13.03.2026
AUSZEICHNUNG

Österreichischer Gründungspreis Phönix: Das sind die Sieger:innen 2026

Österreichischer Gründungspreis Phönix prämierte am Donnerstag in Wien erneut die besten Female Entrepreneurs, Prototypen, Spinoffs und Startups. brutkasten war vor Ort.
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(c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

Am Donnerstagabend wurde im Festsaal der Industriellenvereinigung in Wien der Österreichische Gründungspreis Phönix vergeben. Aus insgesamt 129 Einreichungen wählte eine Fachjury vier Projekte aus, die sich durch einen messbaren Wissenstransfer von der akademischen Forschung in die kommerzielle Anwendung auszeichnen. Der Fokus der diesjährigen Preisvergabe lag auf skalierbaren technologischen B2B-Lösungen.

factorymaker: KI-gestützte Industrieplanung

In der Kategorie „Female Entrepreneurs“ setzten sich Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner mit der factorymaker FlexCo durch. Erst im Februar 2026 hatte das Wiener DeepTech-Startup eine Finanzierungsrunde in Höhe von 1,1 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen (brutkasten berichtete). Das Unternehmen adressiert die kapitalintensiven Planungsphasen im industriellen Bauwesen. Die entwickelte KI-basierte Plattform automatisiert den Planungsprozess von der Standortwahl über das Werkslayout bis hin zur Gebäudeoptimierung. Der Algorithmus berechnet innerhalb kurzer Zeit hunderttausende Lösungswege und vergleicht diese strukturiert hinsichtlich Kosteneffizienz, Flexibilität, Prozesseffizienz und CO₂-Bilanz. Dies reduziere Planungszyklen im Anlagenbau signifikant.

v.l.n.r. Ute Koch (TU Wien), Petra Stricker (Industriellenvereinigung), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner (factorymaker FlexCo), Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

imd BIOTECH: Schneller Bakterien-Nachweis

Den Preis in der Kategorie „Prototyp“ sicherte sich die imd BIOTECH GmbH. Das Startup konnte bereits 2024 Niki Futter und Hansi Hansmann als Investoren für sich gewinnen (brutkasten berichtete). Das Unternehmen konzentriert sich auf die Qualitätssicherung in der Lebensmittelproduktion. Mit der Plattform „rappid“ ermöglicht das Team einen zuverlässigen Echtzeit-Nachweis von pathogenen Bakterien. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kulturverfahren halbiert „rappid“ die Testdauer. Gleichzeitig sinkt der personelle und materielle Laboraufwand, wodurch Lieferketten abgesichert und kostenintensive Produktrückrufe vermieden werden können.

v.l.n.r. Bernhard Sagmeister (Geschäftsführer aws), Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, Kerrin Steensen und Thomas Werzer (imd BIOTECH GmbH), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

Moldsonics: Ultraschallsensorik im Spritzguss

Als bestes „Spinoff“ wurde die Moldsonics GmbH prämiert. Wie brutkasten bereits über die Technologie des Startups berichtete, entwickelt das Unternehmen eine fortschrittliche Ultraschallsensorik für die Überwachung von Kunststoff-Spritzguss und Extrusionsverfahren. Das System erfasst prozessrelevante Parameter inline, zerstörungsfrei und in Echtzeit. Da die Überwachung ohne physischen Kontakt mit dem Bauteil erfolgt, wird der Sensorverschleiß minimiert. Die Technologie erlaubt eine exaktere Prozessführung, was den Produktionsausschuss senkt und die Ressourceneffizienz erhöht.

v.l.n.r. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Elisabeth Lackner (Astrum), Bernhard Praher (Moldsonics GmbH), Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

voidsy: Zerstörungsfreie Materialprüfung in 3D

In der Kategorie „Startup“ ging die Auszeichnung an die voidsy Gmbh, über die brutkasten ebenfalls bereits berichtete. Das Unternehmen präsentierte mit „3D V-ROX“ ein kompaktes, photothermisches Tomographiesystem zur zerstörungsfreien Materialprüfung. Die Lösung macht verborgene Defekte im Inneren von Bauteilen dreidimensional sichtbar. Hauptanwendungsgebiete sind sicherheitskritische Sektoren wie die Luftfahrt- oder Automobilindustrie. Durch die kompakte Hardware-Architektur lässt sich das System direkt in automatisierte Produktionslinien integrieren, um fehlerhafte Teile frühzeitig auszusortieren.

v.l.n.r. Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, Werner Müller (FFG), Gregor Thummerer und Holger Plasser (voidsy GmbH), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

Wissenstransfer als Wirtschaftsmotor

Der von Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner überreichte Phönix-Preis zielt auf die Stärkung des österreichischen Innovations-Ökosystems ab. Die Relevanz dieser Schnittstelle betonen auch Bernhard Sagmeister und Gerfried Brunner, die Geschäftsführung der Förderbank aws: „Der österreichische Gründungspreis Phönix unterstreicht, wie wichtig es ist, den Wissens- und Technologietransfer sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft zu fördern. Mit ihren visionären Ansätzen im Bereich der Schlüsseltechnologien tragen die Startups zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts essenziell bei.“ Die vier Siegerteams erhalten neben der formalen Auszeichnung Unterstützung bei der Marktdurchdringung sowie Zugang zu internationalen Fachevents zur weiteren Skalierung ihrer Technologien.

Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in Kooperation mit der Industriellenvereinigung (IV) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) organisiert.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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