07.11.2018

Studie: Österreich bei E-Government vor Schweiz und Deutschland

Der eGovernment Monitor beleuchtet jährlich im Auftrag der deutschen Regierung die E-Government-Situation im Nachbarland. Dazu werden Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer herangezogen.
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E-Government - eGovernment Monitor
(c) fotolia.com - momius

Man könnte nun argumentieren, es gibt andere Länder mit denen man sich im E-Government-Bereich vergleichen sollte, wenn man es wirklich ernst meint – etwa Vorreiter Estland. Für den seit 2012 jährlich von der deutschen Regierung in Auftrag gegebenen eGovernment Monitor halten – aus anderen logischen Gründen – Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer her. Je etwas mehr als 1000 Personen wurden für die repräsentative Erhebung pro Land befragt. Und siehe da: Im DACH-Vergleich steht Österreich bei der E-Government-Nutzung klar als Spitzenreiter da. Allerdings sinkt hierzulande langfristig die Zufriedenheit mit dem Angebot.

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Sinkende E-Government-Nutzung bei den Nachbarn

Es ist ein durchaus bemerkenswerter Trend, der in unseren deutschsprachigen Nachbarländern festzustellen ist. Seit 2012 sank in Deutschland und der Schweiz die Nutzung von E-Government-Angeboten. Zur Erklärung: In diese werden etwa die einfache Informationssuche auf Websites des öffentlichen Bereichs genau so wie E-Mail-Kommunikation mit öffentlichen Stellen und tatsächliche Antragstellungen hineingerechnet. Österreich, das bereits bei der ersten Erhebung mit 67 Prozent der Bevölkerung als NutzerInnen des Angebots im DACH-Vergleich an der Spitze lag, verzeichnet hingegen einen Aufwärtstrend. Inzwischen nutzen 74 Prozent der ÖsterreicherInnen E-Government-Services. Die Schweiz kommt bei 55, Deutschland gar nur bei 40 Prozent zu stehen.

Österreich in den meisten Teilbereichen vorne

Besonders herausstechend ist Österreichs Vorsprung in Sachen elektronischer Antragstellung. So wird etwa die Steuererklärung von 74 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen online erledigt (D: 42 Prozent; CH: 58 Prozent). Auch bei der Nutzungshäufigkeit unter den aktiven NutzerInnen liegt Österreich mit durchschnittlich 3,5 Mal im Jahr vor Deutschland und der Schweiz (beide 3,1). Ebenso liegt Österreich bei der Nutzung mobiler Government-Dienste im DACH-Vergleich vorne. In allen drei Ländern zeigt sich, dass vor allem der Bildungsgrad der Befragten ausschlaggebend für die Nutzung von E-Government-Services ist. Das Alter sei hingegen nahezu irrelevant, schreiben die StudienautorInnen.

Schramböck: „hinken der technischen Entwicklung hinterher“

Im Langzeitvergleich rückläufig ist dagegen die Zufriedenheit mit E-Government-Diensten in Österreich. Waren 2012 noch 79 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen zufrieden mit dem Angebot, sind es dieses Jahr nur mehr 72 Prozent (CH: 71; D: 58). Allerdings stieg die Zufriedenheit hierzulande zuletzt wieder an. 2017 hatte der Wert 64 Prozent betragen. „Österreich hat zu lange das hohe Niveau verwaltet und jetzt hinken wir der technischen Entwicklung hinterher. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der öffentlichen Hand dieselbe Benutzerfreundlichkeit und Serviceorientierung, die sie von privaten Anbietern gewohnt sind. Je moderner und simpler die Angebote der Verwaltung sind, umso öfter werden sie genutzt und nachgefragt“, schreibt dazu Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung.

Konkrete Pläne

Man arbeite an entsprechenden Maßnahmen. Neben erleichterten Zugangsmodalitäten (Single-Sign-On) und verbesserter Benutzerfreundlichkeit stehe vor allem die Kompatibilität mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten im Fokus. Im Endausbau soll es möglich sein, Behördenwege via App auf einem zentralen Internetportal schnell und einfach zu erledigen, heißt es in der Aussendung. So sollen vorerst die zehn häufigsten Verwaltungswege der ÖsterreicherInnen digitalisiert werden. Ab März 2019 würden mit der elektronischen An- und Ummeldung, einer Erinnerung für die Passerneuerung und dem „digitalen Baby Point“ die ersten Amtswege mobil verfügbar sein.

⇒ Zur Page des eGovernment Monitor mit Studiendownload

Andreas Tschas und Margarete Schramböck im Video-Interview zur Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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