07.11.2018

Studie: Österreich bei E-Government vor Schweiz und Deutschland

Der eGovernment Monitor beleuchtet jährlich im Auftrag der deutschen Regierung die E-Government-Situation im Nachbarland. Dazu werden Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer herangezogen.
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E-Government - eGovernment Monitor
(c) fotolia.com - momius

Man könnte nun argumentieren, es gibt andere Länder mit denen man sich im E-Government-Bereich vergleichen sollte, wenn man es wirklich ernst meint – etwa Vorreiter Estland. Für den seit 2012 jährlich von der deutschen Regierung in Auftrag gegebenen eGovernment Monitor halten – aus anderen logischen Gründen – Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer her. Je etwas mehr als 1000 Personen wurden für die repräsentative Erhebung pro Land befragt. Und siehe da: Im DACH-Vergleich steht Österreich bei der E-Government-Nutzung klar als Spitzenreiter da. Allerdings sinkt hierzulande langfristig die Zufriedenheit mit dem Angebot.

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Sinkende E-Government-Nutzung bei den Nachbarn

Es ist ein durchaus bemerkenswerter Trend, der in unseren deutschsprachigen Nachbarländern festzustellen ist. Seit 2012 sank in Deutschland und der Schweiz die Nutzung von E-Government-Angeboten. Zur Erklärung: In diese werden etwa die einfache Informationssuche auf Websites des öffentlichen Bereichs genau so wie E-Mail-Kommunikation mit öffentlichen Stellen und tatsächliche Antragstellungen hineingerechnet. Österreich, das bereits bei der ersten Erhebung mit 67 Prozent der Bevölkerung als NutzerInnen des Angebots im DACH-Vergleich an der Spitze lag, verzeichnet hingegen einen Aufwärtstrend. Inzwischen nutzen 74 Prozent der ÖsterreicherInnen E-Government-Services. Die Schweiz kommt bei 55, Deutschland gar nur bei 40 Prozent zu stehen.

Österreich in den meisten Teilbereichen vorne

Besonders herausstechend ist Österreichs Vorsprung in Sachen elektronischer Antragstellung. So wird etwa die Steuererklärung von 74 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen online erledigt (D: 42 Prozent; CH: 58 Prozent). Auch bei der Nutzungshäufigkeit unter den aktiven NutzerInnen liegt Österreich mit durchschnittlich 3,5 Mal im Jahr vor Deutschland und der Schweiz (beide 3,1). Ebenso liegt Österreich bei der Nutzung mobiler Government-Dienste im DACH-Vergleich vorne. In allen drei Ländern zeigt sich, dass vor allem der Bildungsgrad der Befragten ausschlaggebend für die Nutzung von E-Government-Services ist. Das Alter sei hingegen nahezu irrelevant, schreiben die StudienautorInnen.

Schramböck: “hinken der technischen Entwicklung hinterher”

Im Langzeitvergleich rückläufig ist dagegen die Zufriedenheit mit E-Government-Diensten in Österreich. Waren 2012 noch 79 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen zufrieden mit dem Angebot, sind es dieses Jahr nur mehr 72 Prozent (CH: 71; D: 58). Allerdings stieg die Zufriedenheit hierzulande zuletzt wieder an. 2017 hatte der Wert 64 Prozent betragen. “Österreich hat zu lange das hohe Niveau verwaltet und jetzt hinken wir der technischen Entwicklung hinterher. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der öffentlichen Hand dieselbe Benutzerfreundlichkeit und Serviceorientierung, die sie von privaten Anbietern gewohnt sind. Je moderner und simpler die Angebote der Verwaltung sind, umso öfter werden sie genutzt und nachgefragt”, schreibt dazu Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung.

Konkrete Pläne

Man arbeite an entsprechenden Maßnahmen. Neben erleichterten Zugangsmodalitäten (Single-Sign-On) und verbesserter Benutzerfreundlichkeit stehe vor allem die Kompatibilität mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten im Fokus. Im Endausbau soll es möglich sein, Behördenwege via App auf einem zentralen Internetportal schnell und einfach zu erledigen, heißt es in der Aussendung. So sollen vorerst die zehn häufigsten Verwaltungswege der ÖsterreicherInnen digitalisiert werden. Ab März 2019 würden mit der elektronischen An- und Ummeldung, einer Erinnerung für die Passerneuerung und dem “digitalen Baby Point” die ersten Amtswege mobil verfügbar sein.

⇒ Zur Page des eGovernment Monitor mit Studiendownload

Andreas Tschas und Margarete Schramböck im Video-Interview zur Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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