07.11.2018

Studie: Österreich bei E-Government vor Schweiz und Deutschland

Der eGovernment Monitor beleuchtet jährlich im Auftrag der deutschen Regierung die E-Government-Situation im Nachbarland. Dazu werden Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer herangezogen.
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E-Government - eGovernment Monitor
(c) fotolia.com - momius

Man könnte nun argumentieren, es gibt andere Länder mit denen man sich im E-Government-Bereich vergleichen sollte, wenn man es wirklich ernst meint – etwa Vorreiter Estland. Für den seit 2012 jährlich von der deutschen Regierung in Auftrag gegebenen eGovernment Monitor halten – aus anderen logischen Gründen – Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer her. Je etwas mehr als 1000 Personen wurden für die repräsentative Erhebung pro Land befragt. Und siehe da: Im DACH-Vergleich steht Österreich bei der E-Government-Nutzung klar als Spitzenreiter da. Allerdings sinkt hierzulande langfristig die Zufriedenheit mit dem Angebot.

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Sinkende E-Government-Nutzung bei den Nachbarn

Es ist ein durchaus bemerkenswerter Trend, der in unseren deutschsprachigen Nachbarländern festzustellen ist. Seit 2012 sank in Deutschland und der Schweiz die Nutzung von E-Government-Angeboten. Zur Erklärung: In diese werden etwa die einfache Informationssuche auf Websites des öffentlichen Bereichs genau so wie E-Mail-Kommunikation mit öffentlichen Stellen und tatsächliche Antragstellungen hineingerechnet. Österreich, das bereits bei der ersten Erhebung mit 67 Prozent der Bevölkerung als NutzerInnen des Angebots im DACH-Vergleich an der Spitze lag, verzeichnet hingegen einen Aufwärtstrend. Inzwischen nutzen 74 Prozent der ÖsterreicherInnen E-Government-Services. Die Schweiz kommt bei 55, Deutschland gar nur bei 40 Prozent zu stehen.

Österreich in den meisten Teilbereichen vorne

Besonders herausstechend ist Österreichs Vorsprung in Sachen elektronischer Antragstellung. So wird etwa die Steuererklärung von 74 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen online erledigt (D: 42 Prozent; CH: 58 Prozent). Auch bei der Nutzungshäufigkeit unter den aktiven NutzerInnen liegt Österreich mit durchschnittlich 3,5 Mal im Jahr vor Deutschland und der Schweiz (beide 3,1). Ebenso liegt Österreich bei der Nutzung mobiler Government-Dienste im DACH-Vergleich vorne. In allen drei Ländern zeigt sich, dass vor allem der Bildungsgrad der Befragten ausschlaggebend für die Nutzung von E-Government-Services ist. Das Alter sei hingegen nahezu irrelevant, schreiben die StudienautorInnen.

Schramböck: „hinken der technischen Entwicklung hinterher“

Im Langzeitvergleich rückläufig ist dagegen die Zufriedenheit mit E-Government-Diensten in Österreich. Waren 2012 noch 79 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen zufrieden mit dem Angebot, sind es dieses Jahr nur mehr 72 Prozent (CH: 71; D: 58). Allerdings stieg die Zufriedenheit hierzulande zuletzt wieder an. 2017 hatte der Wert 64 Prozent betragen. „Österreich hat zu lange das hohe Niveau verwaltet und jetzt hinken wir der technischen Entwicklung hinterher. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der öffentlichen Hand dieselbe Benutzerfreundlichkeit und Serviceorientierung, die sie von privaten Anbietern gewohnt sind. Je moderner und simpler die Angebote der Verwaltung sind, umso öfter werden sie genutzt und nachgefragt“, schreibt dazu Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung.

Konkrete Pläne

Man arbeite an entsprechenden Maßnahmen. Neben erleichterten Zugangsmodalitäten (Single-Sign-On) und verbesserter Benutzerfreundlichkeit stehe vor allem die Kompatibilität mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten im Fokus. Im Endausbau soll es möglich sein, Behördenwege via App auf einem zentralen Internetportal schnell und einfach zu erledigen, heißt es in der Aussendung. So sollen vorerst die zehn häufigsten Verwaltungswege der ÖsterreicherInnen digitalisiert werden. Ab März 2019 würden mit der elektronischen An- und Ummeldung, einer Erinnerung für die Passerneuerung und dem „digitalen Baby Point“ die ersten Amtswege mobil verfügbar sein.

⇒ Zur Page des eGovernment Monitor mit Studiendownload

Andreas Tschas und Margarete Schramböck im Video-Interview zur Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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