06.12.2019

Großauftrag: öKlo liefert mehr als 120 Toiletten zum Skifliegen am Kulm

Das niederösterreichische Startup öKlo zieht mit dem rund 20.000 Besucher starken Skifliegen am Kulm einen Großauftrag an Land. Wir haben bei Co-Founder und CEO Niko Bogianzidis auch nachgefragt, wie das Geschäft mit dem kleinen und großen Geschäft sonst so läuft.
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öKlo: Co-Founder Niko Bogianzidis - Skifliegen am Kulm
(c) öKlo: Co-Founder Niko Bogianzidis

„Wir machen Scheiße zu Geld – und zwar doppelt“ – mit diesem Claim zogen die öKlo-Gründer vor mittlerweile zweieinhalb Jahren ins Feld. Ihre gänzlich Chemikalien-freien Miet-Toiletten sollen nicht nur als nachhaltige Alternative zu den bisherigen Produkten punkten – die Holz-Häuschen heben sich auch optisch ab. „Unsere Toiletten sind zudem um einiges luxuriöser als herkömmliche Plastiktoiletten. Sie bieten unter anderem Solarlicht mit Bewegungsmelder, Desinfektionsmittel, Spiegel und Mistkübel für Hygieneartikel“, meint Co-Founder und CEO Niko Bogianzidis. Kein Wunder also, dass man derzeit etwa fünf Wiener und drei niederösterreichsiche Weihnachtsmärkte mit insgesamt rund 70 öKlos bestückt, wie der Gründer dem brutkasten erzählt.

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Toiletten für 20.000 Skiflug-Fans am Kulm dank Kaltakquise

Hütten-Flair wird es auch beim Skiflug-Weltcup von 14. bis 16. Februar am Kulm in der Steiermark geben. Für öKlo ist das Event mit rund 20.000 erwarteten Besuchern ein Großauftrag: Mehr als 120 Toiletten wird man dort hinliefern. Zudem entsendet das Startup mit Sitz in Wolkersdorf/Niederösterreich Service-Mitarbeiter, die den Zustand und die Hygiene im Auge behalten. Den Auftrag habe man sich durch Kaltakquise geholt, erzählt Bogianzidis: „Wir haben sie direkt angeschrieben und gefragt, wie zufrieden sie mit der Toilettensituation sind“.

Weiterer öKlo-Ausbau: Standort in Westösterreich geplant

Klarerweise soll es nicht bei dem einen Großevent bleiben. „Wir bauen jetzt weiter aus und können dann im nächsten Jahr Veranstaltungen von 40.000 bis 50.000 Besuchern an einem Wochenende schupfen – auch an mehreren unterschiedlichen Standorten“, sagt der Gründer. Dazu werde man voraussichtlich kommendes Jahr auch eine Niederlassung in Westösterreich starten. Neben dem B2B-Geschäft betreut man auch Individualkunden – das Verhältnis B2B zu B2C liege derzeit etwa bei 80 zu 20, verrät Bogianzidis.

Haselsteiner, greenstart und der Pipibox-Prozess

öKlo machte in den vergangenen Jahren mehrmals auf sich aufmerksam. 2017/2018 stieg Investor Hans Peter Haselsteiner im Rahmen von 2 Minuten 2 Millionen beim Unternehmen ein. Seine ZMH GmbH hält derzeit 25,1 Prozent Unternehmensanteile. Dieses Jahr war das Startup einer von drei Siegern des Wettbewerbs greenstart. Mediale Wellen schlug auch ein längerer Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Pipibox, der 2018 gegen öKlo klagte.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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