07.09.2017

Österreichische Crowd investiert lieber in Immobilien als in Startups

Nach einer Analyse des Crowdfunding-Vergleichsportals CrowdCircus konnten österreichische Projekte allein in den Sommermonaten 4,4 Mio Euro von der Crowd aufstellen. Startups bekamen aber nur ein kleines Stück vom Kuchen.
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(c) fotolia.com - Smileus

Österreichische Crowdfunding-Plattformen können sich regelmäßig über erfolgreich finanzierte Projekte freuen. Auch in den Sommermonaten Juli und August lief das Schwarm-Finanzierungsmodell hierzulande einer Studie des Vergleichsportals CrowdCircus zufolge gut. Demnach wurden über die verschiedenen Plattformen bei 34 Projekten gemeinsam 4,4 Mio Euro aufgestellt. Dabei zeigt sich eine klare Tendenz: Auch beim Crowdfunding- und Investing setzen die Österreicher auf Sicherheit. So sind drei der Top 5-Projekte des Sommers Immobilienprojekte (Plätze 1, 2 und 5). Die Plätze 3 und 4 gingen an erneuerbare Energie-Projekte. Als Startup kann man bestenfalls eines der Projekte, die Utschtal-Kraftwerke auf Platz 3 mit 375.000 Euro von der Crowd, bezeichnen. Tatsächlich erfüllt aber auch dieses Projekt einige Kriterien gängiger Startup-Definitionen nicht.

+++ Crowdfunding: Was steckt dahinter und worauf sollte man achten +++

Rockets Holding mit Großteil des Volumens

Rund 2,4 der insgesamt 4,4 investierten Millionen entfallen auf diese Top 5 Projekte. Besonders gut im Rennen ist die zur Rockets Holding gehörende Plattform Home Rocket. Sie holte sich die Plätze 1 (rund 750.000 Euro für eine Immobilie im Wiener Nobelbezirk Währing) und 5 (rund 300.000 Euro für ein Gebäude in Vösendorf). Insgesamt wurden über Home Rocket im Juli und August sieben Projekte mit rund 1,3 Millionen Euro finanziert. Damit war die Plattform im Österreich-Vergleich an der Spitze. An Stelle 2 steht die ebenfalls zur Rockets Holding gehörende Plattform Green Rocket mit fünf Projekten mit insgesamt rund einer Million Euro Finanzierung. Damit entfällt auf die Rockets Holding auch mehr als die Hälfte des gesamten Investitionsvolumens. Darunter sind die beiden oben erwähnten erneuerbare Energie-Projekte. Auf Platz 3 steht mit Rendity (zwei Projekte, rund 800.000 Euro) noch eine Immobilien-Plattform.

Darlehen statt Anteil, Immobilie statt Startup

Damit zeigt sich auch beim Crowdfunding in Österreich ein Umstand, der seitens der Startup-Community immer wieder angekreidet wird: Die Risiko-Affinität hält sich in Grenzen. Wenn es darum geht, sein Geld anzulegen, setzt man lieber auf Sicherheit. Die Immobilien-Crowdfunding-Projekte sind üblicherweise als Nachrangdarlehen mit attraktivem Zinssatz gestaltet. Man kann als Investor davon ausgehen, dass schon viel schiefgehen muss, damit man nicht nach einigen Jahren mit einem kleinen, aber soliden Gewinn aussteigt. Auch die genannten erneuerbare Energie-Projekte fuhren ihre Kampagnen in Form von Darlehen. Fazit: Die Crowd borgt ihr Geld lieber her, als riskante Beteiligungsmodelle zu nutzen. Und Geld borgt man halt lieber für ein Wohnhaus in Wien Währing her, als für ein Projekt, dessen Zukunft ungewiss ist. Einschränkend muss freilich erwähnt werden, dass hier auch die Angebotslage entsprechend gestaltet ist: Startup-Crowdfunding-Kampagnen, bei denen Beteiligungen angeboten werden, sind rar. Immobilien-Crowdfunding dagegen hat sich in letzter Zeit bewährt und wird laufend ausgebaut.

+++ Kommentar: Österreich – Im (Gründer-)Land der Vorsichtigen +++

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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