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Es ist soweit: Das neue Alternativfinanzierungsgesetz wurde heute, Dienstag, vom Ministerrat beschlossen. Es soll die Finanzierung von Startups sowie Klein- und Mittelbetrieben erleichtern, aber auch neue Ideen unterstützen und den Unternehmergeist in Österreich stärken.
“Wir wollen Crowdfunding als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Kreditfinanzierung etablieren und damit den Unternehmergeist im Land stärken. Das neue Gesetz unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver”, so Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. “Vor allem Startups und KMUs erhalten dadurch Starthilfe bis der Motor läuft. Ein weiterer Vorteil ist, dass junge Unternehmer schon in einer sehr frühen Phase Feedback zu ihrer Produktidee direkt vom Markt erhalten”. Im Sinne einer ausgewogenen Lösung berücksichtige das Gesetz auch Anlegerschutzinteressen.
Auch Staatssekretär Harald Mahrer sieht großes Potenzial im neuen Gesetz: “Es ist für Österreich ein wichtiger Meilenstein am Weg zum Startup-Land Nr. 1 in Europa. Die neuen Crowdfunding-Regeln sind ein mutiges, sehr kompetitives Modell, mit dem wir in Europa eine Vorreiterrolle einnehmen. Damit schaffen wir den Nährboden für nachhaltige Gründungen und zukünftige Arbeitsplätze”, so Mahrer. Mit dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz werde einerseits neuer Zugang zu Kapital für Unternehmen, andererseits Rechtssicherheit und der notwendige Anlegerschutz gewährleistet.
Was beinhaltet das Gesetz? In Zukunft ist erst ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Derzeit liegt die Grenze noch bei 250.000 Euro. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 Millionen und fünf Millionen Euro ist in Zukunft nur noch ein vereinfachter Prospekt zu erstellen (Prospektpflicht light). Ein Investor kann pro Projekt bis zu 5.000 Euro im Jahr investieren. Diese 5.000 Euro-Grenze kann aber überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2.500 Euro netto verdient – dann kann das zweifache des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro Investor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5.000 Euro ist. Das Rücktrittsrecht für Anleger beträgt wie im Konsumentenschutzgesetz zwei Wochen.
Emittenten dürfen gemäß Alternativfinanzierungsgesetz binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Millionen Euro – abzüglich der bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge – aufnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden. Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden KMU selbst oder über Crowdfunding-Plattformen