04.07.2024
SCHLAFWÜRFEL

Österreichische Founder gründen insolventes DHDL-Startup in Wien neu

Das Schlafwürfel-Startup Sleeperoo wagte sich 2018 in die "Höhle der Löwen", ergatterte dort sogar ein Investment; geriet aber 2023 in finanzielle Schwierigkeiten. Im April des Vorjahres musste man Insolvenz anmelden. Nun haben es österreichische Founder in Wien neu belebt.
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(c) Sleeperoo - Sebastian Gasperi (l.) und Felix Hiebeler von Sleeperoo.

Sleeperoo wurde von Karen Löhnert und Dennis Brosseit in Hamburg gegründet. Es entwickelt einen Schlafcube, den man für „besondere Übernachtungen“ mieten kann. Etwa mit einem durchsichtigen Dach unterm Sternenhimmel, am Strand oder im Fußballstadion. Diese Idee der Übernächtigungsvermietung brachte 2018 den Ursprungs-Gründer:innen in der Höhle der Löwen ein Investment von Dagmar Wöhrl in Höhe von 200.000 Euro für 24,9 Prozent Beteiligung ein.

Sleeperoo mit Minus

Wie businessinsider berichtete, gab die Löwin jedoch wenige Monate danach ihre Anteile zurück, aus Unstimmigkeiten zur Zukunft des Geschäftsmodells, wie es hieß. Eine kleine private Equity-Firma stieg später ein und Sleeperoo generierte 2021 rund 400.000 Euro an Umsatz. Dennoch stand am Ende ein Minus von rund 400.000 Euro zu Buche. Diese finanziellen Schwierigkeiten führten schlussendlich zur Insolvenz, die im Vorjahr abgewickelt wurde.

(c) Sleeperoo – Der Schlafcube von Sleeperoo.

Nun aber haben Felix Hiebeler, Gründer des Kajak-Startups Heiuki, Stefan Karpe von Gloryboards und ein dritter Gesellschafter, der nicht namentlich genannt werden möchte, das Startup übernommen. Alle drei Founder halten 33,33 Prozent Anteile.

Deal gescheitert

Geschäftsführer Sebastian Gasperi weiß, dass das Projekt Sleeperoo damals das Versprechen eines Investors hatte, der in das Übernachtungs-Startup einsteigen wollte. Ihm nach waren Löhnert und Brosseit auch auf das in Aussicht gestellte Kapital angewiesen gewesen, doch der Deal scheiterte, da der potentielle Investor in seinem Hauptgeschäft zwei Wochen später selbst Insolvenz anmelden musste.

„Leider ist Sleeperoo in die Insolvenz geschlittert, weil es zu hohe Fixkosten hatte“, erklärt Gasperi dem brutkasten. „Mit zu vielen Mitarbeitern (Anm.: dreizehn). Als das Insolvenzverfahren abgeschlossen war, hat der Verwalter nach Personen gesucht, die das übernehmen wollen. Felix wurde kontaktiert und hat die Chance genutzt.“

Zweite Chance für Sleeperoo

Das österreichische Team hat das Konzept des ehemals deutschen Startups eins zu eins übernommen und ist überzeugt, dass das, was einst gescheitert ist, jetzt gelingen wird.

„Weil wir junge, neue kreative Ansätze haben, neue Denkmuster sowie Handlungen und wir einiges von unseren Vorgängern lernen konnten“, betont Gasperi.

Eines der größten Learnings, die das Quartett mitgenommen hat, ist, dass man zu hohe Fixkosten vermeiden möchte und nicht zu viele Mitarbeiter:innen einstellt, wie es damals der Fall war.

„Wir fokussieren darauf, dass wir das ganze System wieder aufbauen und nächstes Jahr die Expansion angehen“, so der Geschäftsführer weiter.

Zehn Standorte bereits buchbar

Aktuell verfügt Sleeperoo über zehn Standorte, neun in Deutschland und einen in Salzburg, und möchte heuer noch Österreich ausweiten. Dabei bleibe das Geschäftsmodell mit den Schlafcubes gleich, allein gelte es nun interne Abläufe zu optimieren.

„Wir sind auch langsam auf der Suche nach gewissen Mitarbeitern und wollen stressfrei die richtigen Personen finden“, sagt Gasperi. „Buchungen allerdings sind bereits möglich.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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