08.07.2025
EY AI BAROMETER

Österreich bei KI-Akzeptanz Schlusslicht im Europa-Vergleich

Für das EY European AI Barometer 2025 wurden Personen in mehreren europäischen Ländern befragt. Österreich sticht dabei durch besonders große Skepsis heraus.
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(c) Adobe Stock / AI generated
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Dass Künstliche Intelligenz – insbesondere generative KI – eine weitere technologische Revolution darstellt, die den Alltag der Menschen nachhaltig verändert, steht mittlerweile für die meisten außer Frage. Entsprechend steigert sich auch die Akzeptanz für die Technologie. Das zeigt auch der EY European AI Barometer 2025, für den fast 5.000 Arbeitnehmer:innen in neun europäischen Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien und Niederlande), darunter 500 in Österreich, befragt wurden.

16 Prozent in Österreich sehe KI negativ

Demnach sehen aktuell 70 Prozent der Befragten in Europa KI sehr oder eher positiv – vergangenes Jahr waren es noch 63 Prozent. In der Länderstatistik zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Während die Schweiz mit einem Anteil von 76 Prozent 2025 hier ganz oben steht, findet sich Österreich mit einem Anteil von 64 Prozent (2024: 52 Prozent) ganz unten in der Liste der Länder in der Studie. Zu 20 Prozent Personen mit neutraler Einstellung gegenüber Künstlicher Intelligenz kommen hierzulande 16 Prozent mit einer eher oder sehr negativen Einstellung hinzu – ein deutlicher Höchstwert im Vergleich mit den anderen Ländern. In Spanien sind es etwa nur fünf Prozent.

Zu tun haben könnte diese vergleichsweise geringere Akzeptanz mit einem weiteren Wert, bei dem Österreich (in diesem Fall gemeinsam mit Frankreich) das Schlusslicht bildet: der KI-Nutzung. 73 Prozent der Befragten hierzulande haben demnach mit KI-Anwendungen wie ChatGPT nach eigenen Angaben schon einmal „zu tun gehabt“ bzw. diese aktiv genutzt (2024: 69 Prozent). In der Schweiz liegt dieser Wert bei 85 Prozent.

Österreich am restriktivsten bei KI am Arbeitsplatz

Über dem Europa-Schnitt liegt Österreich beim Anteil jener, die KI-Anwendungen nur privat genutzt haben (37 Prozent / Europa: 34 Prozent), deutlich unter dem Schnitt dagegen bei jenen, die diese nur oder auch beruflich genutzt haben (36 zu 44 Prozent). Das verwundert nicht, wenn man die Ergebnisse eines weiteren Fragesets betrachtet: Während europaweit 32 Prozent der Befragten KI-Tools beim Arbeitgeber ohne Einschränkungen nutzen dürfen, sind es in Österreich nur 20 Prozent. Weitere 36 Prozent dürfen hierzulande im Job KI-Tools mit Einschränkung nutzen (Europa: 35 Prozent). Auch hier gibt es aber eine deutliche Steigerung zu 2024: Im Vorjahr durfte nur knapp jede:r siebte Österreicher:in KI am Arbeitsplatz uneingeschränkt verwenden (15 Prozent), für etwas weniger als ein Drittel (31 Prozent) waren KI-Applikationen verboten.

Österreicher:innen am häufigsten mit schlechten KI-Erfahrungen

Und in noch einer weiteren Statistik, die einen Zusammenhang mit dem vergleichsweise niedrigen Akzeptanzwert haben könnte, steht Österreich ganz unten im Europa-Vergleich: bei der Beurteilung der Erfahrungen mit KI. 21 Prozent haben hierzulande demnach ausnahmslos oder eher negative Erfahrungen gemacht – in Portugal, das sich auf dieser Liste ganz oben findet, liegt der Wert bei 10 Prozent. Auch in Österreich überwiegen die eher oder ausschließlich positiven Erfahrungen aber somit mit 79 Prozent sehr deutlich.

EY-Partnerin Zach: „noch am Ende des Ländervergleichs, doch die Dynamik stimmt“

Susanne Zach, AI & Data Lead Partnerin bei EY Österreich, sieht Österreichs Schlusslicht-Position aufgrund der Verbesserung zum Vorjahr nicht so tragisch und gibt sich optimistisch: „Österreich liegt zwar aktuell noch am Ende des Ländervergleichs, doch die Dynamik stimmt: Die Akzeptanz wächst, die Nutzung steigt, und die Erfahrungen sind überwiegend positiv. Das ist eine starke Basis, auf der wir aufbauen können – wenn Unternehmen jetzt gezielt in Kompetenzaufbau und Anwendung investieren, kann Österreich vom Nachzügler zum Vorreiter werden.“

Erwartung, dass Unternehmen wegen KI weniger Personal brauchen, in Österreich am geringsten

Was die zukünftigen Implikationen von KI betrifft, sind die österreichischen Befragten im Europa-Vergleich jedoch ebenfalls zurückhaltender. Nur in Frankreich ist der Anteil der Personen, die glauben, dass Künstliche Intelligenz keine Auswirkung auf ihre Arbeit haben wird, mit 42 Prozent höher als in Österreich mit 40 Prozent. Und bei der Frage, ob man glaube, dass KI dazu führen werde, dass Unternehmen weniger Personal benötigen, liegt Österreich mit 66 Prozent „Ja, definitiv“- und „eher ja“-Angaben abermals europaweit ganz unten.

Zufriedenheit mit KI-Schulungen durch Arbeitgeber:innen in Österreich am niedrigsten

Ob da Schulungen helfen? Nur in Portugal geben jedenfalls mit 47 Prozent weniger Befragte als in Österreich (48 Prozent) an, sich im Bereich KI beruflich oder privat (oder in beiden Bereichen) weiterzubilden. Und bei der Zufriedenheit mit dem KI-Weiterbildungsangebot durch Arbeitgeber:innen liegt Österreich mit 19 Prozent abermals ganz hinten (Europa-Schnitt: 24 Prozent). Führungskräfte sehen das übrigens anders: 47 Prozent der befragten österreichischen Führungskräfte geben an, dass ihre Teammitglieder ausreichend Schulungsmöglichkeiten bekommen, um effektiv mit KI zu arbeiten (Europa: 53 Prozent).

Österreicher:innen glauben tendenziell nicht, dass KI die Produktivität des Managements steigert

Auch bei der Produktivitätssteigerung gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen Mitarbeitenden und der Führungsebene: 47 Prozent des Managements (Europa: 57 Prozent) geben an, dass KI die Produktivität des Teams steigert, aber nur knapp 19 Prozent der Mitarbeitenden (Europa: 32 Prozent) glauben, dass KI die Produktivität des Managements steigert.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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