22.09.2025
EUROPEAN AI BAROMETER

Österreichische Unternehmen nutzen KI-Vorteile im EU-Vergleich wenig

Die Zahl der heimischen Unternehmen, die positive finanzielle Effekte durch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) spüren, steigt. Im Europa-Vergleich ist sie aber sehr niedrig, wie der European AI Barometer 2025 von EY zeigt.
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(c) Ibrahim Boran via Unsplash

Die Frage, ob Künstliche Intelligenz (KI) unsere Lebenswelt und die Wirtschaft nachhaltig verändert, ist längst beantwortet. Nicht in letzter Konsequenz geklärt ist dagegen, wie groß (und quantifizierbar) und wie positiv (oder negativ) diese Veränderungen sind. Einen durchaus quantifizierbaren Aspekt untersucht das nun erschienene European AI Barometer 2025 von EY. Für dieses wurden bereits im Jänner und Februar – gemessen an der Geschwindigkeit der KI-Entwicklung also vor einer Ewigkeit – fast 5.000 Arbeitnehmer:innen in neun europäischen Ländern befragt, davon 500 in Österreich.

Durchschnittlich 6,24 Millionen Euro an zusätzlichen Gewinnen oder Einsparungen durch KI

Aber nun zu den Zahlen: Laut European AI Barometer 2025 erzielen Unternehmen durch KI durchschnittlich 6,24 Millionen Euro an zusätzlichen Gewinnen oder Einsparungen (Anm. in der Befragung waren alle Unternehmensgrößen von unter 50 bis über 1.000 Mitarbeiter:innen inkludiert). Mehr als die Hälfte der Unternehmen profitiert: 56 Prozent der Befragten geben an, dass ihr Unternehmen positive finanzielle Effekte durch KI verzeichnet – ein signifikanter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (45 Prozent). Nur 15 Prozent sehen keine positiven Auswirkungen, während 29 Prozent die Entwicklung noch nicht abschließend beurteilen können.

Österreich bei Gewinnsteigerung und Kostensenkung durch KI weit hinter andren Ländern

Das sind die Zahlen für alle neun Länder in der Studie. Und wie sieht es hierzulande aus? Nachdem im Vorjahr nur 34 Prozent der Befragten angegeben hatten, dass ihr Unternehmen durch den Einsatz von KI in der Lage war, Gewinne zu steigern oder Kosten zu senken, waren es heuer schon 47 Prozent. Trotz der kräftigen Steigerung hinkt Österreich den anderen Ländern im Vergleich aber hinterher. Nur in Portugal ist der Wert mit 42 Prozent niedriger. Spanien kommt dagegen auf nicht weniger als 70 Prozent, gefolgt von Belgien (60 Prozent) und Deutschland (59 Prozent).

„Es ist noch nicht zu spät, sich strategisch mit KI auseinanderzusetzen“

Österreichische Unternehmen nutzen die Vorteile von KI finanziell also aktuell noch weniger, als jene in anderen europäischen Ländern. Doch Susanne Zach, AI & Data Lead Partnerin bei EY Österreich, beruhigt: „Wir stehen erst am Anfang dieser technologischen Revolution. Es ist noch nicht zu spät, sich strategisch mit KI auseinanderzusetzen.“ Und auch die weiteren Studienergebnisse legen nahe, dass man das tun sollte.

Angaben zu Produktivität durch KI divergieren

Aktuell geben 43 Prozent der Befragten an, durch KI produktiver zu arbeiten. Männer (48 Prozent) sehen diesen Effekt häufiger als Frauen (39 Prozent), Führungskräfte (56 Prozent) deutlich häufiger als Mitarbeitende ohne Führungsverantwortung (35 Prozent). Interessant auch: Während 57 Prozent der Führungskräfte eine Produktivitätssteigerung bei ihren Mitarbeitenden beobachten, bestätigen nur 32 Prozent der Mitarbeiter:innen eine gesteigerte Produktivität ihrer Vorgesetzten durch KI. In Österreich denken 49 Prozent, dass KI vor allem Zeitersparnis bringen wird, gefolgt von geringen Kosten (42 Prozent) und einer Reduktion etwaiger Fehler (42 Prozent).

Chancen und Bedenken

Die größten Chancen durch KI sehen die Befragten in Effizienzsteigerung (30  Prozent), Ressourcenoptimierung (26 Prozent) und verbessertem Kundenservice (24 Prozent). Gleichzeitig werden Datenschutzbedenken (30 Prozent), ethische Fragestellungen (27 Prozent) und Arbeitsplatzverdrängung (25 Prozent) als größte Herausforderungen genannt. Vom AI Act der EU erwarten mehr als 61 Prozent der Befragten positive Auswirkungen auf ihr Unternehmen.

In Österreich haben sogar 33 Prozent der Befragten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, gefolgt von ethischen Problemen (28 Prozent) und der Sorge um eine Verdrängung von Arbeitsplätzen (25 Prozent). 53 Prozent sehen vor allem administrative Stellen am stärksten von KI betroffen, gefolgt von Stellen im Kundenservice und in der Technik.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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