04.07.2024
SCHLAFWÜRFEL

Österreichische Founder gründen insolventes DHDL-Startup in Wien neu

Das Schlafwürfel-Startup Sleeperoo wagte sich 2018 in die "Höhle der Löwen", ergatterte dort sogar ein Investment; geriet aber 2023 in finanzielle Schwierigkeiten. Im April des Vorjahres musste man Insolvenz anmelden. Nun haben es österreichische Founder in Wien neu belebt.
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(c) Sleeperoo - Sebastian Gasperi (l.) und Felix Hiebeler von Sleeperoo.

Sleeperoo wurde von Karen Löhnert und Dennis Brosseit in Hamburg gegründet. Es entwickelt einen Schlafcube, den man für „besondere Übernachtungen“ mieten kann. Etwa mit einem durchsichtigen Dach unterm Sternenhimmel, am Strand oder im Fußballstadion. Diese Idee der Übernächtigungsvermietung brachte 2018 den Ursprungs-Gründer:innen in der Höhle der Löwen ein Investment von Dagmar Wöhrl in Höhe von 200.000 Euro für 24,9 Prozent Beteiligung ein.

Sleeperoo mit Minus

Wie businessinsider berichtete, gab die Löwin jedoch wenige Monate danach ihre Anteile zurück, aus Unstimmigkeiten zur Zukunft des Geschäftsmodells, wie es hieß. Eine kleine private Equity-Firma stieg später ein und Sleeperoo generierte 2021 rund 400.000 Euro an Umsatz. Dennoch stand am Ende ein Minus von rund 400.000 Euro zu Buche. Diese finanziellen Schwierigkeiten führten schlussendlich zur Insolvenz, die im Vorjahr abgewickelt wurde.

(c) Sleeperoo – Der Schlafcube von Sleeperoo.

Nun aber haben Felix Hiebeler, Gründer des Kajak-Startups Heiuki, Stefan Karpe von Gloryboards und ein dritter Gesellschafter, der nicht namentlich genannt werden möchte, das Startup übernommen. Alle drei Founder halten 33,33 Prozent Anteile.

Deal gescheitert

Geschäftsführer Sebastian Gasperi weiß, dass das Projekt Sleeperoo damals das Versprechen eines Investors hatte, der in das Übernachtungs-Startup einsteigen wollte. Ihm nach waren Löhnert und Brosseit auch auf das in Aussicht gestellte Kapital angewiesen gewesen, doch der Deal scheiterte, da der potentielle Investor in seinem Hauptgeschäft zwei Wochen später selbst Insolvenz anmelden musste.

„Leider ist Sleeperoo in die Insolvenz geschlittert, weil es zu hohe Fixkosten hatte“, erklärt Gasperi dem brutkasten. „Mit zu vielen Mitarbeitern (Anm.: dreizehn). Als das Insolvenzverfahren abgeschlossen war, hat der Verwalter nach Personen gesucht, die das übernehmen wollen. Felix wurde kontaktiert und hat die Chance genutzt.“

Zweite Chance für Sleeperoo

Das österreichische Team hat das Konzept des ehemals deutschen Startups eins zu eins übernommen und ist überzeugt, dass das, was einst gescheitert ist, jetzt gelingen wird.

„Weil wir junge, neue kreative Ansätze haben, neue Denkmuster sowie Handlungen und wir einiges von unseren Vorgängern lernen konnten“, betont Gasperi.

Eines der größten Learnings, die das Quartett mitgenommen hat, ist, dass man zu hohe Fixkosten vermeiden möchte und nicht zu viele Mitarbeiter:innen einstellt, wie es damals der Fall war.

„Wir fokussieren darauf, dass wir das ganze System wieder aufbauen und nächstes Jahr die Expansion angehen“, so der Geschäftsführer weiter.

Zehn Standorte bereits buchbar

Aktuell verfügt Sleeperoo über zehn Standorte, neun in Deutschland und einen in Salzburg, und möchte heuer noch Österreich ausweiten. Dabei bleibe das Geschäftsmodell mit den Schlafcubes gleich, allein gelte es nun interne Abläufe zu optimieren.

„Wir sind auch langsam auf der Suche nach gewissen Mitarbeitern und wollen stressfrei die richtigen Personen finden“, sagt Gasperi. „Buchungen allerdings sind bereits möglich.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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