18.06.2025
NEUGRÜNDUNGEN

Österreich mit niedriger Neugründungsrate und hohen Einstiegskosten

Die Neobank bunq untersuchte die Kosten für Unternehmensgründung in Europa. Deutschland, Italien und Österreich sind – was die Anfangskosten betrifft – relativ teuer. Griechenland hingegen bietet attraktive Voraussetzungen für Neugründungen. In Portugal profitieren Unternehmer:innen von einer vergleichsweise günstigen Steuerberatung
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Österreich: hohe Gründungskosten, niedrige Neugründungsrate. (c) FoToArtist_1, Elemenst Envato
Österreich: hohe Gründungskosten, niedrige Neugründungsrate. (c) FoToArtist_1, Elemenst Envato

Bunq ist ein 2012 gegründetes Unternehmen, das sich schnell zur zweitgrößten Neobank Europas entwickelt hat. Brutkasten hat bereits über die Neobank berichtet.  Am gestrigen Dienstag hat Bunq eine Analyse zur Attraktivität der Neugründung in Europa durchgeführt.

Zahlreiche Faktroen gilt es zu berücksichtigen, wenn man in Europa ein Unternehmen neu gründen will. Finanzielle Einstiegshürden stellen immer noch einen entscheidenen Aspekt für Jungunternehmer:innen dar. Europas zweitgrößte Neobank bunq hat deshalb untersucht, wo es in Europa besonders günstig – oder eben teuer – ist. Dafür hat bunq nicht alle europäischen Länder unter die Lupe genommen, sondern jene zehn Länder mit dem höchsten BIP.  Untersucht wurden in der Analyse die benötigten Kapitaleinalgen, Notarskosten, Kosten für die Steuerberatung, Kosten für die Eintragung ins Handelsregister, Gebühren für die Gewerbeanmeldung und für ein Bankkonto zur Gründung eines Unternehmens.

So verzeichnet Österreich die niedrigste Neugründungsrate unter den zehn untersuchten Ländern – bei gleichzeitig höchsten Gründungskosten. In Österreich liegen die Kosten für die Neugründung eines Unternehmens bei mindestens 514 Euro – die Gewerbeanmeldung ist dafür kostenlos. Noch teurer ist die Unternehmensgründung in Italien und Belgien, wo die Kosten bei bis zu mehr als 1.700 Euro liegen können.

Griechenland: niedrige Einstiegskosten und hohe Neugründungsrate

Wem es in Österreich im Winter zu kalt wird, der sei gut beraten, nach Griechenland zu gehen – und das nicht nur wegen des Wetters. Für das Pendant einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung belaufen sich die Kosten in Griechenland auf rund 22 Euro, die Eintragung liegt bei nur 18 Euro. Die Neugründungsrate ist hier dementsprechend hoch – sind doch die finanziellen Hürden um einiges niedriger.

Auch Frankreich ist vergleichsweise günstig – mit 56 Euro ist das Land auf Platz zwei – gefolgt von Irland auf Platz drei. Alle drei Länder – Griechenland, Frankreich und Irland – haben eine entsprechend höhere Neugründungsrate. Zusätzlich zu den niedrigen Neugründungskosten sind auch die Kosten für Steuerberatungen erheblich niedriger. Im Vergleich: In Griechenland bezahlt man für 15 Stunden Steuerberatung 264 Euro, während man in Österreich für dieselbe Anzahl an Stunden mindestens 3.000 Euro rechnen muss.

Hohe Kapitaleinlage in Österreich nötig

In manchen Ländern wird zur Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Kapitaleinlage vorausgesetzt. An der Spitze hier liegt Deutschland, wo Gründer:innen 25.000 Euro Mindesteinlagen benötigen – die Gesamtkosten für eine Neugründung belaufen sich demnach auf mindestens 26.266 Euro. In Österreich werden mit 10.000 Euro weitaus weniger Kapitaleinlagen gefordert – dennoch entsteht insgesamt eine erforderliche Summe von rund 13.000 Euro.

Im Gesamtvergleich wird klar, dass Griechenland, Portugal und Irland mit Blick auf alle untersuchten Kostenfaktoren die günstigsten Bedingungen für die Neugründung bietet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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