01.08.2022

Eine österreichische Reaktion auf das amerikanische Abtreibungsgesetz

Die Entscheidung des amerikanischen Supreme Court über das Abtreibungsgesetz schlägt nach wie vor hohe Wellen. Neben großen Konzernen reagieren auch kleinere Initiativen weltweit auf die Entwicklungen.
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Die Initiatorinnen des Projekts
Die Initiatorinnen des Projekts "My Uterus-My Choice" (v.l.): Hannah Maylou und Sofia Surma © My Uterus - My Choice

Die Entscheidung des US-amerikanischen Obersten Gerichtshof, das verfassungsmäßige Recht auf Abtreibungen bundesweit zu kippen hat Ende Juni 2022 hohe Wellen geschlagen. Die Auseinandersetzung mit der Thematik hat nicht nur im Land selbst, sondern auch globale Auswirkungen gezeigt – so auch in Österreich. 

Viele Unternehmen in den USA positionierten sich schnell nach Bekanntwerden der Supreme Court-Entscheidung klar zu den Veränderungen, die dem Land bzw. einigen Bundesstaaten bevorstehen. So würden Firmen wie Tesla, Microsoft, Condé Nast, Levi Strauss, Netflix, PayPal, Airbnb, Starbucks, Reddit und JP Morgan Chase die Reisekosten ihrer Mitarbeiterinnen übernehmen, sollten diese für eine Abtreibung in einen anderen Bundesstaat reisen müssen. 

Österreichische Gründerinnen werden aktiv

Reaktionen auf die Entwicklungen in den USA zeigen sich auch in der österreichischen Startup-Szene. “Im Jahre 2022 haben solche Gesetze nichts verloren und gerade deshalb erschüttert uns die aktuelle Lage umso mehr und so stand schnell fest, dass wir gemeinsam dringend ein Projekt zu diesem Thema auf die Beine stellen wollen”, meint Influencerin Hannah Maylou. Gemeinsam mit Startup-Gründerin Sofia Surma (Vulva Shop) hat sie das Projekt „My Uterus – My Choice“ ins Rollen gebracht, das die Thematik rund um Abtreibung in Form von nachhaltig produzierten Produkten im öffentlichen Raum sichtbar machen soll. 

Durch ein Verbot von Abtreibungen werde Frauen nicht der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen im allgemeinen, sondern speziell der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen verwehrt, betonen Sofia Surma und Hannah Maylou. Dabei verweisen sie nicht zuletzt auf die Tatsache, dass Abtreibungen auch in Österreich und Deutschland noch illegal und lediglich unter gewissen Bedingungen straffrei sind.

“Es ist besonders wichtig, gerade jetzt, laut und sichtbar für das Recht über den eigenen Körper aufzustehen. Sexuelle und reproduktive Gesundheit sind ein Grundstein für die Gleichberechtigung der Geschlechter”, meint Surma ergänzend. Mit dem Verkauf von Taschen, T-Shirts und Postkarten solle das Ziel verfolgt werden, ungewollt schwangere Menschen in prekären Lebenslagen zu unterstützen. Nach erfolgreichem Abschluss der aktuell laufenden Crowdfunding-Kampagne soll der Verkauf starten und die Erlöse an einen ehrenamtlichen Verein gehen. 

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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