22.09.2025
EUROPEAN AI BAROMETER

Österreichische Unternehmen nutzen KI-Vorteile im EU-Vergleich wenig

Die Zahl der heimischen Unternehmen, die positive finanzielle Effekte durch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) spüren, steigt. Im Europa-Vergleich ist sie aber sehr niedrig, wie der European AI Barometer 2025 von EY zeigt.
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(c) Ibrahim Boran via Unsplash

Die Frage, ob Künstliche Intelligenz (KI) unsere Lebenswelt und die Wirtschaft nachhaltig verändert, ist längst beantwortet. Nicht in letzter Konsequenz geklärt ist dagegen, wie groß (und quantifizierbar) und wie positiv (oder negativ) diese Veränderungen sind. Einen durchaus quantifizierbaren Aspekt untersucht das nun erschienene European AI Barometer 2025 von EY. Für dieses wurden bereits im Jänner und Februar – gemessen an der Geschwindigkeit der KI-Entwicklung also vor einer Ewigkeit – fast 5.000 Arbeitnehmer:innen in neun europäischen Ländern befragt, davon 500 in Österreich.

Durchschnittlich 6,24 Millionen Euro an zusätzlichen Gewinnen oder Einsparungen durch KI

Aber nun zu den Zahlen: Laut European AI Barometer 2025 erzielen Unternehmen durch KI durchschnittlich 6,24 Millionen Euro an zusätzlichen Gewinnen oder Einsparungen (Anm. in der Befragung waren alle Unternehmensgrößen von unter 50 bis über 1.000 Mitarbeiter:innen inkludiert). Mehr als die Hälfte der Unternehmen profitiert: 56 Prozent der Befragten geben an, dass ihr Unternehmen positive finanzielle Effekte durch KI verzeichnet – ein signifikanter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (45 Prozent). Nur 15 Prozent sehen keine positiven Auswirkungen, während 29 Prozent die Entwicklung noch nicht abschließend beurteilen können.

Österreich bei Gewinnsteigerung und Kostensenkung durch KI weit hinter andren Ländern

Das sind die Zahlen für alle neun Länder in der Studie. Und wie sieht es hierzulande aus? Nachdem im Vorjahr nur 34 Prozent der Befragten angegeben hatten, dass ihr Unternehmen durch den Einsatz von KI in der Lage war, Gewinne zu steigern oder Kosten zu senken, waren es heuer schon 47 Prozent. Trotz der kräftigen Steigerung hinkt Österreich den anderen Ländern im Vergleich aber hinterher. Nur in Portugal ist der Wert mit 42 Prozent niedriger. Spanien kommt dagegen auf nicht weniger als 70 Prozent, gefolgt von Belgien (60 Prozent) und Deutschland (59 Prozent).

„Es ist noch nicht zu spät, sich strategisch mit KI auseinanderzusetzen“

Österreichische Unternehmen nutzen die Vorteile von KI finanziell also aktuell noch weniger, als jene in anderen europäischen Ländern. Doch Susanne Zach, AI & Data Lead Partnerin bei EY Österreich, beruhigt: „Wir stehen erst am Anfang dieser technologischen Revolution. Es ist noch nicht zu spät, sich strategisch mit KI auseinanderzusetzen.“ Und auch die weiteren Studienergebnisse legen nahe, dass man das tun sollte.

Angaben zu Produktivität durch KI divergieren

Aktuell geben 43 Prozent der Befragten an, durch KI produktiver zu arbeiten. Männer (48 Prozent) sehen diesen Effekt häufiger als Frauen (39 Prozent), Führungskräfte (56 Prozent) deutlich häufiger als Mitarbeitende ohne Führungsverantwortung (35 Prozent). Interessant auch: Während 57 Prozent der Führungskräfte eine Produktivitätssteigerung bei ihren Mitarbeitenden beobachten, bestätigen nur 32 Prozent der Mitarbeiter:innen eine gesteigerte Produktivität ihrer Vorgesetzten durch KI. In Österreich denken 49 Prozent, dass KI vor allem Zeitersparnis bringen wird, gefolgt von geringen Kosten (42 Prozent) und einer Reduktion etwaiger Fehler (42 Prozent).

Chancen und Bedenken

Die größten Chancen durch KI sehen die Befragten in Effizienzsteigerung (30  Prozent), Ressourcenoptimierung (26 Prozent) und verbessertem Kundenservice (24 Prozent). Gleichzeitig werden Datenschutzbedenken (30 Prozent), ethische Fragestellungen (27 Prozent) und Arbeitsplatzverdrängung (25 Prozent) als größte Herausforderungen genannt. Vom AI Act der EU erwarten mehr als 61 Prozent der Befragten positive Auswirkungen auf ihr Unternehmen.

In Österreich haben sogar 33 Prozent der Befragten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, gefolgt von ethischen Problemen (28 Prozent) und der Sorge um eine Verdrängung von Arbeitsplätzen (25 Prozent). 53 Prozent sehen vor allem administrative Stellen am stärksten von KI betroffen, gefolgt von Stellen im Kundenservice und in der Technik.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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