17.10.2022

Welche Schritte die OeKB im Bereich Sustainable Finance setzt

Im Sommer 2022 hat die Oesterreichische Kontrollbank AG ihren dritten Sustainability Bond mit einem Volumen von mehr als 500 Millionen Euro begeben. Im Podcast spricht OeKB-Vorständin Angelika Sommer-Hemetsberger, welche Ziele die OeKB mit dem Sustainability Bond verfolgt und welche weiteren Schritte im Bereich Sustainable Finance gesetzt werden.
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Angelika Sommer-Hemetsberger
Angelika Sommer-Hemetsberger | (c) OekB

Die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) ist auf den internationalen Kapitalmärkten nach der Republik Österreich die zweitgrößte heimische Emittentin. Am 6. Juli wurde der dritte Sustainability Bond mit einem Volumen von 500 Millionen Euro begeben. Das finale Orderbuch umfasste dabei 110 Investoren aus insgesamt 18 Ländern. Die Netto-Emissionserlöse des Sustainability Bonds werden zu 61 Prozent zur Finanzierung von Umweltprojekten und zu 39 Prozent zur Finanzierung von Sozialprojekten verwendet. Im Podcast erläutert OeKB-Vorständin Angelika Sommer-Hemetsberger die Zielsetzung des Sustainability Bonds und nach welchen Richtlinien die Mittelvergabe erfolgt.

Der neue OeKB > ESG Data Hub

Zudem spricht Sommer-Hemetsberger über den im August gestarteten OeKB > ESG Data Hub. Dieser wurde unter Einbeziehung der österreichischen Kreditinstitute als eine zentrale Online-Plattform entwickelt, die einen effizienten und transparenten Austausch von ESG-Daten zwischen Banken und Unternehmen ermöglicht. Unternehmen können den OeKB > ESG Data Hub kostenlos nutzen und nach dem einmaligen Ausfüllen der Fragebögen entscheiden, welche Banken auf ihre ESG-Daten zugreifen dürfen, um beispielsweise die Bearbeitung von Kreditanträgen zu beschleunigen. Banken wiederum erhalten über die Online-Plattform strukturierte, standardisierte und harmonisierte ESG-Daten, die über eine API-Schnittstelle in ihre Systeme importiert werden können. 

Exportinvest Green

Seit 2019 setzt die OeKB gemeinsam mit dem Finanzministerium (BMF) mit „Exportinvest Green“ gezielte Anreize für Investitionen zur Umweltentlastung. Wer als österreichisches Exportunternehmen Investitionen tätigt, die die Umwelt entlasten und einen nachhaltigen Beitrag zur Umweltverbesserung leisten, profitiert davon. Wie dies im Detail erfolgt, erläutert Sommer-Hemetsberger im Podcast.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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