13.03.2026
AUSZEICHNUNG

Österreichischer Gründungspreis Phönix: Das sind die Sieger:innen 2026

Österreichischer Gründungspreis Phönix prämierte am Donnerstag in Wien erneut die besten Female Entrepreneurs, Prototypen, Spinoffs und Startups. brutkasten war vor Ort.
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(c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

Am Donnerstagabend wurde im Festsaal der Industriellenvereinigung in Wien der Österreichische Gründungspreis Phönix vergeben. Aus insgesamt 129 Einreichungen wählte eine Fachjury vier Projekte aus, die sich durch einen messbaren Wissenstransfer von der akademischen Forschung in die kommerzielle Anwendung auszeichnen. Der Fokus der diesjährigen Preisvergabe lag auf skalierbaren technologischen B2B-Lösungen.

factorymaker: KI-gestützte Industrieplanung

In der Kategorie „Female Entrepreneurs“ setzten sich Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner mit der factorymaker FlexCo durch. Erst im Februar 2026 hatte das Wiener DeepTech-Startup eine Finanzierungsrunde in Höhe von 1,1 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen (brutkasten berichtete). Das Unternehmen adressiert die kapitalintensiven Planungsphasen im industriellen Bauwesen. Die entwickelte KI-basierte Plattform automatisiert den Planungsprozess von der Standortwahl über das Werkslayout bis hin zur Gebäudeoptimierung. Der Algorithmus berechnet innerhalb kurzer Zeit hunderttausende Lösungswege und vergleicht diese strukturiert hinsichtlich Kosteneffizienz, Flexibilität, Prozesseffizienz und CO₂-Bilanz. Dies reduziere Planungszyklen im Anlagenbau signifikant.

v.l.n.r. Ute Koch (TU Wien), Petra Stricker (Industriellenvereinigung), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner (factorymaker FlexCo), Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

imd BIOTECH: Schneller Bakterien-Nachweis

Den Preis in der Kategorie „Prototyp“ sicherte sich die imd BIOTECH GmbH. Das Startup konnte bereits 2024 Niki Futter und Hansi Hansmann als Investoren für sich gewinnen (brutkasten berichtete). Das Unternehmen konzentriert sich auf die Qualitätssicherung in der Lebensmittelproduktion. Mit der Plattform „rappid“ ermöglicht das Team einen zuverlässigen Echtzeit-Nachweis von pathogenen Bakterien. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kulturverfahren halbiert „rappid“ die Testdauer. Gleichzeitig sinkt der personelle und materielle Laboraufwand, wodurch Lieferketten abgesichert und kostenintensive Produktrückrufe vermieden werden können.

v.l.n.r. Bernhard Sagmeister (Geschäftsführer aws), Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, Kerrin Steensen und Thomas Werzer (imd BIOTECH GmbH), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

Moldsonics: Ultraschallsensorik im Spritzguss

Als bestes „Spinoff“ wurde die Moldsonics GmbH prämiert. Wie brutkasten bereits über die Technologie des Startups berichtete, entwickelt das Unternehmen eine fortschrittliche Ultraschallsensorik für die Überwachung von Kunststoff-Spritzguss und Extrusionsverfahren. Das System erfasst prozessrelevante Parameter inline, zerstörungsfrei und in Echtzeit. Da die Überwachung ohne physischen Kontakt mit dem Bauteil erfolgt, wird der Sensorverschleiß minimiert. Die Technologie erlaubt eine exaktere Prozessführung, was den Produktionsausschuss senkt und die Ressourceneffizienz erhöht.

v.l.n.r. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Elisabeth Lackner (Astrum), Bernhard Praher (Moldsonics GmbH), Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

voidsy: Zerstörungsfreie Materialprüfung in 3D

In der Kategorie „Startup“ ging die Auszeichnung an die voidsy Gmbh, über die brutkasten ebenfalls bereits berichtete. Das Unternehmen präsentierte mit „3D V-ROX“ ein kompaktes, photothermisches Tomographiesystem zur zerstörungsfreien Materialprüfung. Die Lösung macht verborgene Defekte im Inneren von Bauteilen dreidimensional sichtbar. Hauptanwendungsgebiete sind sicherheitskritische Sektoren wie die Luftfahrt- oder Automobilindustrie. Durch die kompakte Hardware-Architektur lässt sich das System direkt in automatisierte Produktionslinien integrieren, um fehlerhafte Teile frühzeitig auszusortieren.

v.l.n.r. Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, Werner Müller (FFG), Gregor Thummerer und Holger Plasser (voidsy GmbH), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/APA-Fotoservice/Martin Lusser

Wissenstransfer als Wirtschaftsmotor

Der von Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner überreichte Phönix-Preis zielt auf die Stärkung des österreichischen Innovations-Ökosystems ab. Die Relevanz dieser Schnittstelle betonen auch Bernhard Sagmeister und Gerfried Brunner, die Geschäftsführung der Förderbank aws: „Der österreichische Gründungspreis Phönix unterstreicht, wie wichtig es ist, den Wissens- und Technologietransfer sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft zu fördern. Mit ihren visionären Ansätzen im Bereich der Schlüsseltechnologien tragen die Startups zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts essenziell bei.“ Die vier Siegerteams erhalten neben der formalen Auszeichnung Unterstützung bei der Marktdurchdringung sowie Zugang zu internationalen Fachevents zur weiteren Skalierung ihrer Technologien.

Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in Kooperation mit der Industriellenvereinigung (IV) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) organisiert.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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