städten in den kommenden 2 Jahren

Noch im laufenden Jahr will Parkbob seine Dienste in 30 weiteren Städten anbieten. 20 davon befinden sich in den USA und Kanada. 2019 sollen dann noch mal 130 Städte hinzukommen. Ferner ist Parkbob nun Teil der BMW Startup Garage und kooperiert mit ReachNow, einem US-Carsharing-Ableger von BMW. In Detroit befindet man sich im Gespräch mit diversen möglichen Partnern. Es sei angestrebt, weitere Kooperationen einzugehen und Parkbob technologisch weiterzuentwickeln, heißt es.


⇒ Page des Startups
⇒ A1 Start Up Campus

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„Unbeherrschbare Umstände“ nur in wenigen Fällen Insolvenzursache

In einer genauen Aufschlüsselung der Ursachen für Firmeninsolvenzen im Vorjahr, zeigt der Kreditschutzverband KSV1870: Der Großteil der Pleiten ist auf Kompetenzprobleme im Management zurückführen.
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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

„Ich hab’s verbockt“ – dieser Satz geht wohl jedem schwer über die Lippen. Auch im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen hört man ihn selten – die bekanntermaßen schwach ausgeprägte Fehlerkultur in Österreich trägt gewiss ihren Teil dazu bei. Managementfehler werden immer wieder anderen unterstellt, selber will man sie aber nicht begangen haben. Stattdessen finden sich im Normalfall eine Reihe äußerer Umstände, die für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich gemacht werden können.

„Unbeherrschbare Umstände“ und „externe Faktoren“ nur für kleinen Teil der Insolvenzen verantwortlich

Doch folgt man einer aktuellen statistischen Aufschlüsselung des Kreditschutzverbands KSV1870 für das Jahr 2024, sind diese äußeren Faktoren doch nur in vergleichsweise wenigen Fällen Hauptgrund für die Insolvenz. So waren „unbeherrschbare Umstände“ wie etwa Naturkatastrophen oder auch Unglücksfälle im persönlichen Umfeld 2024 nur in 11,2 Prozent der Fälle ausschlaggebend für Firmenpleiten in Österreich (genaue Aufschlüsselung in der Tabelle unten). Der Wert ist deutlich geringer als in den Vorjahren mit Corona-Pandemie und multiplen Krisen – im Jahr 2022 war er gar bei 28 Prozent gelegen.

Auch „externe Vorkommnisse“ wie die Insolvenz von Kunden oder Zulieferern oder Zinsänderungen und die Einführung von Verboten waren 2024 nur für fünf Prozent der Insolvenzen zu verantworten – ein Plus um 2,3 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023.

„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an“

Der Rest der Fälle – also nicht weniger als 83,8 Prozent – sind laut KSV1870 auf die eine oder andere Weise auf Kompetenzprobleme im Management und auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. Dabei räumt der Verband ein, dass die „schwächelnde Geschäftslage und eine maximal durchschnittliche Auftragslage in Kombination mit dem anhaltend hohen Kostenniveau“ durchaus für die wirtschaftlichen Turbulenzen vieler Unternehmen verantwortlich sind.

Aber: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an. Insbesondere die Fähigkeit, auf komplexe Problemstellungen zu reagieren, ist gefragt. Das Anforderungsprofil an das Top-Management ist in Zeiten multipler Krisen ohne Zweifel hoch und dem konnten viele nicht entsprechen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

„Es fehlt das Handwerkszeug“

Entsprechend sieht der Experte auch einen Faktor, der vor allem bei Startup-Insolvenzen (siehe brutkasten-Berichterstattung) immer wieder als ausschlaggebender Grund genannt wird, als Management-Problem: mangelnde Finanzierung. „Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung“ waren laut Statistik für 13,4 Prozent der Pleiten 2024 verantwortlich. Sie machen gemeinsam mit weiteren Faktoren den größten Block „operative Ursachen“ mit 42,3 Prozent aus.

„Bei vier von zehn Firmenpleiten werden mangelhaft gelöste Aufgaben im ‚daily business‘ zur Hauptursache für den finanziellen Kollaps. Es fehlt das Handwerkszeug“, meint Götze. „Absatz, Kosten, Finanzierungsschwächen und mangelnde systematische Planung/Controlling sind jene Knackpunkte, die dazu führen, dass der Fortbetrieb aufgrund mangelnder Liquidität nicht mehr sichergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass häufig auch das notwendige Kapital fehlt, um Projekte zu finanzieren, die für eine erfolgreiche Zukunft essenziell wären.“

„Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“ bei 4,9 Prozent

Im Block der „strategischen Ursachen“ (11,5 Prozent) sticht der Unterpunkt „mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung“ mit 8,5 Prozent aller Pleiten hervor. „Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit“, darunter die Vernachlässigung der Geschäftsführung, aber auch strafbare Handlungen, ist für immerhin zehn Prozent aller Insolvenz-Fälle ausschlaggebend.

Nicht weniger als 20 Prozent der Pleiten sind schließlich auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. „Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit“ ist hier mit 10,5 Prozent der größte Unterpunkt, der wohl auch im Fall von Startup-Insolvenzen immer wieder schlagend wird. In nicht weniger als 4,9 Prozent aller Insolvenzfälle attestiert der KSV1870 gar das „Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“.

Insolvenzursachen bei Unternehmen 2024 im Detail:

20232024
Operative Ursachen37,1 %42,3 %
Fehler in der Auswahl oder Führung der Mitarbeiter0,8 %0,6 %
Absatzschwächen (Werbung – Vertrieb – Kalkulation)9,7 %11,7 %
Schlechte Kostenstruktur durch Mangel in der Organisation8,9 %6,4 %
Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung8,8 %13,4 %
Schwächen bei Planung/mangelndes Controlling8,9 %10,2 %
Gründungsfehler20,5 %20,0 %
Zu wenig Eigenkapital bei der Gründung4,5 %4,6 %
Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit11,2 %10,5 %
Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen4,8 %4,9 %
Strategische Ursachen9,6 %11,5 %
Mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung7,0 %8,5 %
Überzogene Expansion / Investitionen1,8 %2,0 %
Streit unter Gesellschaftern / Betriebsleitern0,8 %1,0 %
Unbeherrschbare Umstände19,0 %11,2 %
Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien13,4 %6,4 %
Krankheit; Probleme oder Unglücksfälle im persönlichen Umfeld5,6 %4,8 %
Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit11,1 %10,0 %
Vernachlässigung der Geschäftsführung6,1 %5,2 %
Zu hohe Entnahmen/Einlagenrückgewähr1,2 %1,3 %
Spekulation ohne betriebliche Veranlassung0,1 %0,3 %
Strafbare Handlungen3,7 %3,2 %
Externe Vorkommnisse2,7 %5,0 %
Plötzliche Änderungen des Finanzierungsrahmens (z.B. Zinsniveau)0,6 %3,1 %
Plötzliche rechtliche Änderungen (Verbote/Embargo)0,4 %0,1 %
Insolvenz von Abnehmern oder Lieferanten1,7 %1,8 %
© KSV1870
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