05.12.2022

Österreichische Nationalbank verkündet NFT-Forschungsprojekt „Citadel“

Mit "Citadel" hat die Österreichische Nationalbank ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen, dass sich NFTs, das Metaverse und die dahinter stehenden Technologien genauer anschaut.
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Die Österreichische Nationalbank verkündet ein neues Forschungsprojekt mit Fokus auf NFTs ©Spitzi-Foto; fotomek / AdobeStock
Die Österreichische Nationalbank verkündet ein neues Forschungsprojekt mit Fokus auf NFTs ©Spitzi-Foto; fotomek / AdobeStock

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) reiht sich in die Liste jener österreichischen Banken ein, die sich intensiver mit dem Thema Blockchain beschäftigen. Speziell der Hype um Non-Fungible Token (NFTs) und das Metaverse, habe die OeNB dazu angehalten, ein Forschungsprojekt namens “Citadel” auf die Beine zu stellen. Im Rahmen des Innovationlabs der OeNB sollen mit „Citadel“ Anwendungsbereiche analysiert und simuliert werden. 

Blockchain: Wissensaufbau und Wissenstransfer vorantreiben

„Projektziel war es einerseits neue fachliche Ideen mit neuen Technologien zu erproben und andererseits den Wissensaufbau und den Wissenstransfer in der OeNB aktiv voranzutreiben“, erklärt Harald Fuchs, Koordinator des Projekts. Hierfür seien Expert:innen aus den Bereichen Kunst, Recht, Treasury und Technik im Citadel-Team zusammen gekommen und haben mit ihren jeweiligen fachlichen Hintergründen ihr Wissen über NFTs und das Metaverse erweitert. Sowohl technische als auch rechtliche und kunsthistorische Aspekte wurden hierbei mit einbezogen.

Spannungsfeld zwischen künstlerischem Ausdruck und Anlage

„Wir haben die Smart Contracts auf dem Testnetz selbst erstellt und somit auch die NFTs im eigenen Innovation Lab erstellt. Im Zuge dessen haben wir uns auch dezentrale Speichermedien und deren Vor- und Nachteile genauer angeschaut“, meint Johannes Duong (Treasury Back Office). Als mögliches Einsatzgebiet der NFTs habe man dementsprechend das Metaverse genauer analysiert – genauer gesagt, wurden NFTs versuchsweise in eine Metaverse-Plattform eingebunden.

Kunsthistorikerin und Teammitglied Chiara Galbusera erklärt zudem, dass sich ein Teil der Forschung mit dem Spannungsfeld zwischen künstlerischen Ausdruck und Anlage beschäftigt habe. Ihr Learning: Es gibt sehr viele weitere Möglichkeiten für NFTs als junges, künstlerisches Medium, die es noch auszuschöpfen gilt. Simon Weginger aus dem IT-Development ergänzt dazu, dass mit den entwickelten Prototypen wichtige Erfahrungen für die Bereiche Virtual Payment und E-Identity gesammelt werden konnten.

Die rechtlichen Fragen rund um NFTs

„Juristen haben den Ruf die Party-Crasher im Bereich der Digitalisierung zu sein. Im Fall des Citadel-Projekts sehen wir uns allerdings als die Organisatoren der Party“, meint Armin Ahari aus der Rechtsabteilung. Im Rahmen des Projekts habe er sich mit seinen Kolleg:innen mit den relevanten rechtlichen Fragestellungen auseinander gesetzt, wie bspw. jenen nach den Unterschieden bei diversen NFTs, wie NFTs rechtlich wirksam übertragen werden können, oder wie Geldwäsche mit NFTs verhindert werden kann. Die Umsetzung einer Übertragung von physischen Vermögenswerten durch nicht fungible Token, die als Sicherheiten bei Finanztransaktionen rechtlich verbindlich genutzt werden können, standen also laut OeNB ebenfalls im Fokus des Projekts.

Die Nationalbank betont, dass sie sich auch zukünftig vermehrt mit der Thematik auseinandersetzen wolle und behalte daher weitere Anwendungsmöglichkeiten im Blick.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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