22.06.2022

OeNPAY Electronic Identity Challenge – Ideenwettbewerb gestartet

OeNPAY startet einen Ideenwettbewerb und sucht Anwendungsfälle der e-ID. Ideen können von 20. Juni bis 31. August eingebracht werden.
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OeNPAY, ID, e-ID, elektronische Identität,
© OeNPAY – Ideen können bis 31. August eingereicht werden.
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Innerhalb der letzten zwei Jahren hat in Österreich ein digitaler Boost stattgefunden. Elektronische Identität (e-ID) etwa kommt bereits in mehreren Branchen zum Einsatz. Allerdings hat sich eine branchenübergreifende Lösung hierzulande noch nicht durchgesetzt. OeNPAY möchte daher die Entwicklung einer sicheren, interoperablen e-ID-Infrastruktur unterstützen, die als Schnittstelle zu privatwirtschaftlichen und staatlichen digitalen Services genutzt werden kann.

OeNPAY sucht neue Ideen

Aus diesem Grund hat OeNPAY, die Innovations-Initiative der Oesterreichischen Nationalbank zur flächendeckenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in Österreich, am 20. Juni den Ideenwettbewerb „e-IDentifiziere dich!“ gestartet.

Gesucht werden konkrete Anwendungsmöglichkeiten von e-ID in den verschiedensten Branchen. Teilnehmen können alle Personen, die potenziellen Bedarf für „electronic Identity“ identifizieren, teilen und sie zukunftsfit machen möchten.

Bis 31. August ist es Interessierten möglich, auf einer Online-Plattform Ideen aus dem privaten oder beruflichen Alltag einzubringen. Dabei dürfen die Anwendungsfälle vielseitig sein: etwa das Bezahlen von Parkscheinen, das Autorisieren des Mindestalters oder das Öffnen von Türen zu freigeschalteten Räumen.

ID und die moderne Technologie

Zur Erklärung: Identifikation ist keine neue Erfindung des Corona-Zeitalters, sondern spielt seit geraumer Zeit eine Rolle im Alltag. Sie ermöglicht uns, nachzuweisen, wer wir sind. In analoger Form kommen dafür zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder e-Card zum Einsatz.

Moderne Technologien bieten nun jedoch die Chance, diesen Identifikationsprozess zu digitalisieren: Amtswege und Dienstleistungen, die zuvor nur persönlich abgewickelt werden konnten, geschehen somit nun rein digital. Im elektronischen Zahlungsverkehr und im e-Government etwa ist die Nutzung von einfachen und sicheren Identifikationslösungen (bei Einmalzahlungen, Steuerausgleich oder Kreditantrag) bereits unabdingbar.

„Aktuell finden sich zahlreiche nationale und internationale, staatliche und private e-ID-Lösungen parallel am Markt. Größtenteils funktionieren diese nicht miteinander und existieren nebeneinander, mit wenig Durchdringung in der breiten Bevölkerung. Das bremst die dringend notwendige Digitalisierung auf nationaler und internationaler Ebene“, sagt Bernhard Krick, einer der beiden Geschäftsführer der OeNPAY Financial Innovation HUB GmbH.

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(c) OeNPAY – Die beiden Geschäftsführer von OeNPAY Bernhard Krick (l.) und Franz Deim.

Er weiß, dass die Anwendungsmöglichkeiten der e-ID weit über den Payment-Bereich hinaus gehen und unbegrenzt für alle digitalen Interaktionen einsetzbar sind, die einen Identitätsnachweis erfordern. Neben der erwähnten Durchdringung fehle es außerdem an ausgereiften Regeln und Normen, wie digitale Identitätsangebote gestaltet sein sollen.

Lösungen nicht interoperabel

Die Konsequenz: private und öffentliche e-ID-Lösungen am Markt funktionieren Großteils nicht interoperabel und entsprechen keinem einheitlichen Rechts- und Sicherheitsstandard. Diesem Zustand möchte die OeNPAY mit ihrem Ideenwettbewerb ein Ende setzen und verweist auf die Vorteile der e-ID.

Einmal eingerichtet, sei sie fixer Bestandteil der digitalen Brieftasche und somit ständiger Begleiter, der viele Funktionen in bloß einer Technologie abdecken kann. Zudem gewährleiste eine interoperable e-ID-Infrastruktur, dass mehrere e-ID Lösungen von unterschiedlichen Anbietern am Markt existieren können.

Kurz gesagt: Das große Ziel der OeNPAY ist es, entsprechend der Bestrebungen der EU zur Schaffung einer europäischen digitalen Identität, eine nationale e-ID-Infrastruktur zu schaffen, die ebenso in europäische Modelle integrierbar ist und internationale e-ID Lösungen am nationalen Markt unterstützt.

Vorteile einer e-ID

Laut OeNPAY funktioniert eine solch umfassende Infrastruktur, wenn sie DSGVO-konform ist, rechtlichen Anforderungen der europäischen eIDAS-Verordnung entspricht und zum Datenschutz, zur Kriminalitäts- und Betrugsreduktion sowie zur Sicherheit vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl beiträgt.

Die Challenge selbst ist mit einem Preisgeld von 3.000 Euro dotiert. Nach der Auswahl der besten Projekte werden diese Ideen weiterführend von OeNPAY analysiert, gemeinsam ausgearbeitet und gegebenenfalls mit Partnerorganisationen umgesetzt.

Eine Jury mit Vertreter:innen aus den Bereichen Wissenschaft und Innovation, Finanz und Payment sowie aus dem Datenschutz wird schlussendlich im September die spannendsten Einreichungen aus dem Wettbewerb evaluieren.

Katalysator für Innovation

OeNPAY-Geschäftsführer Franz Deim sieht in einer ganzheitlich sicheren e-ID-Infrastruktur nicht nur Vorteile für Wirtschaft und für die öffentliche Verwaltung, wie er abschließend erwähnt, sondern auch eine Erleichterung des Alltags aller Personen.

„Eine solche umfassende e-ID-Infrastruktur kann nur durch die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern des öffentlichen und privaten Sektors geschaffen werden“, sagt er. „Wir als OeNPAY sehen uns als Katalysator für Innovation und als Brückenbauer zwischen den einzelnen Akteuren am Markt. Wir möchten eine gemeinsame, branchenübergreifende Lösung stärken und möglichst viele Personen in diesen Prozess miteinbeziehen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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