06.12.2019

Großauftrag: öKlo liefert mehr als 120 Toiletten zum Skifliegen am Kulm

Das niederösterreichische Startup öKlo zieht mit dem rund 20.000 Besucher starken Skifliegen am Kulm einen Großauftrag an Land. Wir haben bei Co-Founder und CEO Niko Bogianzidis auch nachgefragt, wie das Geschäft mit dem kleinen und großen Geschäft sonst so läuft.
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öKlo: Co-Founder Niko Bogianzidis - Skifliegen am Kulm
(c) öKlo: Co-Founder Niko Bogianzidis

„Wir machen Scheiße zu Geld – und zwar doppelt“ – mit diesem Claim zogen die öKlo-Gründer vor mittlerweile zweieinhalb Jahren ins Feld. Ihre gänzlich Chemikalien-freien Miet-Toiletten sollen nicht nur als nachhaltige Alternative zu den bisherigen Produkten punkten – die Holz-Häuschen heben sich auch optisch ab. „Unsere Toiletten sind zudem um einiges luxuriöser als herkömmliche Plastiktoiletten. Sie bieten unter anderem Solarlicht mit Bewegungsmelder, Desinfektionsmittel, Spiegel und Mistkübel für Hygieneartikel“, meint Co-Founder und CEO Niko Bogianzidis. Kein Wunder also, dass man derzeit etwa fünf Wiener und drei niederösterreichsiche Weihnachtsmärkte mit insgesamt rund 70 öKlos bestückt, wie der Gründer dem brutkasten erzählt.

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Toiletten für 20.000 Skiflug-Fans am Kulm dank Kaltakquise

Hütten-Flair wird es auch beim Skiflug-Weltcup von 14. bis 16. Februar am Kulm in der Steiermark geben. Für öKlo ist das Event mit rund 20.000 erwarteten Besuchern ein Großauftrag: Mehr als 120 Toiletten wird man dort hinliefern. Zudem entsendet das Startup mit Sitz in Wolkersdorf/Niederösterreich Service-Mitarbeiter, die den Zustand und die Hygiene im Auge behalten. Den Auftrag habe man sich durch Kaltakquise geholt, erzählt Bogianzidis: „Wir haben sie direkt angeschrieben und gefragt, wie zufrieden sie mit der Toilettensituation sind“.

Weiterer öKlo-Ausbau: Standort in Westösterreich geplant

Klarerweise soll es nicht bei dem einen Großevent bleiben. „Wir bauen jetzt weiter aus und können dann im nächsten Jahr Veranstaltungen von 40.000 bis 50.000 Besuchern an einem Wochenende schupfen – auch an mehreren unterschiedlichen Standorten“, sagt der Gründer. Dazu werde man voraussichtlich kommendes Jahr auch eine Niederlassung in Westösterreich starten. Neben dem B2B-Geschäft betreut man auch Individualkunden – das Verhältnis B2B zu B2C liege derzeit etwa bei 80 zu 20, verrät Bogianzidis.

Haselsteiner, greenstart und der Pipibox-Prozess

öKlo machte in den vergangenen Jahren mehrmals auf sich aufmerksam. 2017/2018 stieg Investor Hans Peter Haselsteiner im Rahmen von 2 Minuten 2 Millionen beim Unternehmen ein. Seine ZMH GmbH hält derzeit 25,1 Prozent Unternehmensanteile. Dieses Jahr war das Startup einer von drei Siegern des Wettbewerbs greenstart. Mediale Wellen schlug auch ein längerer Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Pipibox, der 2018 gegen öKlo klagte.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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