20.03.2026
KOMMENTAR

Österreich als Braindrain-Europameister?

In einem aktuellen Ranking sind vier der "Top 30 Most Influential People" im Deep-Tech-Bereich in Europa Österreicher, in einem anderen schafft es kein heimisches Startup unter die "Top 100 Rising European Startups". Müssen Österreicher:innen ins Ausland, um richtig erfolgreich zu werden?
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brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Porträt (c) Dervisevic/brutkasten; Hintergrund (c) Kajetan Powolny via Unsplash
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Porträt (c) Dervisevic/brutkasten; Hintergrund (c) Kajetan Powolny via Unsplash

Rankings können sehr subjektiv sein. Vermutlich hätten die Verfasser:innen des „European Deep Tech Report“ von Lakestar, Walden Catalyst Ventures und Dealroom ohne große Not auch 30 andere „Top 30 Most Influential People“ in der europäischen Deep-Tech-Welt finden können. Und vermutlich hätte der Pariser Startup-Event-Veranstalter VivaTech zumindest die Hälfte seiner „Top 100 Rising European Startups“ durch andere austauschen können, ohne zu großes Unverständnis auszulösen.

Aber solche Rankings zeigen Tendenzen. Sie liefern statistische Werte. Im konkreten Fall etwa, dass 28 der 100 Top-Startups aus dem Vereinigten Königreich kommen, je 23 aus Deutschland und Frankreich und je sechs aus Schweden und den Niederlanden, aber kein einziges aus Österreich. Das hat eine gewisse Aussagekraft. Im anderen Ranking kommen dagegen nicht weniger als vier der Top 30 aus Österreich (brutkasten berichtete). Auch das hat eine gewisse Aussagekraft.

Erfolgreich im Ausland

Und zusammengenommen wird die Aussagekraft noch etwas größer: Österreich bringt anscheinend überdurchschnittlich viele herausragende Tech-Persönlichkeiten hervor, während gleichzeitig der Aufbau eines herausragenden Tech-Startups in Österreich überdurchschnittlich schwer zu sein scheint. Die logische Schlussfolgerung: Man muss in vielen Fällen das Land verlassen, um richtig erfolgreich zu werden. Und das bedeutet: Braindrain.

Aber stimmt das wirklich? Zumindest eines der genannten Top-100-Startups hat einen österreichischen Co-Founder und CEO: Isar Aerospace aus München mit Daniel Metzler. Er verließ also das Land, um andernorts durchzustarten. Und er ist bekanntlich nicht der Einzige: Man denke an Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal mit N26 oder Florian Prucker mit Scalable Capital in Deutschland. Oder an Eric Steinberger und Sebastian De Ro mit Magic bzw. Ramin Hasani und Mathias Lechner mit Liquid AI in den USA. Sie alle erreichten im Ausland mit ihren Startups den Unicorn-Status.

Mindestens ebenso gut lässt sich die These mit den Österreichern unter den oben genannten „Top 30 Most Influential People“ illustrieren: Hermann Hauser baute mit ARM einen der weltgrößten Chip-Konzerne vom Vereinigten Königreich aus auf; Peter Steinberger sorgte mit OpenClaw für einen globalen Hype, um sich dann von OpenAI in den USA anwerben zu lassen; Andreas Klinger kehrte nach einer erfolgreichen Karriere im Silicon Valley nach Europa zurück, wählte aber Berlin als Standort; und Apex-Ventures-Gründer und Managing Partner Andreas Riegler hatte bereits eine umfassende internationale Karriere (u.a. bei Sony) hinter sich, bevor er seine VC-Gesellschaft in Österreich gründete.

Warum ist das so? Liegt es am Mindset in Österreich, das sich zumindest langsam zu wandeln scheint? Liegt es an der Kapitalverfügbarkeit, bei der es auf politischer Seite mit dem Dachfonds zumindest guten Willen (wenn auch kein Wundermittel) zu geben scheint? Oder liegt es, wie in einer kürzlich auf LinkedIn aufgekommenen Diskussion zu den Unterschieden zwischen Österreich und Schweden etwa von Andreas Treichl vorgebracht wurde, an der hierzulande schwachen Kapitalmarkt-Kultur, wo sich weiterhin wenig tut?

Vorbilder

Vermutlich sind es alle drei und noch ein paar mehr Faktoren. Der Blick auf Schweden zahlt sich für die heimische Politik in jedem Fall aus. Das Land hat nur etwas mehr Einwohner:innen als Österreich, aber fast zehnmal so viele Unicorns. Und es ist nicht das einzige Land in ungefähr gleicher oder sogar kleinerer Größe, das die alte österreichische „wir sind ja nur ein kleines Land“-These widerlegt. Die Schweiz, Irland, Estland und noch einige mehr – sie alle bieten in bestimmten Bereichen Best-Practice-Beispiele, bei denen Österreich gut beraten wäre, sie sich genauer anzusehen.

Dabei gilt: Natürlich sind auch die anderen Länder nicht perfekt. Natürlich wird auch hierzulande einiges richtig gemacht. Es braucht kein Österreich-Bashing (und auch kein EU-Bashing). Es braucht keine Resignation. Im Gegenteil braucht es den (politischen) Willen und den Antrieb, die Bedingungen zu verbessern, und die nötige Offenheit, um zu erkennen, dass was in anderen europäischen Ländern ähnlicher Größe möglich ist, in Österreich nicht unmöglich sein kann.

Und damit zurück zu den Rankings: Kein Startup unter den Top 100 zu haben, ist bei so einem subjektiven Ranking kein Weltuntergang – vielleicht sind nächstes Jahr zwei drauf. Und vier Leute unter den Top 30 zu haben, ist kein Grund, sich selbst auf die Schulter zu klopfen. Schlüsse kann man dennoch daraus ziehen. Zum Beispiel diesen: In einem Ranking sollte Österreich unbedingt vermeiden, Platz 1 zu holen – lasst uns nicht Braindrain-Europameister werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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