18.06.2025
NEUGRÜNDUNGEN

Österreich mit niedriger Neugründungsrate und hohen Einstiegskosten

Die Neobank bunq untersuchte die Kosten für Unternehmensgründung in Europa. Deutschland, Italien und Österreich sind – was die Anfangskosten betrifft – relativ teuer. Griechenland hingegen bietet attraktive Voraussetzungen für Neugründungen. In Portugal profitieren Unternehmer:innen von einer vergleichsweise günstigen Steuerberatung
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Österreich: hohe Gründungskosten, niedrige Neugründungsrate. (c) FoToArtist_1, Elemenst Envato
Österreich: hohe Gründungskosten, niedrige Neugründungsrate. (c) FoToArtist_1, Elemenst Envato

Bunq ist ein 2012 gegründetes Unternehmen, das sich schnell zur zweitgrößten Neobank Europas entwickelt hat. Brutkasten hat bereits über die Neobank berichtet.  Am gestrigen Dienstag hat Bunq eine Analyse zur Attraktivität der Neugründung in Europa durchgeführt.

Zahlreiche Faktroen gilt es zu berücksichtigen, wenn man in Europa ein Unternehmen neu gründen will. Finanzielle Einstiegshürden stellen immer noch einen entscheidenen Aspekt für Jungunternehmer:innen dar. Europas zweitgrößte Neobank bunq hat deshalb untersucht, wo es in Europa besonders günstig – oder eben teuer – ist. Dafür hat bunq nicht alle europäischen Länder unter die Lupe genommen, sondern jene zehn Länder mit dem höchsten BIP.  Untersucht wurden in der Analyse die benötigten Kapitaleinalgen, Notarskosten, Kosten für die Steuerberatung, Kosten für die Eintragung ins Handelsregister, Gebühren für die Gewerbeanmeldung und für ein Bankkonto zur Gründung eines Unternehmens.

So verzeichnet Österreich die niedrigste Neugründungsrate unter den zehn untersuchten Ländern – bei gleichzeitig höchsten Gründungskosten. In Österreich liegen die Kosten für die Neugründung eines Unternehmens bei mindestens 514 Euro – die Gewerbeanmeldung ist dafür kostenlos. Noch teurer ist die Unternehmensgründung in Italien und Belgien, wo die Kosten bei bis zu mehr als 1.700 Euro liegen können.

Griechenland: niedrige Einstiegskosten und hohe Neugründungsrate

Wem es in Österreich im Winter zu kalt wird, der sei gut beraten, nach Griechenland zu gehen – und das nicht nur wegen des Wetters. Für das Pendant einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung belaufen sich die Kosten in Griechenland auf rund 22 Euro, die Eintragung liegt bei nur 18 Euro. Die Neugründungsrate ist hier dementsprechend hoch – sind doch die finanziellen Hürden um einiges niedriger.

Auch Frankreich ist vergleichsweise günstig – mit 56 Euro ist das Land auf Platz zwei – gefolgt von Irland auf Platz drei. Alle drei Länder – Griechenland, Frankreich und Irland – haben eine entsprechend höhere Neugründungsrate. Zusätzlich zu den niedrigen Neugründungskosten sind auch die Kosten für Steuerberatungen erheblich niedriger. Im Vergleich: In Griechenland bezahlt man für 15 Stunden Steuerberatung 264 Euro, während man in Österreich für dieselbe Anzahl an Stunden mindestens 3.000 Euro rechnen muss.

Hohe Kapitaleinlage in Österreich nötig

In manchen Ländern wird zur Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Kapitaleinlage vorausgesetzt. An der Spitze hier liegt Deutschland, wo Gründer:innen 25.000 Euro Mindesteinlagen benötigen – die Gesamtkosten für eine Neugründung belaufen sich demnach auf mindestens 26.266 Euro. In Österreich werden mit 10.000 Euro weitaus weniger Kapitaleinlagen gefordert – dennoch entsteht insgesamt eine erforderliche Summe von rund 13.000 Euro.

Im Gesamtvergleich wird klar, dass Griechenland, Portugal und Irland mit Blick auf alle untersuchten Kostenfaktoren die günstigsten Bedingungen für die Neugründung bietet.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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